Antrag - 0912/08-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanentwurf 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.12.2008
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
19.11.2008
|
Nummer |
|
||
Bürgerschaft |
|||
Datum |
|||
|
|
||
Absender |
Datum |
||
Vorsitzende der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90 Neuer Markt 1 18055 Rostock |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
10.12.2008
16:00 |
Präsidentin |
||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
|
|
|
|
|
|
Gegenstand |
|
||
|
finanzielle
Auswirkungen |
|
Begründung
Die Bürgerschaft ist willens,
in einer Sitzung im Dezember 2008 Haushaltsrecht für das Haushaltsjahr 2009
durch Beschluss über eine Haushaltssatzung zu schaffen.
Allerdings berücksichtigt der
Haushaltsplanentwurf des Oberbürgermeisters vom 09.09.2008 nicht die
Beschlusslage der Bürgerschaft zu Vermögensveräußerungen.
Bereits im Hauptausschuss am
15.07.2008 und in der Bürgerschaft am 10.09.2008 wurde der Oberbürgermeister
beauftragt, „bei der Haushaltsaufstellung 2009 keine Erlöse aus Verkäufen
von Anteilen an kommunale Unternehmen, die der Daseinsvorsorge dienen,
einzuplanen. Gleiches gilt für den Verkauf von Wohnungen der WIRO über eine
Anzahl von 250.“
In der Sitzung der
Bürgerschaft am 15.10.2008 ist dieser Beschluss wieder gefasst und wie folgt
ergänzt worden: „Der Haushaltsplanentwurf 2009 entsprechend dieser
Vorgabe ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 19.11.2008 vorzulegen.“
Der vorgelegte
Haushaltsplanentwurf entspricht nicht diesen Vorgaben. Gleiches gilt auch für
die Änderungslisten. Damit entspricht der Planentwurf 2009 nicht den Vorgaben
der Bürgerschaft, denn er enthält Vermögensveräußerungen in Höhe von 220 Mio.
EUR, die jeglicher Grundlage entbehren. Außerdem wurde der für die
Altfehlbeträge zu finanzierende Zinsaufwand um 5,8 Mio. EUR reduziert, da davon
ausgegangen wurde, dass bis Mitte des Jahres 2009 entsprechende Verkaufserlöse
realisiert werden. Hierfür sind aber entsprechende Beschlüsse der Bürgerschaft
erforderlich, die schon deshalb nicht zu erwarten sind, weil hierfür jede
Vorbereitung fehlt, um in einem ordentlichen Verfahren auch nur annähernd
entsprechende Einnahmen zu erzielen. Damit entspricht der Haushaltsplanentwurf
nicht den Anforderungen von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit und ist
abzulehnen.
……………………. ………………………… ……………………………
gez. Franz Laube gez. Rainer
Albrecht gez. Johann-Georg
Jaeger
CDU-Fraktion Fraktion
der SPD Fraktion Bündnis
90
* Anmerkung
Sitzungsdienst/Wo. (04.12.2008):
gegen den Beschluss vom 19.11.08 hat
der OB mit Schreiben vom 03.12.08 Widerspruch
eingelegt, deshalb erneute Behandlung
am 10.12.2008