Beschlussvorlage - 0548/08-BV

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0548/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

11,45

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 2  Kommunalverfassung M-V

 

09.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

15.10.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Kulturausschuss

Hauptausschuss

Finanzausschuss

18.09.2008 17:00

23.09.2008 17:00

02.10.2008 17:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Abschluss einer Vereinbarung zur Betreibung der Kunsthalle Rostock

 

III, gez. Dr. Nitzsche

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0929/07-A

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Betreibung der Kunsthalle Rostock für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2011 eine Vereinbarung mit dem "pro Kunsthalle e.V." (Anlage) abzuschließen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Ausgaben:   2009 bis 2011 jeweils 217.700 EUR (zzgl. Personalkosten)

Einnahmen: Entgelt    2009 –  10.000 EUR

                                   2010 –  30.000 EUR

                                   2011 –  35.000 EUR

 

 

Begründung

Die Kunsthalle Rostock wurde 1969 als erster Museumsneubau der DDR und als international orientiertes Ausstellungshaus eingeweiht. Das funktionale Gebäude steht unter Denkmalschutz. Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich.

Im Bestand der städtischen Sammlung befinden sich etwa 8.000 Werke, die der klassischen Moderne und der zeitgenössischen Kunst zugeordnet werden können. Darunter befinden sich Teilbestände von Niemeyer-Holstein, Otto Manigk, Kate Diehn-Bitt, Corinth, Heckel, Barlach und Kandinsky. Alle namhaften Künstlerinnen und Künstler der DDR sind mit Gemälden, Grafiken und Plastiken vertreten. Darüber hinaus verfügt die Kunsthalle Rostock über eine der größten Sammlungen der Künstlerkolonien an der Ostsee. Seit den 90er Jahren fand keine nennenswerte Erweiterung der Sammlungen statt.

2007 wurden dort rund 44.000 Besucher gezählt. Bis Ende Juni 2008 kamen 16.467 Kunstliebhaber.

 

Bei der Kunsthalle Rostock sind gegenwärtig 5 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (4.25 VbE) beschäftigt.

 


Laut Jahresergebnis für das Jahr 2006 standen den Einnahmen in Höhe von 72.766,70 Euro Ausgaben in Höhe von 810.936,18 Euro gegenüber. Die Zuschusshöhe betrug 738.169,48 Euro.

Im Jahr 2007 standen den Einnahmen in Höhe von 90.572,84 Euro Ausgaben in Höhe von 763.685,86 Euro gegenüber. Die Zuschusshöhe betrug 673.113,02 Euro. Die Höhe der Einnahmen ergab sich insbesondere aus der Sonderausstellung über Camille Claudel.

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2008 weist Einnahmen in Höhe von 36.800,- Euro und Ausgaben in Höhe von 721.800,- Euro aus. Der geplante Zuschuss für 2008 beträgt 685.000,- Euro (einschließlich Personalkosten). Ergänzend wird auf den aktuellen Statusbericht des Amtes 45 (Anlage 1) verwiesen.

 

Die Hansestadt Rostock beabsichtigt, die Kunsthalle Rostock als überregional bedeutsames Zentrum für moderne und zeitgenössische Kunst in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu entwickeln.

Ausgehend von diesem Anspruch wird sich die Arbeit des Betreibers an folgenden Leitlinien orientieren:

-          Förderung der Allgemeinbildung und der Selbstbildung breiter Besucherschichten

-          Erhaltung und soweit möglich Erforschung des Kulturgutes

-          Erschließung der Kulturgeschichte

-          museumspädagogische Aufarbeitung von Ausstellungsthemen.

 

Mit dem Abschluss der Vereinbarung mit dem „pro kunsthalle e.V.“ soll die Attraktivität und regionale und überregionale Wahrnehmung der Kunsthalle erhöht werden und gleichzeitig in erheblichem Maße bürgerschaftliches Engagement eingebunden werden.

 

Bei der Vereinbarung handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, jedoch nicht um einen Beschaffungsvorgang des öffentlichen Auftraggebers und damit auch nicht um einen ausschreibungspflichtigen Auftrag im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auch die Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG) klammert Dienstleistungskonzessionen von ihrem Anwendungsbereich aus (Artikel 17).

Es sind allerdings Grundregeln des EG-Vertrages – Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz – zu beachten.

Diese Grundsätze sind vorliegend eingehalten worden (bundesweite Ausschreibung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren, Einbeziehungen aller Interessenten in die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung, Berichterstattung in der Presse). Von der Veröffentlichung im Amtsblatt der EG konnte abgesehen werden, da sowohl der Auftragswert nicht den vorgeschriebenen Schwellenwert (§ 2 Vergabeverordnung) in Höhe von 211.000,- Euro erreicht als auch eingeschätzt wurde, dass wegen der geringfügigen wirtschaftlichen Bedeutung die Vergabe für Wirtschaftsteilnehmer in anderen Mitgliedsstaaten der EG nicht von Interesse ist.

 

Die Hansestadt Rostock übernimmt für die Laufzeit der Vereinbarung die Kosten für

- das Personal

- die Wachkräfte

- Betriebs- und Nebenkosten max. in Höhe des Haushaltsansatzes 2008,

- die Instandhaltung- und Instandsetzung

- ausstellungsbezogene Kosten max. in Höhe des Haushaltsansatzes 2008.

 

Das Museumsgut verbleibt im Eigentum der Hansestadt Rostock. Die Hansestadt Rostock überlässt dem „pro kunsthalle e.V.“ das zum Betreiben der Kunsthalle vorhandene Kulturgut sowie die Einrichtungsgegenstände in den Räumen der Kunsthalle unentgeltlich zur Nutzung.

 

Außerdem erhält der „pro kunsthalle e.V.“ von der Hansestadt Rostock das unentgeltliche Nutzungsrecht an der Kunsthalle und dem dazugehörigen Grundstück.

 


Das derzeit im Stellenplan für die Kunsthalle verzeichnete Personal (4.25 VbE) wird dem „pro kunsthalle e.V.“ im Wege der Personalgestellung gemäß § 4 Abs. 3 TVöD von der Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden durch die auf Dauer angelegte Beschäftigung beim „pro kunsthalle e.V.“ in ihrem rechtlichen Bestand nicht berührt. Die gültigen tarifrechtlichen Bestimmungen finden weiterhin Anwendung. Die Planstellen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bleiben weiterhin im Bestand des Stellenplanes der Hansestadt Rostock. 

 

Der Verein „pro kunsthalle e.V.“ ist ein Zusammenschluss kunst- und kulturinteressierter Bürgerinnen und Bürger. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Rostock eingetragen und hat seinen Sitz in Rostock. Der Zweck des Vereins ist laut seiner Satzung die Organisation und Unterstützung von Ausstellungen und Veranstaltungen in der Kunsthalle Rostock. Die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und dem „pro kunsthalle e.V.“ sieht die Verpflichtung des Vereins vor, eine Anpassung der Satzung diesbezüglich vorzunehmen, so dass diese die Betreibung einer kulturellen Einrichtung zulässt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist berechtigt, Spenden und Fördermittel entgegen zu nehmen.

Der „pro kunsthalle e.V.“ will die Kunsthalle wieder zu einem lebendigen Forum für zeitgenössische Kunst und Kultur werden lassen. Dazu bedient er sich des Sach- und Fachverstandes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunsthalle und weiterer Fachleute.  Der Schwerpunkt des Ausstellungsprogrammes soll weiterhin die Präsentation nord- und osteuropäischer zeitgenössischer Kunst sein. Nicht nur bildende Kunst soll gezeigt werden, sondern auch andere künstlerische Bereiche wie Mode, Schmuck, Möbeldesign und Musik. Der Verein will umfangreich für die Kunsthalle werben, so in der regionalen und überregionalen Presse, im Internet und in Ferieneinrichtungen. Darüber hinaus ist es Anliegen des Vereins, mit Studenten der Universitäten und Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns zusammenzuarbeiten.

 

Der Museumseintritt soll grundsätzlich für alle Besuchergruppen eintrittsfrei bleiben.

Zusätzliche Einnahmen sollen durch Sponsoren sowie durch einen Museumsshop erzielt werden.

 

Aus der Vereinbarung hat der „pro kunsthalle e.V.“ an die Hansestadt Rostock ein jährlich ansteigendes Entgelt (für 2009 in Höhe von 10.000,- Euro, für 2010 in Höhe von 30.000,- Euro, für 2011 in Höhe von 35.000,- Euro) zu zahlen.

 

Der Verein „pro kunsthalle e.V.“ erhält von der Hansestadt Rostock für seine Leistung kein Entgelt. Die Gegenleistung für die Betreibung der Kunsthalle Rostock besteht in der Möglichkeit, seine eigene Leistung zu verwerten und gegenüber Dritten vergütungspflichtige Dienstleistungen zu erbringen (Sonderausstellungen, Museumsshop, Workshops).

 

Durch den Abschluss dieser Vereinbarung sollen folgende Effekte erzielt werden:

-          Verbesserung der Attraktivität der Kunsthalle durch Innovation und Engagement

-          Verbesserung der Präsenz der Kunsthalle in den Medien

-          Keine zusätzlichen Kosten für einen Leiter/in der Kunsthalle

-          Einnahme von Entgelten in Höhe von insgesamt 75.000,- Euro

-          Festschreibung der Betriebs- und Nebenkosten trotz steigender Verbraucherpreise

 

Durch die Haftungs- und Kündigungsregelungen in der Vereinbarung geht die Hansestadt Rostock kein Risiko ein. Wird die Vereinbarung nicht ein Jahr vor Ende der Laufzeit gekündigt,  verlängert sie sich automatisch um weitere fünf Jahre.

 

Der Gründung einer Museums-GmbH steht der Abschluss dieser Vereinbarung nicht entgegen.

 

 

 

Roland Methling

 

Anlagen
(nur in Papierform)

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Beschlüsse

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23.09.2008 - Hauptausschuss

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02.10.2008 - Finanzausschuss

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23.10.2008 - Kulturausschuss

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23.10.2008 - Finanzausschuss

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06.11.2008 - Finanzausschuss

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16.12.2008 - Hauptausschuss

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20.01.2009 - Hauptausschuss

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28.01.2009 - Bürgerschaft