Beschlussvorlage - 0452/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.GB.49 für die Gemeinbedarfsfläche südlich der Tychsenstraße ?Am Rote-Burg-Graben" - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.06.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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23.05.2006
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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30.05.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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14.06.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss
für Wirtschaft und Tourismus Bau- und Planungsausschuss Ortsbeirat Südstadt (12) |
30.05.2006 17:00 04.05.2006 18:30 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.GB.49
für die Gemeinbedarfsfläche südlich
der Tychsenstraße „Am
Rote-Burg-Graben" Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde
Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Satzungsbeschluss Nr. 390/12/1995 vom
31.05.1995 |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1.
Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in der Südstadt, südlich der
Tychsenstraße, begrenzt: im Norden: durch die Tychsenstraße und den südlichen Rand der Wohnbebauung in
der Lomonossowstraße, im Osten: durch den Rote-Burg-Graben, im Süden: durch das Gewerbegebiet Nobelstraße, im Westen: durch das Gewerbegebiet Nobelstraße und die Nobelstraße, soll
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09.GB.49 für die Gemeinbedarfsfläche
südlich Tychsenstraße „Am Rote-Burg-Graben“ aufgestellt werden. 2.
Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2)
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2
öffentlich auszulegen. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Der ursprüngliche
Bebauungsplan setzte angrenzend an das Gewerbegebiet in der Nobelstraße auf dem
südlichen Baufeld 4 sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen in Form
einer Körperbehindertenwerkstatt fest. Für diese Nutzung besteht heute kein
Bedarf mehr. Vielmehr bestehen Absichten eines Unternehmens, sich im
benachbarten Gewerbegebiet zu erweitern.
Die vorliegende 1. Änderung
des Bebauungsplanes verfolgt daher das Ziel, die planungsrechtlichen
Festsetzungen dahingehend im Bereich des ehemaligen Baufeldes 4 zu ändern, um
die Voraussetzungen zur Ansiedlung gewerblicher Unternehmen zu schaffen.
Gleichzeitig soll auf der
Grundlage von Flächenverlagerungen ein leistungsfähiger Grünzug auf der Basis
vorhandener wertvoller Elemente des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
auch als Teil eines weiträumigen Verbundsystems entwickelt werden.
Das neue gewerbliche Baufeld
steht somit im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet in
der Nobelstraße und wird auch über dieses erschlossen.
Der neu geordnete Grünzug als
Teil des Grünverbundes stellt die Zäsur zu den nördlichen Gemeinbedarfsflächen
dar.
Der Geltungsbereich umfasst
ca. 16,4 ha, der eigentliche Änderungsbereich beträgt ca. 3,9 ha.
Roland Methling