Ergänzung Beschlussvorlage - 0838/06-EV
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze (Stellplatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.10.2006
- Vorlageart:
- Ergänzung Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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19.09.2006
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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26.09.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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11.10.2006
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Beschlussvorschlag |
§ 3 Absatz 7 der
Anlage wird wie folgt ergänzt: Wird die Leistung des
Ablösebetrages im Sinne des § 3 Absatz 1 zugelassen, so kann die Erteilung
der Baugenehmigung von einer Sicherheitsleistung in Höhe des zu zahlenden
Ablösebetrages abhängig gemacht werden. |
Begründung
Erfolgt mündlich
Damit hat § 3 Absatz 7
folgende neue Fassung:
(7) Die Ablöseverpflichtung
entsteht mit der Anzeige des Baubeginns. Der Ablösebetrag wird fällig mit
Nutzungsbeginn. Wird die Leistung des Ablösebetrages im Sinne des § 3 Absatz 1
zugelassen, so kann die Erteilung der Baugenehmigung von einer
Sicherheitsleistung in Höhe des zu zahlenden Ablösebetrages abhängig gemacht
werden.
gez. Frank Giesen