Beschlussvorlage - 0048/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0048/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.26,60,66,67,73,80

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V

§ 3 (2)  BauGB

01.03.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.05.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

17.03.2004 19:00

13.04.2004 17:00

21.04.2004 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 11.MI.114  Mischgebiet "Holzhalbinsel"

- Auslegungsbeschluss

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Aufstellungsbeschluss Nr. 1751/59/1994(H) vom 12.08.1997

Keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.MI.114 Mischgebiet "Holzhalbinsel" (Anlage 1) zwischen Unterwarnow und Bundesstraße 105, begrenzt

 

· im Norden und Osten:             durch die Unterwarnow - Mittelwasserlinie,

· im Süden:                              durch die Straße mit der Straßenbahntrasse "Am Petridamm", die                                                         Bundesstraße (B) 105, Vorpommernbrücke/"Rövershäger Chaussee", "Am                                                Strande",

· im Westen:                            durch das "Ludewigbecken" als Bestandteil der Unterwarnow, begradigte                                                Mittelwasserlinie

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

finanzielle Auswirkungen

Planungskosten nach HOAI

 

Begründung

 

 

Die Hansestadt Rostock beabsichtigt, die Bereiche nördlich und östlich vom historischen Stadtzentrum, entlang der Unterwarnow aufgrund bestehender funktionaler und baulicher Missstände städtebaulich neu zu ordnen. Die Holzhalbinsel bildet in diesem langgestreckten Flächengefüge einen eigenständigen Bereich.

 

Auf der Holzhalbinsel wurde die vorherige gewerbliche Nutzung vor einigen Jahren aufgegeben und die Flächen liegen, abgesehen von einem bestehenden Kanuklub, brach.

 

Die Holzhalbinsel besitzt durch ihre Lage am östlichen Zugang zum historischen Stadtzentrum und durch den unmittelbaren Wasserbezug eine besondere städtebauliche und stadtbildprägende Bedeutung. Es ist das Ziel, die Holzhalbinsel als ein Gebiet für die Bebauung mit Wohngebäuden,

 

 

 

 

nicht wesentlich störenden Gewerbeeinrichtungen, Hotels sowie Freizeit- und Parkanlagen zu entwickeln. Durch die besondere Lage wird ein hoher gestalterischer Anspruch erhoben.

Aus diesem Grund wurden, basierend auf städtebaulichen Wettbewerben, Rahmenpläne entwickelt, die die wesentlichen Aussagen und Grundkonzepte zur Gestaltung enthalten.

Außerdem sind am Standort zusätzliche Problemstellungen wie Hochwassergefährdung und Altlastenbelastungen zu berücksichtigen.

 

Der Bebauungsplan (B-Plan) nimmt die Vorgaben für eine städtebaulich geordnete Entwicklung auf und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Bebauung und Nutzung der Holzhalbinsel.

 

Der Geltungsbereich ist ca. 8,3 ha groß.

 

 

 

 

 

 

Arno Pöker

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05.05.2004 - Bürgerschaft