Beschlussvorlage - 0527/07-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgelte für die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.04.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
13.03.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
|
|
|
27.03.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
09.04.2008
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 22 Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung |
27.03.2008 17:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Entgelte
für die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock |
|
bereits
gefasste Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
-- |
-- |
-- |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Das
Entgeltkonzept für die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen der
Hansestadt Rostock wurde unter Federführung des Amtes für Umweltschutz
erarbeitet und betrifft 36 Sanitäranlagen.
31
dieser Anlagen werden als Betrieb gewerblicher Art seit Dezember 2004 durch das
Amt für Umweltschutz bewirtschaftet. Im Rahmen dieser unternehmerischen
Tätigkeit sind sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu tätigen, die den laufenden
Betrieb der zugehörigen Sanitäranlagen absichern. Da die notwendigen Ausgaben
die erzielten Einnahmen übersteigen, muss jährlich eine Bezuschussung des
Unterabschnitts „Öffentliche Bedürfnisanstalten“ aus dem
allgemeinen Haushalt der Hansestadt erfolgen.
Um
diesen Zuschuss trotz steigender Kosten für die Unterhaltung der öffentlichen
Sanitäranlagen zu reduzieren, werden durch das Amt für Umweltschutz gezielt
Maßnahmen entwickelt, die der Reduzierung von Ausgaben sowie der
Einnahmeerhöhung dienen. Eine Maßnahme ist das beiliegende Entgeltkonzept für
die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock, das ein
abgestuftes Entgeltsystem enthält.
Die vorliegende durchschnittliche Anhebung der
Benutzungsentgelte für die Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock wird deren
allgemeinen Kostendeckungsgrad optimieren. Mittelfristig wird auf diese Weise die Erhöhung der
technischen und hygienischen Qualitätsstandards ermöglicht und langfristig die
Finanzierung der laufenden Bewirtschaftung zusätzlicher Sanitäranlagen
bezweckt.
Begründung der Entgeltkategorien
Bislang
wird für die einmalige Benutzung von Toilettenanlagen grundsätzlich ein Entgelt
in Höhe von 0,30 EUR erhoben. Die Benutzung der Duschen kostet 0,50 EUR.
Mit vorliegender Entgelten
werden zum einen der Kostendeckungsgrad, also die Wirtschaftlichkeit des
gesamten „BgA ÖBA“ erhöht, zum anderen eine Anpassung an privat
betriebene Sanitäranlagen im Stadtgebiet vorgenommen.
Die
Abstufung des Entgelts berücksichtigt die verschiedenen technischen und
hygienischen Kategorien, sowie die Standorte.
Kategorie I: Großanlagen in manueller
Bewirtschaftung
Die kostenintensive Bewirtschaftung der Sanitäranlagen
durch Servicekräfte vor Ort, die dadurch mehrfach täglich vorgenommene
Reinigung pro Tag sowie die vor allem in touristischer Hinsicht exponierte Lage
rechtfertigen die Erhöhung des Entgeltes für die Benutzung der Toilettenanlagen
auf 0,50 EUR.
Kategorie II: vollautomatische Anlagen
Der hygienische Höchststandard durch deren
vollautomatische Reinigung nach jeder Benutzung sowie die Vorhaltung dieser
Sanitäranlagen an prägnanten innerstädtischen Knotenpunkten (Innenstadt und
Seebad Warnemünde) erlauben ebenfalls die Anhebung des Entgelts auf 0,60 UR.
Kategorie III: Anlagen mit erhöhtem Ausstattungs- und
Reinigungsstandard (touristische Zentren)
Diese Anlagen gehören zu der in
Abschnitt 1.1 beschriebenen Gruppe der sonstigen Anlagen, befinden sich jedoch
in der touristisch exponierten Lage Strandpromenade im Seebad Warnemünde. Sie
verfügen über eine verbesserte Münzautomatik und erhalten in der Hauptsaison
eine zweite Reinigung. Daher ist eine Anpassung des Benutzungsentgelts an die
Kategorien I und II empfehlenswert.
Kategorie IV: Anlagen mit gutem Ausstattungs- und
Reinigungsstandard
Diese Anlagen gehören ebenfalls zur Gruppe der sonstigen
Anlagen, dienen vorwiegend der Versorgung der Einwohnerinnen/Einwohner der
Hansestadt und befinden sich in touristisch weniger bedeutsamen Bereichen des
Stadtgebietes, z.B. in Neubaugebieten. Sie werden täglich nur ein Mal
gereinigt. Das derzeitige Entgelt in Höhe von 0,30 EUR wird beibehalten.
Kategorie V: Anlagen mit sehr einfachem Ausstattungs- und Reinigungsstandard
Dies sind die in Abschnitt 1.1 beschriebenen TC-Anlagen.
Bisher wurden für diese Sanitäranlagen Benutzungsentgelte in Höhe von 0,30 EUR
erhoben und die Zugänglichkeit mittels Münzautomaten gesichert. Bislang sind -
vermutlich auch aufgrund der Meer- und Naturnähe - nur wenige
Strandbesucherinnen/Strandbesucher bereit gewesen, die kostenpflichtigen
städtischen Sanitäranlagen zu nutzen. Die somit nur minimalen Einnahmen im
Verhältnis zu den weitaus höheren Aufwendungen für die Instandhaltung der
störanfälligen Münzautomatik sowie die sehr einfache Ausstattung (kein Strom- und Wasser-/Abwasser-anschluss) widersprechen erheblich der Erhebung eines
Entgelts für die Benutzung dieser Anlagen. Aus diesem Grund wird die Nutzung ab
Beschlussfassung entgeltfrei erfolgen.
Kategorie
VI: Anlagen auf den Friedhöfen
Diese Toilettenanlagen sind Bestandteil der
Infrastruktur des jeweiligen Friedhofes und werden für die
Friedhofsbesucherinnen und -besucher vorgehalten. Die Unterhaltung wird durch
die Gebühreneinnahmen auf der Grundlage der „Satzung der Hansestadt
Rostock über die Erhebung von Friedhofsgebühren
(Friedhofsgebührensatzung)“ vom 15.03.2006 finanziert. Die Benutzung der
Toiletten erfolgt somit entgeltfrei.
Kategorie
VII: Dusche
Kategorie
VIII: Waschen/Händewaschen
In der Großanlage „Schanze“ sind Waschräume
vorhanden, in denen sich Duschen sowie Waschbecken befinden. Das Entgelt für
die Benutzung der Duschen wird aufgrund der hohe Ressourcenverbräuche und des
Reinigungsaufwandes von 0,50 EUR auf 1,00 UR erhöht. das Entgelt für die
Körperreinigung am Waschbecken in Höhe von 0,30 EUR wird beibehalten.
Sonderregelungen
Abweichendes Entgelt
(private Betreibung)
Die privaten Betreiberinnen/Betreiber öffentlicher
Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock bewirtschaften diese auf der Grundlage
der Pacht- und Betreiberverträge kostenneutral für die Kommune, indem sie
sämtliche Ausgaben tragen und die erzielten Einnahmen zur Deckung heranziehen.
Im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit können sie ein von dem
grundsätzlichen Entgeltbetrag abweichendes Entgelt festsetzen.
Befreiung von der
Entgeltpflicht
Fast
70 % der Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock verfügen über eine
behinderten-gerechte WC- oder TC-Kabine. Der Zugang ist durch Münzeinwurf,
jedoch auch mittels Behinderten-WC-Schlüssel möglich.
Das
Konzept zum einheitlichen Schlüssel für Behindertentoiletten in Raststätten auf
Autobahnen usw. wurde durch den Club Behinderter und ihrer Freunde Darmstadt e.
V. (CBF) entwickelt und im Jahr 1986 durchgesetzt. Inzwischen sind die
öffentlichen Behindertentoiletten vieler Städte in der Bundesrepublik, in
Österreich, in der Schweiz und in weiteren europäischen Ländern mit den hierfür
geeigneten Schließzylindern ausgestattet. Der CBF Darmstadt e.V. ist darauf
bedacht, dass der Schlüssel nur Behinderten ausgehändigt wird, die auf
behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.
Die
Benutzung der behindertengerechten WC- oder TC-Kabinen der Sanitäranlagen der
Hansestadt Rostock erfolgt für die Behinderte, die über den oben beschriebenen
Behinderten-WC-Schlüssels verfügen, entgeltfrei.
Von
der Beschlussfassung in Form einer Satzung wird abgesehen, da sich die für die
wirtschaftliche Betreibung notwendige Flexibilität der Entgelthöhe für private
Betreiber nicht mit dem Bestimmtheitsgebot einer formalen Entgeltordnung
vereinbaren lässt.
Roland Methling
Anlage
Entgeltkonzept
Anlage zum Beschlussvorschlag
Öffentliche Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock
Toilettenanlagen
(Ziffer 3.1)
Nr. |
Standort |
Entgeltkategorie |
|
1 |
Stadtmitte |
An der Hege |
I |
2 |
Stadtmitte |
Fischerbastion |
I |
3 |
Warnemünde |
Am Strom 106 - 108, "Schanze" |
I |
4 |
Stadtmitte |
Alter Markt |
II |
5 |
Stadtmitte |
Marienkirche |
II |
6 |
Stadtmitte |
Ständehaus Steinstraße |
II |
7 |
Stadtmitte |
Universitätsplatz |
II |
8 |
Stadtmitte |
Schröderplatz |
II |
9 |
Warnemünde |
Wachtler Straße |
II |
10 |
Warnemünde |
Wachtler Straße |
II |
11 |
Stadtmitte |
Stadthafen |
III |
12 |
Warnemünde |
Strandzugang 18, Strandweg 12a |
III |
13 |
Warnemünde |
Strandzugang 16, Strandweg 6/8 |
III |
14 |
Warnemünde |
Strandzugang 3, Luisenstraße |
III |
15 |
Warnemünde |
Strandzugang 1, Am Leuchtturm 1a |
III |
16 |
Warnemünde |
Mittelmole |
III |
17 |
Dierkow |
Dierkower Kreuz |
IV |
18 |
Stadtmitte |
Badstüberstraße |
IV |
19 |
Stadtmitte |
Ulmenmarkt |
IV |
20 |
Stadtmitte |
Am Röper |
IV |
21 |
Evershagen |
B.-Brecht-Straße |
IV |
22 |
Lütten Klein |
Warnowallee |
IV |
23 |
Groß Klein |
Schiffbauerring |
IV |
24 |
Warnemünde |
Am Strom 39 |
IV |
25 |
Markgrafenheide |
Warnemünder Straße 1d |
IV |
26 |
Diedrichshagen |
Parkplatz Wilhelmshöhe |
V |
27 |
Warnemünde |
Parkplatz Rohrmannsche Koppel |
V |
28 |
Warnemünde |
Parkplatz Neuer Friedhof West |
V |
29 |
Warnemünde |
Parkplatz Buswendeschleife |
V |
30 |
Warnemünde |
Parkplatz Rostocker Straße |
V |
Nr. |
Standort |
Entgeltkategorie |
|
31 |
Hohe Düne |
Parkplatz Hohe Düne |
V |
32 |
Markgrafenheide |
Parkplatz Stubbenwiese |
V |
33 |
Markgrafenheide |
Parkplatz Sonnenstrand |
V |
34 |
Gartenstadt |
Neuer Friedhof/Satower Straße 16 |
VI |
35 |
Gartenstadt |
Westfriedhof/Am Westfriedhof 2 |
VI |
36 |
Warnemünde |
Neuer Friedhof/Parkstraße |
VI |
Sonstige
Ausrüstungsgegenstände (Ziffer 3.2)
Nr. |
Standort |
Entgeltkategorie |
||
11 |
Stadtmitte |
Stadthafen |
VII |
|
29 |
Warnemünde |
Am Strom 106 - 108,
"Schanze" |
VII, VIII |
|
Der
überwiegende Teil der Sanitäranlagen ist mittels Münzautomaten in der Zeit vom
00:00 bis 24:00 Uhr zugänglich. Die übrigen Anlagen sind überwiegend in der
Zeit vom 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Anlage zur Beschlussvorlage
Nr. 0527/07-BV
Entgeltkonzept öffentlicher Bedürfnisanlagen der
Hansestadt Rostock
-> Abstufungen Entgelthöhe entsprechend der
Qualität der Anlagen sowie des Standortes