Beschlussvorlage - 0389/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 09.WA.16.2
"Wohnpark Schwaaner Landstraße Nord"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.06.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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17.05.2005
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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24.05.2005
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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22.06.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 2
Abs. 1 und 4 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Bau- und Planungsausschuss |
17.05.2005 17:00 24.05.2005 17:30 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 09.WA.16.2 "Wohnpark Schwaaner Landstraße Nord" |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Satzungsbeschluss Nr.
1896/71/1999 vom 02.06.1999 |
keine |
Satzungsbeschluss Nr.
1896/71/1999 vom 02.06.1999 |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Mit
Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1221/44/1997 vom 04.06.1997 wurde das
Bebauungsplanverfahren Nr. 09.WA.16 „Gewerbepark Schwaaner
Landstraße“ in die Teilverfahren 09.WA.16.1 „Wohnpark Schwaaner
Landstraße Süd“ und Nr. 09.WA.16.2 „Wohnpark Schwaaner Landstraße
Nord“ gegliedert, um durch entsprechende Maßnahmen den Immissionsschutz
für den nördlichen Bereich zu sichern und gleichzeitig das Verfahren für den
südlichen Bereich, für den keine Probleme hinsichtlich des Immissionsschutzes
bestanden, weiter zu führen.
Die
Teilfläche 09.WA.16.1 „Wohnpark Schwaaner Landstraße Süd“ des
Bebauungsplans wurde am 05.05.1998 durch das Ministerium für Bau,
Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern genehmigt und trat nach
Erfüllung der Auflagen am 13.10.1999 in Kraft.
Der
von der Bürgerschaft am 02.06.1999 mit Beschluss Nr. 1896/71/1999 als Satzung
beschlossene Bebauungsplan Nr. 09.WA.16.2 „Wohnpark Schwaaner Landstraße
Nord“ wurde am 05.07.1999 durch das Ministerium für Arbeit und Bau
Mecklenburg-Vorpommern mit einer Maßgabe und einer Auflage genehmigt, die mit
dem Beitrittsbeschluss durch die Bürgerschaft am 26.01.2005 erfüllt werden
sollten. Nach Zurückweisung dieses Beitrittsbeschlusses können die
Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides nicht erfüllt werden, und der
Bebauungsplan kann nicht in Kraft treten.
Nach
mehrjähriger intensiver Beratung durch die verantwortlichen Gremien der
Stadtverwaltung (Ortsbeirat Südstadt, Bau-, Wirtschafts- Hauptausschuss,
Bürgerschaft), trotz Beibringung diverser Gutachten zum Lärmsschutz und daraus
resultierender Nachweise und Lösungsvorschläge, konnte keine von allen
Beteiligten mitgetragene Lösung erzielt werden.
Es
ist davon auszugehen, dass Wohnbebauung an diesem Standort - das „Heranrücken
der Wohnbebauung an einen emittierenden Bereich“ - nicht gewollt ist,
sondern dem vorhandenen Gewerbegebiet der absolute Vorrang gewährt wird.
Deshalb
soll als logische Konsequenz das Verfahren eingestellt und der
Satzungsbeschluss aufgehoben werden.
Roland
Methling