Beschlussvorlage - 0788/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschnittsbildung und Kostenspaltung Markgrafenheider Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.10.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
|
|
|
21.10.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
|
|
|
28.10.2008
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 7 (3), § 8 (4) des Kommunalabgabengesetztes M-V und § 7 der Satzung
der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von
Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Abschnittsbildung
und Kostenspaltung Markgrafenheider Straße |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Sicherung
von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock |
Begründung
Die Markgrafenheider Straße
ist eine selbständige Erschließungsanlage.
Der Ausbau des Abschnittes der Markgrafenheider Straße erfolgte in zwei
Bauabschnitten.
Mit der Realisierung des
Bauprogramms für den ersten Bauabschnitt wurde die Markgrafenheider Straße
durch die erstmalige Herstellung der Teileinrichtungen Gehweg und Busbucht verbessert. Ferner wurde die Teileinrichtung
Fahrbahn durch die Anlegung einer Abbiegespur verbreitert und verbessert. Die
Teileinrichtungen Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung und Straßenbegleit-grün
erfuhren ebenfalls eine Erneuerung und Verbesserung.
Mit der Realisierung des
Bauprogramms für den zweiten Bauabschnitt wurde die Markgrafenheider Straße
durch die erstmalige Herstellung der Teileinrichtung Gehweg entlang der
südlichen Fahrbahnseite sowie der Teileinrichtung Straßenentwässerung
verbessert. Ferner wurden die Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung und
Straßenbegleitgrün erneuert und verbessert.
Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 23.06.1998
für den ersten Bauabschnitt und vom 08.12.2004 für den zweiten Bauabschnitt.
Der Abschnittsbildungs- und
der Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitrags-
erhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur
teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Herstellung, Erneuerung
und Verbesserung der genannten Teileinrichtungen.
Roland Methling
Anlagen (liegen in Papierform
vor)