Antrag - 0894/08-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2007 und Entlastung des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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19.11.2008
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Abschließender
Prüfvermerk gemäß § 3 a Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsprüfungsgesetz hat
der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock mit
Beschluss vom 03.09.2008 die Durchführung der örtlichen Prüfung auf das
Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Rostock übertragen.
Die Jahresrechnung 2007 wurde auf der Grundlage des im
Artikel 3 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes vom 14.12.2007
geänderten Kommunalprüfungsgesetzes geprüft.
Auf Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes des
Rechnungsprüfungsamtes und entsprechender Beratung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft, die Jahresrechnung 2007 der
Hansestadt Rostock gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern zu beschließen und für das Jahr 2007 dem
Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung zu erteilen.
In diesem Zusammenhang
fordert die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die zügige Abstellung der
festgestellten Mängel.
gez.
Prof. Dr. Ralf Friedrich