Beschlussvorlage - 0610/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktions- und Luftreinhalteplanung in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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09.09.2008
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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11.09.2008
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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16.09.2008
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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18.09.2008
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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30.09.2008
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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01.10.2008
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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02.10.2008
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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07.10.2008
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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07.10.2008
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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15.10.2008
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
1753/64/1998 |
- |
- |
finanzielle
Auswirkungen |
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HHST |
Bezeichnung |
2009 |
01.1200.5104 |
Hinweisschilder |
3.000 |
01.1200.5930 |
Erstellen von
Faltblättern und Aufklebern |
1.000 |
01.1200.6550 |
LAP/ LRP -
Verkehrsgutachten |
7.500 |
|
SUMME
Verwaltungshaushalt |
11.500 |
02.6300.9460
0110 |
LAP/ LRP
– Straßenumgestaltung |
27.900 |
02.6300.9460
0112 |
LAP/ LRP
– Verkehrsmanagement 1. Stufe |
120.000 |
02.6300.9460
0113 |
LAP/ LRP
– Sanierung Fahrbahnoberflächen |
120.000 |
02.1200.9354
0033 |
Erwerb von 2
Geschwindigkeitsanzeigetafeln „Radardisplay Alpha“ |
3.700 |
02.1100.9357
0006 |
Erwerb und Installierung von ortsfesten
Geschwindigkeits-überwachungsanlagen incl. Auswertetechnik und -software |
119.000 |
|
SUMME
Vermögenshaushalt |
390.600 |
Begründung
Mit der Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27.
September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität in
Verbindung mit vier dazugehörigen Tochterrichtlinien wurden langfristige Ziele
für die Luftqualität in Europa festgelegt. Die Umsetzung in deutsches Recht
erfolgte durch das 7. Gesetz zur Änderung des BImSchG und die Novellierung der
22. Verordnung zur Durchführung des BImschG (Verordnung über Immissionswerte
für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV) im Jahre 2002. Im Rahmen der
gesetzlich vorgeschriebenen Luftqualitätsmessungen im Bereich der Rostocker
Innenstadt wurden im Jahr 2006 in einem Teilstück der L22 (Am Strande)
Überschreitungen der geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und
Stickstoffdioxid (NO2) festgestellt. Deshalb ist gemäß § 47 BImSchG
durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V (kurz:
Wirtschaftsministerium) als zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der
Hansestadt Rostock für den betroffenen Bereich ein Aktions- bzw.
Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur
dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt. Auch im Jahr 2007
wurde der NO2-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit auf
der L22 überschritten. Die bisherigen Messwerte des Jahres 2008 lassen auch für
das Jahr 2008 eine erneute Überschreitung des Grenzwertes erwarten.
Bereits 1998 hat die Bürgerschaft mit dem Beschluss 1753/64/1998 die Umsetzung eines Lärmminderungsprogramms und eine Lärmsanierungsrichtlinie basierend auf dem § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.
Die Europäische Kommission hat im Grünbuch zur künftigen Lärmschutzpolitik 1996 umfassend dokumentiert, dass Lärm gesundheitsschädigend ist und bekämpft werden muss. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) 2005 in deutsches Recht (§ 47a ff BImSchG) ist in der Hansestadt Rostock ein Lärmaktionsplan unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufzustellen. Das Land M-V hat die Aufgabe der Aufstellung von Lärmaktionsplänen den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte übertragen. Es bestehen Berichtspflichten im 5-Jahres-Turnus gegenüber der Europäischen Kommission (Prüfung und gfl. Überarbeitung der Lärmkarten und Aktionspläne).
Sowohl Lärmaktions- als auch Luftreinhalteplanung
stellen somit gesetzliche Pflichtaufgaben aufgrund o.g. EU- und
bundesrechtlicher Vorschriften dar. Für die Aufstellung und Umsetzung beider
Pläne sind rechtlich keine Bürgerschaftsbeschlüsse vorgeschrieben. Zum
Luftreinhalteplan sind nach § 47 (4) BImSchG lediglich die Maßnahmen im
Straßenverkehr im Einvernehmen mit den zuständigen
Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden festzulegen. Dieses
Einvernehmen wurde von den zuständigen Behörden Rostocks, die von Beginn an an
der Erstellung des Luftreinhaltesplans mitgewirkt haben, bereits erklärt.
Aufgrund der Auswirkungen der Maßnahmenkonzepte auf die gemeindliche
Entwicklung sowie der politischen Dimension und des Finanzbedarfs zur Umsetzung derselben, wird
es von den federführenden Behörden jedoch als sinnvoll erachtet, eine
Bestätigung der Bürgerschaft zu den Plänen herbeizuführen. Die Maßnahmenkonzepte
sind gemäß § 47 (6) BImSchG bei anderen relevanten Fachplänen, wie z.B. dem
Flächennutzungsplan, städtebaulichen Rahmenplänen und dem Integrierten
Gesamtverkehrskonzept zu berücksichtigen und so erforderlich durch Anordnungen
oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger der öffentlichen Verwaltung
durchzusetzen.
Um Synergien zu nutzen, soll
die Aufstellung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe eng mit der Fortschreibung
des Integrierten Gesamtverkehrskonzepts verknüpft werden.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans basiert auf
den Informationen aus den Lärmkarten für die Bundes- und Landesstraßen mit
einem Verkehrsaufkommen von mehr als 16.400 Fahrzeugen am Tag (1. Stufe der
Lärmaktionsplanung), welche 2007 durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz
und Geologie M-V (LUNG) erstellt wurden. Die Lärmkarten fassen zusammen, welche
Lärmbelastungen auftreten und wie viele Menschen davon betroffen sind.
In
der Hansestadt Rostock haben sich 3 Schwerpunkte herauskristallisiert:
-
die L 22 von
der Hamburger Straße bis zur Rövershäger
Chaussee,
-
die L 191 von der
Tessiner Straße bis zum Mühlendamm und
-
die L 132 von der
Satower Straße bis zur Nobelstraße.
Allein
an den genannten 3 Straßenzügen sind ca. 2000 BewohnerInnen
gesundheitsschädigenden Lärmpegeln von >= 55 dB(A) nachts ausgesetzt.
Für
diese Bereiche wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans durch das Amt für
Umweltschutz in Kooperation mit der begleitenden AG
„Lärmaktionsplan“ und einem Planungsbüro aufgestellt. Die
Arbeitsergebnisse wurden der Öffentlichkeit in zwei Lärmforen vorgestellt und
diskutiert. Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag vom 7. Juli 2008 bis zum 3.
August 2008 im Haus des Bauwesens öffentlich aus. Parallel erhielten die im
Lärmforum beteiligten Träger (Verbände, betroffene Ortsbeiräte, Unternehmen, Behörden)
den Entwurf des Lärmaktionsplans zur Stellungnahme zugesandt.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung / Beteiligung Träger öffentlicher Belange
(TÖB) zum Lärmaktionsplan wurden mehr als 25 Stellungnahmen und Anregungen von
TÖB und von BürgerInnen abgegeben. Diese wurden durch das Amt für Umweltschutz
abgewogen (vgl. beiliegendes Abwägungsdokument) und entsprechend in den
Lärmaktionsplan eingearbeitet. Von betroffenen Anwohnern und Institutionen
wurde wiederholt die vom Gesetzgeber vorgegebene Beschränkung auf Bundes- und
Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen > 16.400 Kfz/Tag kritisiert. In
der 2. Stufe der Lärmkartierung (Rostock als Ballungsraum) und
Lärmaktionsplanung (2012/13) wird es diese Beschränkung nicht mehr geben, weil
dann die Voraussetzungen an einen Ballungsraum erfüllt werden und in diesem
Zusammenhang alle Straßen des Hauptstraßenetzes sowie Schienenwege,
Hafengebiete und Industrieflächen zu kartieren sind und im Anschluss ein
Lärmaktionsplan aufzustellen ist. Bis dahin wird die Stadtverwaltung weiterhin
an der Umsetzung des 1998 beschlossenen Lärmminderungsprogramms
(Bürgerschaftsbeschluss 1753/64/1998) und der hier beschlossenen
Prioritätenliste (u.a. Rigaer Straße, Karl-Marx-Straße) arbeiten.
Der Luftreinhalte- und Aktionsplan wurde
unter Federführung des Wirtschaftsministeriums und fachlicher Koordinierung des
LUNG in enger Kooperation mit der HRO aufgestellt. Im Rahmen dieses Plans
wurden die gegenwärtige Immissionssituation sowie deren mögliche Entwicklung
untersucht. Als wesentliches Ergebnis ist festzuhalten, dass gegenwärtig und
auch zukünftig (2010) davon auszugehen ist, dass die Immissionsgrenzwerte im
gesamten Stadtgebiet in der Regel eingehalten werden. Einzige Ausnahme ist ein
Teilabschnitt der L22. Parallel zum Lärmaktionsplan erfolgte die öffentliche
Auslegung des Luftreinhalteplans.
Bis Mitte Oktober d.J. muss das LUNG die Lärmaktionspläne an das Bundesumweltministerium (BMU) melden. Der Luftreinhalteplan ist bis zum 31.10.2008 aufzustellen. Bei Verstoß gegen die Berichtspflichten sind Sanktionen durch die EU nicht auszuschließen.
Kern sowohl des Lärmaktionsplans als auch des Luftreinhalteplans
sind Maßnahmenkonzepte. Beide Pläne berücksichtigen bestehende städtische
Planungen, wie z.B. das Integrierte Gesamtverkehrskonzept (IGVK 1998), den
Flächennutzungsplan (FNP 2007) und das Lärmminderungsprogramm (LMP 1998).
Für beide Pläne
gelten deshalb folgende Planungsansätze:
-
Vermeidung
und Verlagerung von Kfz-Verkehr (insbes. von Durchgangsverkehr)
-
stadtverträgliche
Abwicklung von nicht vermeidbarem Verkehr
-
Förderung
des Umweltverbundes
-
Intensivierung
der Stadt-Umland-Kooperation zur Vermeidung weiterer Zersiedlung und
Verminderung der Kfz-Pendlerströme etc.
Während das Maßnahmenkonzept des Luftreinhalteplans sich im
Wesentlichen auf den Straßenzug der L 22 im Stadtzentrum fokussiert, beschränkt
sich der Lärmaktionsplan auf die o.g. 3 Straßenzüge.
Beide Pläne sind inhaltlich aufeinander
abgestimmt. Die zeitgleiche Bearbeitung wie auch das Mitwirken des gleichen Kreises
von Ämtern, Institutionen, Mitarbeitern sowie der gleichen Planungsbüros
erhöhte die Effektivität der Bearbeitung, nutzte Synergien und führte somit
insgesamt zu Kosteneinsparungen.
Aus einer Vielzahl von gutachterlichen Vorschlägen für Minderungsmaßnahmen wurde im Ergebnis intensiver Erörterungen in den Arbeitsgruppen und öffentlichen Foren ein auf die Problemlage in Rostock abgestimmtes konkretes Maßnahmenkonzept unter Berücksichtigung der Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit aufgestellt. Dieses Maßnahmenkonzept gilt es umzusetzen. Es ist in kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen gegliedert.
Kurzfristig wird in den Maßnahmenkonzepten
empfohlen, den Kfz-Verkehr auf den o.g. Hauptachsen zu verstetigen, indem die
Koordinierung der Lichtsignalanlagen bei 50 km/h optimiert wird. Der Einhaltung
der zul. Höchstgeschwindigkeit dienen auch der verstärkte Einsatz von mobilen
und festen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (Blitzer) und eine begleitende
Öffentlichkeitsarbeit (Schilder, Faltblätter etc.). Die Maßnahmen sollen
schnell umgesetzt werden, um kurzfristig auch die Unfallzahlen, gerade auf der
L22, zu reduzieren.
Mittel- bis langfristig wird u.a. ein
stadtverträglicher Umbau von Straßen durch mehr Straßenrandgrün und
großzügigere Seitenräume mit Anlagen für Radfahrer und Fußgänger vorgeschlagen
sowie ein intelligentes Verkehrsmanagementsystem, welches auf Verkehrs- wie
Umweltdaten basiert.
Im Rahmen des Lärmaktionsplans wird schließlich noch auf den Einsatz von lärmoptimierten Fahrbahndecken und die Bezuschussung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes (auf Grundlage der existierenden Rostocker Lärmsanierungsrichtlinie) gesetzt.
Die
Maßnahmenkonzepte sind durch die zuständigen Träger öffentlicher Belange
umzusetzen. In der Stadtverwaltung sind das vor allem das Stadtamt und das
Tief- und Hafenbauamt, welche die zur Umsetzung notwendigen finanziellen Mittel
benötigen. Die aus den Maßnahmebündeln abgeleiteten konkreten Kosten für die
Jahre 2009 - 2011 betragen ca. 2 Mio € (vgl. ANLAGE 1). Die hier ermittelten
Kosten können nicht über die bestehenden Kennziffern der betreffenden Ämter
aufgebracht werden. Die im Punkt „finanzielle Auswirkungen“ oben
dargestellten finanziellen Kennziffern wurden in den Haushaltsplanentwurf 2009
eingeordnet. Damit wird zumindest ein Teil des Bedarfes für 2009 eingeplant.
Weitere Mittel werden durch die zuständigen Ämter jeweils in den
Haushaltsplanungen für 2010 und folgende Jahre als Mehrbedarf angemeldet. Ein
Teil wird von Dritten übernommen. Seitens des Landes wurde
im Rahmen des Luftreinhalteplans die Erstellung von erforderlichen
Voruntersuchungen erheblich finanziell unterstützt, von denen die Hansestadt
Rostock auch bei der Umsetzung der Maßnahmen profitieren wird. Weitergehende
Kostenteilungen zwischen dem Land und der Hansestadt Rostock, z.B. bei ggf.
noch anstehenden Untersuchungen, sind zu prüfen.
In Form einer
Informationsvorlage soll als Zwischenbilanz bis Ende 2010 der Bürgerschaft der
Sachstand zu folgenden Aspekten dargelegt werden:
- Bilanz zum Lärmminderungsprogramm (1998)
- Umsetzung des Maßnahmenkonzepts zum Lärmaktionsplan
(1. Stufe)
- Umsetzung des Maßnahmenkonzepts zum
Luftreinhalteplan.
In Vertretung
Georg Scholze
ANLAGEN
1: Kostenübersicht über kurz- mittelfristige Maßnahmen zur
Umsetzung des Lärmaktionsplans und Luftreinhalteplans (separat auf CD-ROM bzw.
in Papierform)
2: Text Lärmaktionsplan (separat auf CD-ROM bzw. in
Papierform)
3: Text Luftreinhalte- und Aktionsplan (separat auf CD-ROM bzw.
in Papierform)
4: Abwägung
der Stellungnahmen zur TÖB-Beteiligung/ Auslegung Lärmaktionsplan (separat auf
CD-ROM bzw. in Papierform)
5: Darstellung
der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Luftreinhalte- und
Aktionsplans für die Hansestadt Rostock (separat auf CD-ROM bzw. in Papierform)