Beschlussvorlage - 0252/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Planungsbeschluss für das Vorhaben Neubau einer Feuerwache, Ostseeallee 43 in Lütten Klein
2. Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2004 für Planungskosten in Höhe von 125.000,00 EUR für die Maßnahme 02.1300.9400.0027 Neubau Feuerwache Lütten Klein - HU-Bau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.05.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
|
|
|
11.05.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
13.05.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
|
|
|
18.05.2004
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
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|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Bau- und Planungsausschuss |
11.05.2004 17:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
1.
Planungsbeschluss für das Vorhaben Neubau einer Feuerwache, Ostseeallee 43 in
Lütten Klein 2. Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im
Vermögenshaushalt 2004 für Planungskosten in Höhe von 125.000,00 EUR für die
Maßnahme 02.1300.9400.0027 Neubau Feuerwache Lütten Klein - HU-Bau |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
- |
- |
- |
Beschlussvorschlag |
2. Die Zustimmung zur Leistung einer
außerplanmälßigen Ausgabe wird für folgende Haushaltsstelle, vorbehaltlich
der Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde, erteilt: 02.1300.9400.0027 - Neubau Feuerwache Lütten Klein
HU-Bau Die Ausgabe wird gedeckt durch Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage HHST 02.9100.310 in Höhe von 125.000,00 EUR. |
finanzielle
Auswirkungen |
Deckung: Haushaltsstelle 02.9100.3100 Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage Betrag: 125.000,00 EUR |
Begründung
zu 1.
1. Grundlagen
Der Feuerwehrbedarfsplan der Hansestadt Rostock wurde durch die Bürgerschaft am 03.09.2003 beschlos-sen (Beschluss Nr. 0464/03-BV).
Die Bürgerschaft hat gleichzeitig beschlossen, dass zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung, insbesondere in den Stadtteilen Warnemünde, Lichtenhagen, Lütten Klein, Marienehe, Evershagen 2004 der Planungsbeschluss für den Neubau einer Feuerwache in Lütten Klein eingebracht wird.
Die Feuerwache 2 befindet sich zur Zeit Warnowenn 1 im Ortsbereich Groß Klein direkt an der Unterwarnow.
Am derzeitigen Standort sind zwingend bauliche Um- und Erweiterungsmaßnahmen, insbesondere an der Fahrzeughalle, erforderlich.
Die provisorische Fahrzeughalle verfügt zur Zeit nur
über eine Alarmausfahrt für drei Feuerwehrfahrzeuge. Dies entspricht nicht den
geltenden Vorschriften!
Die jetzige Feuerwache 2 entspricht in funktionaler Hinsicht nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Feuerwache, da sie nicht für den Landeinsatz, sondern für den Seeeinsatz (Löschbootstation) konzipiert wurde.
Die Bürgerschaft hat zur Feststellung der Notwendigkeit des Neubaus der Feuerwache beschlossen, dass zusätzlich die Auswirkungen folgender Einflussfaktoren untersucht werden:
Auswirkungen
der Warnowquerung auf die Hilfsfristen im Bereich der Feuerwache 2
Die Auswertung der Brandeinsätze und technischen Hilfeleistungen für das Jahr 2003 ergab, dass der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist, nach der 10 Einsatzkräfte vor Ort sind, durch die Eröffnung des Warnowtunnels nicht beeinflusst wird.
Die Auswertung des Einsatzgeschehens 2003 ergab, dass sich die Hilfsfrist bei Brandeinsätzen, insbesondere in den Stadtteilen L‘hagen, Lütten Klein, E‘hagen, verschlechtert hat.
Der Erreichungsgrad der Hilfsfrist bei Brandeinsätzen im Wachbezirk 2 betrug 2003 13 % (2002: 14%).
Der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist bei den technischen Hilfeleistungen betrug 2003 23 % (2002: 17 %).
Mit der Inbetriebnahme des Warnowtunnels verbesserte
sich bei den Brandeinsätzen jedoch der Erreichungsgrad für die Erweiterte
Hilfsfrist (14,5 min) im Bereich des Wachbezirkes 2 auf 61 % (2002: 40
%). Die zusätzliche Ergänzungseinheit mit 6 Funktionen (TLF) kommt jetzt nicht
mehr ausschließlich von der Feuerwache 1 sondern vorrangig von der Feuerwache 3
(Seehafen). Die detaillierte Übersicht über das Einsatzgeschehen ist aus den
beiliegenden Schreiben des BRA vom 07.04.2004 ersichtlich.
Auswirkungen
der internen Organisationsverbesserung
Die internen Organisationsverbesserungen haben keine Auswirkungen auf den Erreichungsgrad!
Erreichungsgrad der geplanten Ausrückezeit von 1,5 min incl. Ursachenbewertung
Die vorhandenen baulichen Bedingungen im Gebäude
ermöglichen es nicht, dass der Löschzug innerhalb von 1,5 min ausrücken kann.
Die mittlere Ausrückezeit betrug bei den Brand- und
Hilfeleistungseinsätzen 2003 2 min 5 sec
(2002: 2 min 16 sec).
Wesentliche Verbesserungen sind am jetzigen Standort nicht möglich.
Verbesserung der Anbindung der jetzigen Feuerwache
Die direkte Verlängerung der Groß-Kleiner-Allee bis
zum Gelände der jetzigen Feuerwache 2 (geschätzte Baukosten ca. 750 T€)
würde die Anfahrtszeiten verkürzen. Die Prüfung ergab, dass durch diese
Maßnahme der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist im Wachbezirk 2
(insbesondere Lütten Klein,
L‘hagen, E‘hagen) nicht wesentlich verbessert werden kann. Die
Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28.01.2004 die direkte Anbindung der
Feuerwache 2 im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 01.GE.83 „Maritimes
Gewerbegebiet Groß Klein“ abgelehnt. Die Ablehnung wurde mit dem in
Aussicht stehenden Neubau einer Feuerwache im Nordwesten begründet.
Erwartete Verbesserung durch die
Maßnahmen 32 (Bau Verbindung Elmenhorster Weg/Mecklenburger Allee und Anbindung
an die Stadtautobahn) und 35 (KFZ-Brücke Evershagen über die Stadtautobahn) des
Masterplans Olympia
Die Untersuchungen ergaben, dass diese Baumaßnahmen nur geringe positive Auswirkungen auf den Erreichungsgrad für die Hilfsfrist in den Stadteilen L‘hagen, Lütten Klein und E‘hagen haben. Dies resultiert aus der Tatsache, dass der Anfahrtsweg von der Feuerwache 2 bis zum Kreuzungsbauwerk Lütten Klein nicht durch diese Maßnahmen beeinflusst wird.
Aktuelle Aussagen zum Personalbestand und
Untersuchungen zum Personalbedarf ggf. unter Berücksichtigung der Richtlinie
89/391/EWG und 93/104/EG der Europäischen Gemeinschaft
Für die Beamten in Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch keine EU-Richtlinien-konforme Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung (RL 93/104/EG). Zurzeit ist zur Problematik der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ein Verfahren zwischen dem Personalrat der Feuerwehr Hamburg und der Feuerwehr Hamburg beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Dieses Verfahren wurde mit Beschluss vom 17.12.2003 ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendbarkeit der EU-Richtlinien 93/104/EG auf die Arbeitszeit von Einsatzkräften einer staatlichen Feuerwehr einzuholen. Solange diese Entscheidung des EuGH noch aussteht und durch das BVerwG kein diesbezügliches Urteil vorliegt, ist auch keine Änderung der AZVO M-V, die die Grundlage für die Arbeitszeitgestaltung im BRA bildet, zu erwarten.
1.1
Begründung der Dringlichkeit des Bauvorhabens
Die Untersuchungen ergaben, dass mit der Verlagerung der Feuerwache 2 in den Bereich Lütten Klein (optimal wäre in der Nähe des Kreuzungsbauwerkes Lütten Klein) der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist für den gesamten Wachbezirk 2 wesentlich verbessert wird.
Nur bei einer Verlegung der Feuerwache 2 ist es möglich, dass sich die drei Löschzüge der Feuerwachen besser gegenseitig ergänzen können. In diesem Fall könnte auf eine ständige Besetzung des TLF 2 der Feuerwache 1 verzichtet werden. Der Feuerwehrbedarfsplan sieht vor, dass nur dann die Stellen im Einsatzdienst der Feuerwehr von Soll 186 um 18 Stellen auf Soll 168 reduziert werden können.
2. Beschreibung des beabsichtigten Bauvorhabens
Es ist beabsichtigt, dass zur Verbesserung des Erreichungsgrades für die Hilfsfrist im Nordwesten der Hansestadt eine Feuerwache auf dem Grundstück Ostseeallee 43, Lütten Klein (ehemalige Berufsschule) neu errichtet wird. Es handelt sich hierbei um ein stadteigenes Grundstück.
Das Grundstück liegt direkt an der Ostseeallee und wird durch die Kreuzungen Warnowallee (im Süden) und Lichtenhäger Chaussee (im Norden) begrenzt. Von diesem Grundstück werden ca. 5.000 m² benötigt.
In dem vorgesehenen Neubau soll der Löschzug der jetzigen Feuerwache 2 untergebracht werden.
Für die Unterbringung der Feuerwehrfahrzeuge und der Spezialausrüstung sind insgesamt 7 Stellplätze vorgesehen.
Anforderungen an die Feuerwache
Der Feuerwache 2 werden 60 Einsatzkräfte zugewiesen, welche im Schichtdienst arbeiten. Die tägliche Einsatzstärke beträgt 11 Personen im Schichtdienst und 2 Personen im Tagesdienst.
Das der Feuerwache zugewiesene Aufgabengebiet unterteilt sich in folgende Bereiche:
- Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung für den Wachbezirk 2
- Schnelleinsatzgruppe „Feuerschutz Ostsee“
- Ölbekämpfung auf der Ostsee
- Tägliche Ausbildung der eigenen Einsatzkräfte
Oberste Priorität bei der Planung der Feuerwache ist ein zeitoptimierter Ablauf im Einsatzfall zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung. Die Einsatz- und Leistungsfähigkeit der Feuerwache 2 muss daher ständig gesichert sein.
Bebaubarkeit
Die Prüfung ergab, dass auf dem vorgesehenen Grundstück in jedem Fall eine zweckmäßige Bebaubarkeit mit einer Feuerwache der Berufsfeuerwehr möglich ist. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils am Rande des Wohngebietes Lütten Klein. Die planungsrechtliche Beurteilung des Grundstücks erfolgt nach § 34 BauGb. Eine längen-, breiten- und höhenmäßige Einbindung der Funktionsflächen des Vorhabens ist auf dem ausgewiesen Grundstück gegeben. Die verkehrstechnische Anbindung kann über eine zu errichtende Leiteinrichtung gewährleistet werden.
Investitionsvorhaben (Kostenüberschlag)
Gesamt: 2.500.000,-- EUR
davon Fördermittel: -
davon Anteil der Hansestadt Rostock: 2.500.000,-- EUR
davon Anteil für Erarbeitung Planungsphase 1-4: 125.000,-- EUR
Fristenplan:
Erarbeitung Planung Phase 1-4: Oktober 2004
Baubeschluss bis: Jan/Feb. 2005
Baudurchführung von : 2005 bis 2006
Umzug Feuerwache: 2006
zu
2.
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
02.1300.9400.0027 |
2004 |
125.000,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
||
Neubau
Feuerwache Lütten Klein HU-Bau |
1. Berechnung der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest
für o. a. Haushaltsjahr |
|
0,00 |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0,00 |
unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
echte
Deckungsfähigkeit |
|
|
bisher bereitgestellte Mittel für andere
Haushaltsstellen |
./. |
0,00 |
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt + 125.000,00
Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
125.000,00 |
Begründung der vorgesehenen
Mehrausgabe
unabweisbar:
Mit dem Beschluss zum Feuerwehrbedarfsplan durch die Bürgerschaft am 3.9.2003 (Nr. 0464/03-BV) wurde gleichzeitig beschlossen, dass der Planungsbeschluss für den Neubau einer Feuerwache in Lütten Klein im Jahre 2004 einzureichen ist. Damit der vorgesehene Fristenplan für das Bauvorhaben eingehalten werden kann, ist die Fertigstellung der HU-Bau bis Oktober 2004 zwingend notwendig. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Erarbeitung der Planungsunterlagen ist deshalb unabweisbar.
unvorhersehbar:
Da der Feuerwehrbedarfsplan durch die Bürgerschaft erst in der Sitzung vom 3.9.2003 beschlossen wurde, konnten zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das HH-Jahr 2004 keine Mittel für die Erarbeitung der HU-Bau eingeplant werden.
2. Nachweis
der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02.9100.3100 |
Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
1.773.800,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
1.898.800,00 |
Mehreinnahmen |
= |
125.000,00 |
davon bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
|
- über-/außerplanmäßige Ausgaben |
./. |
|
zur Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
125.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
125.000,00 |
Begründung der Mehreinnahmen
Der im Ergebnis der Jahresrechnung erwirtschaftete Überschuss wurde gemäß § 39 (3) der Gemeinde-haushaltsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GemHVO M-V) der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Diese Mittel sollen zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sowie zur finanziellen Absicherung von erkenn-baren Haushaltsrisiken eingesetzt werden.
Arno Pöker
Hansestadt Rostock 07.04.2004
Brandschutz-
und Rettungsamt
E.-Schlesinger-Str. 24
18059 Rostock
Neubauvorhaben Feuerwache 2
Hier: Auswertung des
Einsatzaufkommens
Die Bürgerschaft hat gemäß
Niederschrift Nr. 0272/03-N vom 15.09.03 beschlossen, dass zur Feststellung der
Notwendigkeit des Neubaus der Feuerwache 2 die Auswertung des
Einsatzgeschehens untersucht
wird.
1. Einsatzaufkommen
1.1 Brandeinsätze im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2
Im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 (Ortsteile Diedrichshagen, Evershagen, Lütten- Klein, Groß Klein, Lichtenhagen, Warnemünde, Schmarl wurden insgesamt 250 Brand-einsätze (2002: 202) registriert. Dies entspricht 46,46 % (2002: 47,6 %) der ausgewerteten Brandeinsätze (FW 1 –3: 538 Brandeinsätze). Für das Jahr 2003 ergibt sich ein Einsatzaufkommen im Bereich FW 2 von 3,2 Bränden pro 1.000 Einwohner (2002: 2,65). Die 250 Brandeinsätze verteilten sich wie folgt: |
Im Zuständigkeitsbereich der
Feuerwache 2 leben ca. 38,90 % (75.921 Einwohner der Bevölkerung der Hansestadt
Rostock, Stand 31.12.03).
|
Einsätze im Ortsteil 1.1.-31.12.03 |
Anteil an den Einsätzen der FW 2 [%] |
Einsätze im Ortsteil |
Anteil an den Einsätzen der FW 2 [%] |
Evershagen |
33 |
13,2 |
28, |
13,9 |
Lichtenhagen |
63 |
25,2 |
52 |
25,7 |
Lütten-Klein |
61 |
24,4 |
43 |
21,3 |
Warnemünde |
11 |
4,4 |
30 |
14,8 |
Groß-Klein |
52 |
20,8 |
24 |
12,0 |
Schmarl |
28 |
11,2 |
16 |
7,9 |
Diedrichshagen |
2 |
0,8 |
9 |
4,5 |
Gesamt |
250 |
|
202 |
|
In den Ortsteilen Evershagen,
Lütten- Klein und Lichtenhagen wurden insgesamt 157 Brandeinsätze registriert,
was 62,8 % der Brandeinsätze im Bereich der Feuerwache 2 entspricht.
Die Auswertung der
Hilfsfristen in den einzelnen Ortsteilen ergab, dass von den Einsätzen mit weniger
als 10 Funktionen die Einsatzkräfte innerhalb der festgelegten Hilfsfrist
von
9,5 min an der Einsatzstelle sind.
|
Einsätze Ortsteil |
Davon innerhalb der
Hilfsfrist |
Erreichungs-grad [%] |
Einsätze gesamt |
Davon innerhalb der
Hilfsfrist |
Erreichungs-grad [%] |
Evershagen |
22 |
1 |
4,5 |
14 |
1 |
7,1 |
Lichtenhagen |
45 |
5 |
11,1 |
38 |
3 |
7,9 |
Lütten-Klein |
48 |
5 |
10,4 |
31 |
2 |
6,5 |
Warnemünde |
6 |
2 |
33,33 |
19 |
10 |
52,6 |
Groß Klein |
42 |
30 |
71,4 |
11 |
8 |
72,7 |
Schmarl |
21 |
5 |
23,8 |
9 |
2 |
22,2 |
Diedrichshagen |
1 |
0 |
0 |
7 |
2 |
28,6 |
Nur bei 26 % der Brandeinsätze im Wachbezirk 2 sind die Einsatzkräfte innerhalb von 9,5 min an der Einsatzstelle. |
Gesamt |
185 |
48 |
26,0 |
129 |
28 |
21,7 |
Die Verteilung der
Brandeinsätze mit den ersten 10 Funktionen und der Erreichungsgrad für die
Hilfsfrist von 9,5 min ist aus folgender Tabelle ersichtlich.
|
Einsätze Ortsteil |
Davon innerhalb der
Hilfsfrist |
Erreichungs-grad [%] |
Einsätze gesamt |
Davon innerhalb Hilfsfrist |
Erreichungs-grad [%] |
Evershagen |
11 |
0 |
0 |
14 |
0 |
0 |
Lichtenhagen |
18 |
0 |
0 |
14 |
1 |
7,1 |
Lütten-Klein |
13 |
0 |
0 |
12 |
1 |
8,3 |
Warnemünde |
5 |
1 |
20 |
11 |
0 |
0 |
Groß Klein |
10 |
6 |
60 |
13 |
8 |
61,5 |
Schmarl |
7 |
1 |
14,3 |
7 |
0 |
0 |
Diedrichshagen |
1 |
0 |
0 |
2 |
0 |
0 |
Gesamt |
65 |
8 |
12,3 % |
73 |
10 |
13,6 % |
Für den gesamten Bereich der
Feuerwache 2 beträgt der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist nur
12,3 % (2002: 13,6 %). Auf die Ortsteile Evershagen, Lütten-
Klein und Lichtenhagen entfielen dabei 42 Einsätze (= 65 %).
Berücksichtigt man die
Einsätze mit weniger als 10 Einsatzkräften, dann erhöht sich der
Erreichungsgrad für die Hilfsfrist auf 22,4 % (56 Einsätze).
Im Auswertezeitraum 2003
werden somit in keinem Stadtteil des Wachbezirkes 2 die angestrebten 80
% Erreichungsgrad erreicht!
Auswertung der Brandeinsätze mit 16 Funktionen
Die Auswertung der
Brandeinsätze auf der Grundlage der erweiterten Hilfsfrist von 14,5 min ist für
die einzelnen Ortsteile aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Hier wurde
untersucht, in wie viel Einsätzen die Einsatzkräfte mit 16
Funktionen innerhalb der festgelegten erweiterten Hilfsfrist von 14,5 min
an der Einsatzstelle sind.
|
Einsätze Ortsteil 1.1.- 31.12.03 |
Davon innerhalb der
erweiterten Hilfsfrist |
Erreichungs- grad [%] |
Einsätze gesamt 1.1.- 31.12.02 |
Davon innerhalb der
erweiterten Hilfsfrist |
Erreichungs-grad [%] |
Evershagen |
7 |
6 |
85,7 |
10 |
4 |
40 |
Lichtenhagen |
15 |
11 |
73,3 |
10 |
6 |
60 |
Lütten-Klein |
11 |
5 |
45,5 |
8 |
3 |
37,5 |
Warnemünde |
5 |
3 |
60 |
8 |
2 |
25 |
Groß Klein |
6 |
2 |
33,3 |
6 |
3 |
50 |
Schmarl |
5 |
3 |
60 |
4 |
1 |
25 |
Diedrichshagen |
0 |
0 |
- |
1 |
0 |
0 |
Gesamt |
49 |
30 |
61 |
47 |
19 |
40 |
Für den gesamten Bereich der
Feuerwache 2 beträgt der Erreichungsgrad für die „Erweiterte
Hilfsfrist“ 61 % (2002: 40 %). Hier zeigen sich die ersten
Auswirkungen des Warnowtunnels. Auf die Ortsteile Evershagen, Lütten- Klein und
Lichtenhagen entfielen dabei zusammen
33 Brandeinsätze (= 67 %). Der Erreichungsgrad für die „erweiterte
Hilfsfrist“ beträgt in diesen Ortsteilen 66,7 %.
Zusammenfassend ist für den Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2
festzustellen, dass die Erreichungsgrade für die Hilfsfrist und erweiterte
Hilfsfrist bei Brandeinsätzen insbesondere in den Stadtteilen mit hohen
Einsatzzahlen (Lichtenhagen, Lütten-Klein, Evershagen, Warnemünde und Schmarl)
nicht zufriedenstellend sein können.
Tageszeitliche Verteilung
der Brandeinsätze
Die
Auswertung der Brandeinsätze für das Stadtgebiet ergab, dass in der Zeit von
15:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein höheres Aufkommen an Brandeinsätzen zu verzeichnen
ist.
1.2 Technische Hilfeleistungen im Zuständigkeitsbereich der
Feuerwache 2
Im Zuständigkeitsbereich der
Feuerwache 2 (Ortsteile Diedrichshagen, Evershagen, Lütten-Klein, Groß Klein,
Lichtenhagen, Warnemünde, Schmarl) wurden insgesamt 144 technische
Hilfeleistungen registriert. Dies entspricht 34,12 % (2002 = 28,9 %) der
ausgewerteten 422 Technischen Hilfeleistungen der Feuerwachen 1– 3.
Es ergibt sich ein Einsatzaufkommen im Bereich der Feuerwache 2 von 1,89
Technische Hilfeleistungen pro 1.000 Einwohner (2002 = 2,38).
Von diesen 144 technischen
Hilfeleistungen entfallen auf die Ortsteile:
|
Einsätze im Ortsteil |
Anteil an Einsätzen der FW2 [%] |
Einsätze im Ortsteil |
Anteil an den Einsätzen der FW2 [%] |
Evershagen |
26 |
18,0 |
41 |
22,7 |
Lichtenhagen |
13 |
9,0 |
21 |
11,6 |
Lütten- Klein |
31 |
21,5 |
35 |
19,3 |
Warnemünde |
20 |
13,9 |
25 |
13,8 |
Groß- Klein |
30 |
20,8 |
27 |
14,9 |
Schmarl |
23 |
16,0 |
28 |
15,5 |
Diedrichshagen |
1 |
0,7 |
4 |
2,2 |
Gesamt |
144 |
|
181 |
|
In den Ortsteilen Evershagen,
Lütten- Klein und Lichtenhagen wurden insgesamt 69 Einsätze registriert,
was 48,9 % der Einsätze im Bereich der FW 2 entspricht.
Die Auswertung der
Hilfsfristen in den einzelnen Ortsteilen ergab, dass von den
Hilfeleistungs-einsätzen mit weniger als 10 Funktionen die
Einsatzkräfte innerhalb der festgelegten Hilfsfrist von 9,5 min an der
Einsatzstelle sind.
|
Einsätze Ortsteil 1.1.- 31.12.03 |
Davon Innerhalb der Hilfsfrist |
Erreichungs-grad [%] |
Einsätze gesamt 1.1.- 31.12.02 |
Davon innerhalb der
Hilfsfrist |
Erreichungs-grad [%] |
Evershagen |
26 |
1 |
3,9 |
39 |
1 |
2,6 |
Lichtenhagen |
13 |
0 |
0 |
18 |
2 |
11,1 |
Lütten-Klein |
30 |
2 |
6,7 |
34 |
2 |
5,9 |
Warnemünde |
15 |
4 |
26,7 |
21 |
8 |
38,1 |
Groß Klein |
28 |
21 |
75 |
27 |
20 |
74,1 |
Schmarl |
21 |
5 |
23,8 |
27 |
3 |
11,1 |
Diedrichshagen |
1 |
0 |
0 |
3 |
0 |
0 |
Gesamt |
134 |
33 |
24,6 % |
169 |
36 |
21,3 % |
Die Auswertung der Hilfsfristen für die
Hilfeleistungseinsätze ergab für die ersten |
|
Einsätze Ortsteil 1.1.- 31.12.03 |
Davon innerhalb der erw.
Hilfsfrist |
Erreichungs-grad [%] |
Einsätze gesamt 1.1.- 31.12.02 |
Davon innerhalb der erw.
Hilfsfrist |
Erreichungs-grad [%] |
Evershagen |
- |
- |
- |
2 |
0 |
0 |
Lichtenhagen |
- |
- |
- |
3 |
0 |
0 |
Lütten-Klein |
1 |
0 |
0 |
1 |
0 |
0 |
Warnemünde |
5 |
0 |
0 |
4 |
2 |
50 |
Groß Klein |
2 |
0 |
0 |
- |
- |
- |
Schmarl |
2 |
0 |
0 |
1 |
0 |
0 |
Diedrichshagen |
- |
- |
- |
1 |
0 |
0 |
Gesamt |
10 |
0 |
0 |
12 |
2 |
16,66 |
Für
den gesamten Bereich der Feuerwache 2 beträgt der Erreichungsgrad für die
Hilfsfrist
0 % (2002 = 16,7 %).
Berücksichtigt man die
Hilfeleistungseinsätze mit weniger als 10 Einsatzkräften, dann erhöht sich der
Erreichungsgrad für die Hilfsfrist auf 22,9 % ( 33 Einsätze).
Zusammenfassend ist für den Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2
festzustellen, dass der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist bei Technischen
Hilfen nicht zufriedenstellend sein kann.
Tageszeitliche Verteilung
der Hilfeleistungseinsätze
Die Auswertung der
Hilfeleistungseinsätze für das Stadtgebiet ergab, dass in der Zeit von 09:00
Uhr bis 11:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr ein höheres Aufkommen an
Hilfeleistungseinsätzen zu verzeichnen ist.
1.3 Fahrversuche
1.3.2 Durchschnittliche Ausrückezeiten am jetzigen
Standort
Bezogen auf die Fahrzeuge des
Löschzuges ergeben sich folgende Ausrückezeiten für die Feuerwachen 2:
Fahrzeug |
FW 2 |
|
2002 |
Anzahl Einsätze |
Ø Ausrücke- zeit in min |
VF |
175 |
2 min 24 sec |
TLF |
419 |
2 min 09 sec |
DL |
151 |
2 min 26 sec |
Fahrzeug |
FW 2 |
|
2003 |
Anzahl Einsätze |
Ø Ausrücke- zeit in min |
VF |
171 |
2 min 18 sec |
TLF |
485 |
2 min 00 sec |
DL |
136 |
2 min 06 sec |
Die durchschnittliche
Ausrückezeit für den Löschzug der FW 2 beträgt ca. 2 min 05 sec (2002 =
2 min 16 sec), wobei das TLF aufgrund der Einzeleinsätze durchschnittlich nach
2 min ausrückt. Die Zeiten für die FW 2 haben sich leicht verbessert, sind
jedoch weiterhin nicht zufriedenstellend.
Die objektiven Bedingungen in
den Feuerwachen haben sich im Auswertezeitraum 2003 im Vergleich zu 2002 nicht
wesentlich verbessert.
1.3.3 Bewertung der angebotenen Grundstücke
Drei durch das
Liegenschaftsamt vorgeschlagene stadteigene Grundstücke wurden hinsichtlich
ihrer Eignung untersucht. Hierbei handelte es sich um folgende Grundstücke:
1. unbebautes Grundstück im Gewerbegebiet Lütten- Klein
(Trelleborger Str./ Ecke Talliner Str., ca. 2.000 m2)
2. Ostseeallee 43 (ehemaliger Standort der derzeitig im
Abbruch befindlichen Berufsschule, ca. 14.200 m2)
3. unbebautes Grundstück im direkten Kreuzungsbereich
Stadtautobahn Lütten-Klein
(ca. 6.000 m2)
zu 1: Das
Grundstück ist auf Grund der vorhandenen Bebauung (Grenzbebauung) zu klein für
einen Neubau.
Zu 2: Das Grundstück bietet die besten Voraussetzungen für den Neubau der Feuerwache 2, da über die vorhandene Nebenstraße eine direkte Anbindung an die Warnowallee möglich ist. Auf Grund der Größe des Grundstückes sind keine Einschränkungen bei der Bauplanung hinsichtlich der Anordnung und der Gestaltung des Gebäudes zu erwarten.
Zu 3: Eine
ungehinderte Zufahrt zu den Stadtteilen Lütten- Klein und zu den Stadtteilen
Lichtenhagen und Evershagen über die St. Petersburger Straße ist auf Grund der
Zwangswegung im Kreuzungsbauwerk nicht möglich. Die Auffahrt auf die
Stadtautobahn in Richtung Warnemünde wäre nur durch Öffnung der
Mittelleitplanken möglich. Aus diesen Gründen ist eine Verbesserung der
Hilfsfristen nur mit erheblichen Verkehrseinschränkungen im Kreuzungsbauwerk
möglich. Der Standort ist deshalb aus unserer Sicht nicht geeignet.
1.3.3
Ergebnis
der Durchführung der Fahrversuche
Es wurde festgelegt,
dass Fahrversuche am 15.12.03, vormittags und am 16.12.03, nachmittag
durchgeführt werden. |
Es wurden für die Ortsteile
Warnemünde (Polizeistation), Evershagen (Bahr Baumarkt), Schmarl (Tankstelle
Fischereihafen) und Groß Klein (Pflegeheim Groß- Klein) Referenzobjekte
festgelegt. Die Fahrversuche fanden mit dem Fahrschulwechsellader mit
aufgesetzten Atemschutzcontainer statt.
Die Fahrversuche ergaben
folgendes Ergebnis:
Für den Ortsteil
Evershagen:
Die Fahrzeit zum Referenzobjekt „Bahr Baumarkt“ verbessert sich im Vergleich zum jetzigen Standort FW 2 um ca. 3,0 min. Die Hilfsfrist von 9,5 min kann durch eine Verlegung des Standortes nach Lütten-Klein im Ortsteil Evershagen eingehalten werden. Die Fahrzeit vom Standort Ostseeallee wäre noch besser, wenn die Anfahrt nicht über die B.-Brecht-Straße (gleiche Anfahrt) sondern über die Stadtautobahn erfolgt wäre.
Für den Ortsteil Schmarl:
Durch eine Verlegung des Standortes nach
Lütten-Klein würde sich die Fahrzeit im Vergleich zum jetzigen Standort nur
unwesentlich erhöhen. Die Hilfsfrist könnte auch in diesem Bereich (bis
Fischereihafen) eingehalten werden.
Anmerkung: Die Anfahrt zur Tankstelle Fischereihafen erfolgte von der
Trelleborger Str. über die B.-Brecht.-Str. und von der Ostseeallee über die
Stadtautobahn!
Für den Ortsteil Groß
Klein:
Durch die Verlegung des Standortes nach
Lütten-Klein würde sich die Hilfsfrist in einigen Teile des Stadtteiles im
Grenzbereich befinden.
Zusätzlich wurde für den
direkten Vergleich der Standorte die Fahrzeit vom Standort Ostseeallee bzw.
Trelleborger Straße bis zur Mitte Kreuzungsbauwerk Lütten-Klein ermittelt.
Diese Fahrversuche mit Sonderrechten fanden gegen 14:00 Uhr bei hohen
Verkehrsaufkommen statt. Dabei zeigte sich, dass sich die Fahrzeit vom Standort
Ostseeallee nur um ca. 30 sec im Vergleich zum Standort Trelleborger Straße
erhöht.
2. Zusammenfassende
Bewertung der vorgesehenen Standorte
Der Standort Ostseeallee hat hinsichtlich der Fahrzeitverlängerung nur geringe Nachteile gegenüber dem Standort Trelleborger Straße. Die Hilfsfristen werden nicht wesentlich negativ beeinflusst. Die Nachteile des Grundstückes Trelleborger Straße rechtfertigen aus einsatzorganisatorischer Sicht eine Abweichung vom optimalen Standort „Nähe Kreuzungsbauwerk Lütten- Klein“. |
Ralf Gesk