Beschlussvorlage - 0545/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
|
|
|
23.09.2008
| |||
|
28.10.2008
| |||
|
11.11.2008
| |||
|
16.12.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
19.11.2008
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
|
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Erste
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
|
bereits
gefasste Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0265/05-BV |
0265/05-BV |
- |
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft beschließt die Erste Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (Anlage). |
finanzielle
Auswirkungen |
|
Begründung
Mit
der Vorlage soll der Beschluss der Bürgerschaft 0449/08 umgesetzt werden. Die
Vorlage greift die Änderungswünsche auf und geht insoweit darüber hinaus, als
die bestehenden Regelungen sprachlich „gestrafft“ und auf den
notwendigen Inhalt reduziert werden.
Bislang
erstreckt sich § 8 über drei Absätze. Diese drei Absätze werden zu einem Absatz
zusammengefügt, wobei Überflüssiges gestrichen wird. Überflüssig ist die
Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2. Die bislang geltende Fassung wiederholt
lediglich das, was ohnehin in der Kommunalverfassung M-V unter der dort
bezeichneten Bestimmung geregelt ist.
Die
Regelung des Absatzes 3 ist in Satz 2 des nunmehr einzigen Absatzes aufgenommen
worden.
Roland Methling
Anlage
Anlage zur Beschlussvorlage
0545/08-BV
Erste Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Auf
der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 8. Juni 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember
2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom
15. Oktober 2008 und dem Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der
Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Hansestadt Rostock erlassen:
Artikel
1 Änderungen
Die
Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 7. August 2006, veröffentlicht im Amts-
und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 17 vom 30. August 2006, wird
wie folgt geändert:
1.
§ 5 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
„(5)
Dem Hauptausschuss gehören zwölf Mitglieder der Bürgerschaft und die Oberbürgermeisterin
oder der Oberbürgermeister an. Die weiteren Ausschüsse werden mit zehn
Mitgliedern besetzt. In beratende Ausschüsse, ausgenommen der
Rechnungsprüfungsausschuss, können jeweils vier sachkundige Einwohnerinnen und
Einwohner berufen werden. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertreterin oder
ein Stellvertreter gewählt. Mitglieder der Bürgerschaft können nicht durch
sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner vertreten werden. Für den
Jugendhilfeausschuss gelten die besonderen Regelungen des SGB VIII und die
Satzung des Jugendamtes."
2.
§ 8 erhält folgende Fassung:
„§
8 Die Beigeordneten (Senatorinnen und/oder Senatoren)
Es
werden drei hauptamtliche Beigeordnete gewählt. Sie führen die Bezeichnung
Senator(in); die Stellvertreter(innen) des Oberbürgermeisters zusätzlich die
Bezeichnung Erste(r) und Zweite(r) Stellvertreter/in. Ihre Amtszeit beträgt
sieben Jahre.“
Artikel
2 Inkrafttreten
Die
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock tritt am
Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rostock,
Roland
Methling
Oberbürgermeister