Beschlussvorlage - 0124/07-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
|
|
|
|
21.02.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
22.02.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
14.03.2007
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
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|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
- SchulG M-V § 107/108 - SEP-VO M-V vom 04. Okt.
2005 |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Finanzausschuss |
22.02.2007 17:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Beschluss
zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes
der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden
schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns
2007/08 |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0030/06-BV vom 14.06.2006 |
keine |
keine |
1135/06-BV vom 31.01.2007 |
keine |
keine |
Begründung
Auf
der Basis des neuen Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.
Februar 2006 sowie der Verordnung über
die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern vom 04. Okt. 2005 hat
die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock mit ihren Beschlüssen 0030/06-BV vom
14. Juni 2006 sowie 1136/06-BV vom 31.
Januar 2007 die „3. Fortschreibung
der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein
bildenden Schulen sowie der beruflichen Schulen für den Zeitraum bis zum
Schuljahr 2010/11“ beschlossen.
Das
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat den
fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen
der Hansestadt Rostock zwischenzeitlich genehmigt.
Die
beschlossenen und genehmigten Schulentwicklungspläne der Hansestadt Rostock
weisen jeweils im Punkt 2 den Auftrag aus:
„Die
Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum bis
2010/11erhält den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung. Sie ist jährlich zu
aktualisieren und kontinuierlich fortzuschreiben.“
Der
vorliegende Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des
Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock sowie zur Umsetzung daraus
abgeleiteter schulorganisatorischer Maßnahmen in Vorbereitung des
Schuljahresbeginns 2007/08 enthält alle die Aussagen, die sich einerseits aus
der weiteren Entwicklung des Schüleraufkommens ableiten, die andererseits damit
folgerichtig aus den bislang bereits in Kraft getretenen neuen
schulgesetzlichen Regelungen entstehen und die in ihrem Aussageinhalt
Novellierungen gegenüber den bereits gültigen Schulentwicklungsplänen der
Hansestadt Rostock enthalten.
Roland Methling
Anlage zur
Beschlussvorlage
Jährliche
Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt
Rostock und daraus resultierende schulorganisatorische Maßnahmen in
Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08
I. Fortschreibung und Aktualisierung des
Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2007/08
1.
Grundschule
„Tychsenschule“, Semmelweisstr. 3a
Die Grundschule, „Tychsenschule“,
Semmelweisstr. 3a, wird zum
Schuljahresende 2006/07 aufgehoben. Das bisherige Förderzentrum für Körperbehinderte
„Paul-Friedrich-Scheel“, Semmelweisstr. 3 und die bisherige
Grundschule, „Tychsenschule“, Semmelweisstr. 3a (Überführung der
verbliebenen Klassenstufen 3 und 4) werden zum Schuljahresbeginn 2007/08 gemäß
§ 12 SchulG Mecklenburg-Vorpommern zu einem Schulzentrum (Förderzentrum mit
Grundschule) mit jeweils eigenständigen Bildungsgängen zusammengeführt.
Begründung:
Die gegenwärtig gültige Fassung des
Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock geht noch von einem dauerhaften
und eigenständigen Erhalt einer selbstständigen Grundschule
„Tychsenschule“, Semmelweisstr. 3a, aus. Die schulgesetzlich nun
nicht mehr geltende, ehemals genehmigungsfähige Einzügigkeit von Grundschulen
war Grund dafür.
Im Verlaufe der zurückliegenden Schuljahre hat sich,
ausgehend von dem demographisch bedingten Schüleraufkommen schrittweise
nachfolgend ausgewiesene Schulstruktur aufgebaut:
Grundschule „Tychsenschule“,
Semmelweisstraße 3 a
Schuljahr |
Vorklasse |
1. |
2. |
3. |
4. |
insgesamt |
|||||||
Schü |
Kl |
Schü |
Kl |
Schü |
Kl |
Schü |
Kl |
Schü |
Kl |
Schü |
Kl |
||
2000/01 |
|
|
13 |
1 |
17 |
1 |
23 |
1 |
51 |
2 |
104 |
5 |
|
2001/02 |
|
|
11 |
1 |
13 |
1 |
16 |
1 |
22 |
1 |
62 |
4 |
|
2002/03 |
|
|
18 |
1 |
11 |
1 |
14 |
1 |
17 |
1 |
60 |
4 |
|
2003/04 |
|
|
44 |
2 |
17 |
1 |
12 |
1 |
15 |
1 |
88 |
5 |
|
2004/05 |
|
|
22 |
1 |
45 |
2 |
17 |
1 |
12 |
1 |
96 |
5 |
|
2005/06 |
|
|
26 |
1 |
23 |
1 |
42 |
2 |
18 |
1 |
109 |
5 |
|
2006/07 |
|
|
|
|
24 |
1 |
20 |
1 |
42 |
2 |
86 |
4 |
Bis zum Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes des
Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 war eine
einzügige Grundschule uneingeschränkt bestandsfähig. Das neue Schulgesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006 sieht gemäß § 45 Absatz 4, Punkt 2
folgende Mindestzügigkeiten und Schülermindestzahlen für die Bildung von
Eingangsklassen vor:
„… für die Grundschule am Mehrfachstandort mindestens Zweizügigkeit bei mindestens 40
Schülern.“
Diese Vorgaben konnten bereits zum Schuljahresbeginn
2006/07 nicht mehr erreicht werden und
zogen die Auflage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach
sich, aufgrund der lediglich 15 seinerzeit vorliegenden Schüleranmeldungen die
Neubildung einer Klassenstufe 1 zu untersagen. Zum Schuljahresbeginn 2007/08
liegen nach Abschluss des Schüleranmeldeverfahrens gegenwärtig 25
Schüleranmeldungen für eine neue Klassenstufe 1 vor. Damit werden die
schulgesetzlichen Mindestvorgaben erneut nicht erreicht. Insofern kann auch zum
Schuljahresbeginn 2007/08 keine Klassenbildung in der kommenden Klassenstufe 1
erfolgen.
Die Grundschule „Tychsenschule“
verfügte demnach zum Schuljahresbeginn
nur noch über je eine Klasse der Klassenstufe 3 und 4. Nach dem
Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern § 45 Abs. 1 muss eine Grundschule mindestens
3 Jahrgangsstufen führen und ist vom Schulträger vor Beginn des Schuljahres
aufzuheben, in dem sie diese Mindestzahl nicht mehr erreichen wird.
Demnach wird die Grundschule
„Tychsenschule“, Semmelweisstr. 3a, zum Ende des Schuljahres
2006/07 als eigenständige Grundschule aufgehoben. Da andererseits im gesamten
Ortsamtsbereich Südstadt und Biestow sowohl zum Schuljahresbeginn 2007/08 wie
auch perspektivisch in den folgenden Schuljahren jeweils neue Schulanfänger für
mindestens 3 Eingangsklassen der Klassenstufe 1 vorliegen werden und mit der
Grundschule „Juri Gagarin“, Joseph-Herzfeld-Str. 19 im
Ortsamtsbereich nur noch eine Grundschule mit maximaler Aufnahmekapazität von 2
Eingangsklassen bestände, muss die zwangsläufig zusätzlich benötigte
Schüleraufnahmekapazität durch eine andere schulgesetzlich begründete
Schulentwicklungsentscheidung gesichert werden. Im SchulG M-V ist die Bildung
von Schulzentren schulgesetzlich zulässig.
Im § 12 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist dazu
ausgewiesen:
„Befinden sich verschiedene allgemein bildende
Schularten in demselben Gebäude oder benachbarten Gebäuden, so können sie vom
Schulträger mit Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde zu einer Schule
im Sinne dieses Gesetzes organisatorisch verbunden werden
(Schulzentrum)…. Die Eigenständigkeit der jeweiligen Bildungsgänge ist zu
gewährleisten.“
Insofern sollen das bisherige Förderzentrum
„Paul-Friedrich-Scheel“, Semmelweisstr. 3, (Körperbehindertenschule
der Hansestadt Rostock) und die bisherige Grundschule,
„Tychsenschule“, Semmelweisstr. 3a, zum Schuljahresbeginn 2007/08
im Sinne des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern § 12 zu einem Schulzentrum –
Förderzentrum mit Grundschule – mit jeweils eigenständigen Bildungsgängen
zusammengeführt werden.
Entsprechende Anträge und gleichlautende Beschlüsse
liegen dazu sowohl von der Grundschule „Tychsenschule“, wie auch
vom Förderzentrum für Körperbehinderte „Paul-Friedrich-Scheel“ und
den jeweiligen Schulkonferenzen vor.
Die Interessenbekundung, auch der Eltern der künftigen
Schüler/innen der kommenden Jahrsgangsstufe 1 des eigenständigen
Grundschulbildungsganges liegt im Umfang von
21 Eltern schriftlich
dokumentiert vor.
II. Schulorganisatorische Maßnahmen zur
Umsetzung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock in Vorbereitung
des Schuljahresbeginns 2007/08
1. Aufhebung der Grundschule „Die
Lachmöwe“, Walter-Butzek-Str. 22 und der Grund-
schule
„Jürgen-Reichen-Schule“, Georg-Adolf-Demmler-Str. 12 und Zusammen-
führung zur Grundschule Dierkow,
W.-Butzek-Str. 23
Die Zusammenführung der Grundschule „Die
Lachmöwe“, W.-Butzek-Str. 22, und der Grundschule,
„Jürgen-Reichen-Schule“, Georg-Adolf-Demmler-Str. 12, ist bereits
Bestandteil der seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
genehmigten Beschlüsse der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock sowohl zum
seinerzeitigen Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der
Hansestadt Rostock (0226/02-BV vom 3. Juli 2002) wie auch aktualisierend dem
Beschluss zur „3. Fortschreibung der langfristigen
Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der
Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis
2010/11“ (0030/06-BV vom 14. Juni 2006).
Damit werden die Grundschule „Die
Lachmöwe“, W.-Butzek-Str. 22, und die Grundschule
„Jürgen-Reichen-Schule“, Georg-Adolf-Demmler-Str. 12, nach Ablauf
des Schuljahres 2006/07 aufgehoben.
Zum Schuljahresbeginn 2007/08 wird im Ergebnis der
Zusammenführung der beiden vormals eigenständigen Grundschulen am
Schulstandort, W.-Butzek-Str. 23, eine neue gemeinsame Grundschule Dierkow
eröffnet.
Entsprechend dieser Festlegung erfolgt zum
Schuljahresbeginn 2007/08 der Freizug der bisherigen Schulstandorte der
Grundschule „Die Lachmöwe“, W.-Butzek-Str. 22, und der Grundschule
„Jürgen-Reichen-Schule“, Georg-Adolf-Demmler-Str. 12.
Die Schulgebäude werden dem Schulgebäudenetz
entnommen. Das Schulgebäude des ehemaligen Ernst-Barlach-Gymnasiums,
W.-Butzek-Str. 23, wird nach entsprechender Umgestaltung zum dauerhaften
Schulstandort der einzigen im Ortsteil Dierkow verbleibenden Grundschule.
2. Aufhebung der Grundschule „Astrid
Lindgren“, M.-Luther-King-Allee 1,
und der Pablo-
Picasso-Grundschule,
P.-Picasso-Str. 44 und Zusammenführung zur Grundschule
Toitenwinkel, P-Picasso-Str. 44
Die Aufhebung und Zusammenführung der Grundschule „Astrid
Lindgren“, M.-Luther-King-Allee 1, und der Pablo-Picasso-Grundschule,
P.-Picasso-Str.44, sind bereits Bestandteil des seitens des Ministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigten Beschlusses zur „3.
Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden
Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07
bis 2010/11“ (0030/06 – BV vom 14. Juni 2006).
Damit werden die Grundschule „Astrid Lindgren“,
M.-Luther-King-Allee 1, und die P.-Picasso-Grundschule, P.-Picasso-Str. 44,
nach Ablauf des Schuljahres 2006/07 aufgehoben.
Zum Schuljahresbeginn 2007/08 wird im Ergebnis der
Zusammenführung beider Grundschulen am Schulstandort, P.-Picasso-Str. 44, eine
neue gemeinsame Grundschule Toitenwinkel eröffnet. Davon ausgehend erfolgt zum
Schuljahresbeginn 2007/08 der Freizug des bisherigen Schulstandortes der
Grundschule „Astrid Lindgren“, M.-Luther-King-Allee 1. Das
Schulgebäude wird dem Schulgebäudenetz entnommen.
3. Ernst-Barlach-Gymnasium, W.-Butzek-Str. 23
Das Ernst-Barlach-Gymnasium, W.-Butzek-Str. 23, hat
ausschließlich aufgrund des rückläufigen Schüleraufkommens im Ortsamtsbereich
bereits seit Schuljahresbeginn 2002/03 keine neuen Eingangsklassen der
Klassenstufe 5 mehr bilden können.
Der bereits langfristig vorbereitete und schuljährlich
begonnene Zusammenschluss mit dem gleichermaßen in Dierkow bestehenden
Käthe-Kollwitz-Gymnasium, H.-Tessenow-Str. 47, ist bereits mit vorangegangenen
Schulentwicklungsplänen beschlossen und genehmigt.
Zum Schuljahresbeginn 2007/08 wechseln die dann
abschließend verbliebenen Klassen und Kurse der Klassenstufen 12 und 13 des
Ernst-Barlach-Gymnasiums, W.-Butzek-Str. 23, an den Schulstandort des
Käthe-Kollwitz-Gymnasiums, Heinrich-Tessenow-Str. 47.
Damit wird das Ernst-Barlach-Gymnasium, W.-Butzek-Str.
23, nach Ablauf des Schuljahres 2006/07, wie mit vorangegangenen
Planungsdokumenten beschlossen, planmäßig aufgehoben.
Das bisherige Schulgebäude des Ernst-Barlach-Gymnasiums
in der W.-Butzek-Str. 23 wird zum Schuljahresbeginn 2007/08 der neu gegründeten
Grundschule Dierkow zur Verfügung gestellt.
4. Schule zur individuellen Lebensbewältigung,
„Schule am Kringelgraben“, K.-
Tuchols-
ky-Str. 16a
Die Schule zur individuellen Lebensbewältigung
„Schule am Kringelgraben“, K.-Tucholsky-Str. 16a, befindet sich
bereits seit 1997/98 in einem langjährigen Prozess einer vorbereiteten
Aufhebung. Beginnend ab dem Schuljahr 1997/98 wurden, langjährig geplant, keine Neuaufnahmen von Schülern/Schülerinnen
an dieser Schule realisiert.
Diese Entwicklungsaussage ist bereits Bestandteil der
seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigten
Beschlüsse der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zum Schulentwicklungsplan
der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock (0226/02 – BV vom
3. Juli 2002) sowie aktualisierend des Beschlusses zur „3. Fortschreibung der langfristigen
Schulentwicklungsplanung der Schulnetze
der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum
der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (0030/06 – BV vom 14. Juni
2006).
Zum Schuljahresende 2006/07 wird nunmehr der
Schulstandort der bisherigen Schule zur individuellen Lebensbewältigung,
K-Tucholsky-Str. 16a, abschließend aufgehoben. Gleichzeitig wechseln die dann
noch verbliebenen Schüler/innen an die
darauf vorbereitete Schule zur individuellen Lebensbewältigung, Helsinkier Str.
20.
Das Schulgebäude, K.-Tucholsky-Str. 16a wird zum Schuljahresbeginn
2007/08 frei gezogen, dem Schulgebäudenetz entnommen und für andere
Verwendungszwecke zur Verfügung gestellt.
5. Regionale Schule
„St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63c
Die Regionale Schule, St.-Georg-Schule“,
St.-Georg-Str. 63c, befindet sich bereits seit Schuljahresbeginn 2002/03,
ausschließlich demographisch bedingt, in
einem langjährigen, jahrgangsweisen Prozess der schrittweisen Aufhebung.
Ausschließlich unzureichende Schüleranzahlen waren die
Ursache dafür. Insofern sehen die Beschlüsse zur fortgeschriebenen
Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock und der zugehörige
Genehmigungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom
2. Juni 2004 bereits die Verfügung und Genehmigung zum jahrgangsweisen Auslaufen
der Regionalen Schule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63c, vor.
Angesichts der mehrfach zuvor erfolgten
Fusionsschritte sowie der bevorstehenden Schulabschlussprüfungen der nunmehr
letztlich verbliebenen Klassenstufe 10 erfolgt die abschließende Aufhebung der
Regionalen Schule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63c, nach
Ablauf des Schuljahres 2006/07.
Das gesamte Schulgebäude, St.-Georg-Str. 63c, wird ab
Schuljahresbeginn 2007/08 dem dringenden Erweiterungsbedarf der langjährig
gewachsenen, bereits im Gebäude befindlichen St.-Georg-Grundschule zur
Verfügung stehen.
6. Schulgebäudebereitstellung für die kommunal
getragene Jenaplanschule
„Peter-Petersen“
Die kommunal getragene Jenaplanschule
„Peter-Petersen“ wurde ursprünglich als Grundschule gegründet. Von
allumfassenden Elternwünschen und der speziellen Jenaplan-Pädagogik ausgehend, erhielt sie in den zurückliegenden
Schuljahren mit Genehmigungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft
und Kultur den Ausnahmestatus einer Grundschule mit Orientierungsstufe.
Das bestehende dringende Antragsbegehren der jetzigen
Grundschule mit Orientierungsstufe Jenaplanschule auf nunmehr nachfolgenden
Ausbau auch eines weiterführenden Schulteiles in den Klassenstufen 7 bis
zunächst 10 ist bereits Bestandteil der zwischenzeitlich seitens des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigten „3.
Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der
allgemein bildenden Schulen sowie der beruflichen Schulen für den Zeitraum bis
zum Schuljahr 2010/11.“
Grundsätzlich stimmt dieser Genehmigungsbescheid vom
22. Dezember 2006 dem weiteren Ausbau eines solchen weiterführenden
Schulangebotes zu. Dies erfolgt allerdings unter dem Vorbehalt und der Auflage
einer zuvor zu erreichenden schulgesetzlich festgeschriebenen
Schülermindestanzahl beim Übergang in die Klassenstufe 7.
Unter den Schulraumbedingungen des gegenwärtig
gemeinsam mit der Grundschule am Margaretenplatz genutzten Schulgebäudes,
Barnstorfer Weg 21a, ist dies jedoch aufgrund des dafür unzureichenden
Schulraumumfanges unmöglich.
Dementsprechend sieht die beschlossene und genehmigte
„3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der
Schulnetze der allgemein bildenden Schulen
für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11“ bereits vor, der
Jenaplanschule „Peter-Petersen“ zum Schuljahresbeginn 2008/09 ein
eigenes und ausreichend großes Schulgebäude zur Verfügung zu stellen.
Alternativ stehen dafür die bislang noch von anderen Schulen genutzten
Schulgebäude Lindenstr. 3a und
E.-Schlesinger-Str. 37a zur Entscheidung.
Zur Sicherung der langfristigen, planmäßigen
Vorbereitung des betreffenden Schulgebäudes für die Aufnahme der Jenaplanschule
muss diese Entscheidung nunmehr zum Schuljahresbeginn 2007/08 getroffen werden.
Die Jenaplanschule, „Peter-Petersen“,
favorisiert nach örtlicher Prüfung uneingeschränkt das Schulgebäude Lindenstr.
3a. Schulplanerische, schulstrukturelle oder schulökonomische Gründe gegen eine
solche Entscheidung bestehen nicht. Insofern wird der Jenaplanschule „Peter-Petersen“ nach
zwischenzeitlichem Auszug des nur noch befristet nutzenden Innerstädtischen
Gymnasiums das Schulgebäude Lindenstraße 3a zum Schuljahresbeginn 2008/09 zur
Verfügung gestellt. Das Innerstädtische Gymnasium wechselt zuvor in das
gegenwärtig in Sanierung befindliche Schulgebäude, Goetheplatz 5/6.
Das Schulgebäude, Barnstorfer Weg 21a, wird
nachfolgend nur noch von der Grundschule am Margaretenplatz genutzt und sichert
insofern den dringenden zusätzlichen Erweiterungsbedarf dieser Grundschule
aufgrund der standortbezogen stetig
wachsenden Grundschüleranzahlen.
III. Prognose der voraussichtlichen Möglichkeiten
zur Klassenbildung in den Schuleingangsklassen der Klassenstufen 1 und 5 zum
Schuljahresbeginn 2007/08
1. Die zum Schuljahresbeginn
2007/08 möglichen Gesamtanzahlen
bildungsfähiger
Schulklassen der Klassenstufen 1 und 5 regeln sich
gemäß der jährlichen „Verordnung zur Unterrichtsversorgung an den
allgemein bildenden Schulen“ auf der Basis der insgesamt in der
Altersjahrgangsstufe vorhandenen Schüleranzahlen. Für die beiden
Eingangsklassenstufen 1 und 5 sind gemäß dem Arbeitsstand – Januar 2007
– voraussichtlich nachfolgend nachrichtlich benannte Klassenzahlen zu
erwarten:
1.1 Klassenstufe 1
Die gegenwärtig in der Hansestadt Rostock vorhandenen
und aus dem Umland zur Aufnahme an Grundschulen der Hansestadt Rostock
beantragten 1475 Schüler/innen verteilen
sich auf 1291 Schüleranmeldungen an kommunal getragenen Grundschulen und auf
184 Schüleranmeldungen an frei getragenen Grundschulen. Die 1291
Schüleranmeldungen an kommunal getragenen Grundschulen lassen auch bei noch
laufenden Schultauglichkeitsuntersuchungen und noch möglichen
Wanderungsbewegungen eine Gesamtanzahl von 54 neuen Klassen der Klassenstufe 1
an kommunalen Grundschulen erwarten. Die Verteilung dieser Grundschulklassen
führt nach geltendem Schulrecht nachfolgend
zur Neueröffnung der Eingangsklassenstufe 1 an den bestehenden
Grundschulstandorten der Hansestadt Rostock. Lediglich im Ortsamtsbereich
Reutershagen wird aufgrund der Zunahme der Klassenanzahlen an der
Grundschule „Türmchenschule“
und des bereits jetzt ausgeschöpften Schulraumvolumens dieser Schule wie in der
„3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der
Schulnetze der allgemein bildenden Schulen für den Zeitraum bis zum Schuljahr
2010/11“ ausgewiesen, ein ausgelagerter Grundschulteil am Standort der Mathias-Thesen-Str. 17 neu errichtet.
1.2 Klassenstufe 5
Die gegenwärtig in der Hansestadt Rostock vorhandenen
Schüler/innen der Klassenstufe 4 sowie der noch zu erwartende Zugang aus
anderen Schulträgerbereichen lassen eine Gesamtanzahl von 32 neuen Klassen der
Klassenstufe 5 an kommunal getragenen weiterführenden Schulen erwarten. Entsprechend dem vorjährigen
Elternwahlverhalten ist dabei eine
Verteilung auf die einzelnen weiterführenden Schularten kommunal getragener
Schuler wie folgt zu erwarten:
·
an Regionalen
Schulen 12
Klassen
·
an Gesamtschulen 17 Klassen
·
am Gymnasium mit
Hochbegabtenförderung
Reutershagen 2 Klassen (Hochbegabte)
·
an der
Grundschule mit Orientierungsstufe 1 Klasse
(„Jenaplanschule“)
Daraus ergibt sich für die Neubildung von Klassen der
Eingangsklassenstufe 5 an kommunal getragenen weiterführenden Schulen
nachfolgend aufgeführte voraussichtlich mögliche Verteilung für den Schuljahresbeginn 2007/08.
Regionale Schulen |
Straße |
voraussichtliche Klassenanzahl |
„Nordlicht-Schule“
|
Ratzeburger Str. 9 |
2 |
„Störtebeker-Schule“ |
Taklerring 43 |
2 |
„Ehm-Welk-Schule“ |
Thomas-Morus-Str. 3 |
3 |
„H.-Schütz-Schule“ |
Heinrich-Schütz-Str. 10a |
3 |
„Otto-Lilienthal-Schule“ |
Bertha-von-Suttner-Ring 1a |
2 |
|
Gesamt: |
12 |
Gesamtschulen |
Straße |
voraussichtliche
Klassenanzahl |
IGS
"Hundertwasser-Gesamtschule“ |
Sternberger Str. 10 |
3 |
IGS
Krusenstern-Gesamtschule |
St.-Jantzen-Ring 6 |
2 |
IGS Borwinschule |
Am Kabutzenhof 8 |
4 |
IGS
„Baltic-Schule“ |
P.-Picasso-Str. 43 |
3 |
Kooperative Gesamtschule |
Mendelejewstr. 12a |
5 |
|
Gesamt: |
17 |
Grundschulen
mit Orientierungsstufe |
Straße |
voraussichtliche
Klassenanzahl |
Jenaplanschule „Peter
Petersen“ |
Barnstorfer Weg 21a |
1 |
|
Gesamt: |
1 |
Gymnasien
mit speziellen Förderangeboten (Sport, Musik, Hochbegabte) |
Straße |
voraussichtliche
Klassenanzahl |
Gymnasium Reutershagen |
Bonhoefferstraße 16 |
2 |
|
Gesamt: |
2 |
Soweit solche Klassenstrukturen mit den tatsächlichen
Wünschen von Eltern und Schülern kompatibel gestaltbar wird, wären alle
betroffenen Eingangsstufen der weiterführenden Schulen schulrechtlich
genehmigungsfähig. Die schulgesetzlichen und schulorganisatorischen Bedingungen
an den weiterführenden kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock wären
gleichfalls langfristig darauf vorbereitet.