Dringlichkeitsantrag - 0999/08-DA
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlung zum Rücktritt des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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28.01.2009
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Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft empfiehlt Herrn Roland Methling, vom Amt des
Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock zurückzutreten. |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Aufgrund der Tatsache, dass
OB Methling sich nicht in der Lage sieht, einen rechtskonformen
Haushaltsplanentwurf für 2009 nach Vorgaben der Bürgerschaft vorzulegen und
seinem eigenen Vorschlag einer langfristigen Entschuldung selbst widersprochen
hat, wird die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am 10. Dezember 2008 beschließen ,
dass an Stelle des Oberbürgermeisters ein Beauftragter der Rechtsaufsichtbehörde
eine geordnete Haushaltswirtschaft wieder herstellen soll.
Der
Oberbürgermeister wehrt sich seit Juli 2008 mit
Widersprüchen und Beanstandungen von Bürgerschaftsbeschlüssen dagegen,
dass die Hansestadt Rostock keine Anteile an kommunalen Unternehmen, die der
Daseinsvorsorge dienen, und nicht mehr als 250 Wohnungen verkaufen soll. Die
Rechtsaufsichtbehörde hat diese Beschlüsse als nicht „evident
rechtswidrig“ bewertet.
Somit
verstößt der vom Oberbürgermeister vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2009 gegen
§ 6 Gemeindehaushaltsverordnung M-V, in der es unter (1) heißt:
„
Die Einnahmen und Ausgaben sind nur in Höhe der im Haushaltsjahr
voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen; sie
sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.“
Im Haushaltsplanentwurf
2009 hat der Oberbürgermeister jedoch ohne das Vorliegen dezitierter Grundsatz-
oder Einzelbeschlüsse, Erlöse aus Verkäufen von Anteilen an kommunalen
Unternehmen und Verkäufen tausender WIRO-Wohnungen in Höhe von 220 Mio. Euro
veranschlagt.
Da der Oberbürgermeister in
einem so wichtigen Bereich kommunaler Selbstverwaltung seit Monaten nicht in
der Lage ist, den demokratischen Willen und das Budgetrecht der Bürgerschaft
umzusetzen und somit keine geordnete Haushaltswirtschaft führen will oder kann,
muss ihm die Bürgerschaft, auch zu seinem eigenen Schutz, den Rücktritt
empfehlen.
Steffen Bockhahn
Fraktionsvorsitzender