Beschlussvorlage - 0840/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 1.594.600 EUR für Zuschüsse an sonstige Einrichtungen und in Höhe von 1.611.700 EUR für Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 08.11.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Finanzausschuss
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05.10.2006
| |||
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26.10.2006
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●
Erledigt
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|
Bürgerschaft
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11.10.2006
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08.11.2006
| |||
●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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24.10.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Bewilligung
zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Amtes für
Jugend und Soziales in Höhe von 1.594.600 EUR für Zuschüsse an sonstige
Einrichtungen und in Höhe von 1.611.700 EUR für Leistungen der Jugendhilfe in
Einrichtungen |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
|
|
|
Begründung
Mit
allen Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Rostock wurden
erstmalig seit Inkrafttreten des KiföG M-V am 01.08.2004 für das Jahr 2006
Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen gem. § 14 KiföG
M-V abgeschlossen, für 7 Einrichtungen ab dem 01.03.2006, für 49 Einrichtungen
ab dem 01.05.2006 und für 15 Einrichtungen ab dem 01.06.2006. Zur Planung 2005
lagen noch keine abgeschlossenen Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und
Entgeltvereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen vor, so dass
eine korrekte Planung der zu erwartenden Ausgaben nicht möglich war.
Für
den Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum Abschluss der Vereinbarungen wurden zudem
mit allen bis auf einen Träger Vergleiche über die für den genannten Zeitraum
entgangenen Entgelte geschlossen und diese an die Träger ausgezahlt und es wurde im Rahmen der
Schiedsstellen-verhandlungen im März 2006 für das Jahr 2005 mit drei Trägern
eine Einigung über die Höhe der Entgelte ab dem 01.01.2005 erzielt. Die damit
verbundene Nachzahlung an die Träger vom 01.01.2005 bis zum 30.04.2006, dem
Zeitpunkt des Abschlusses der für 2006 durch die Bürgerschaft genehmigten
Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen für 2006, ist
ebenfalls erfolgt. Zudem sind Nachzahlungen entgangener Entgelte bezogen auf
den Gemeindeanteil aufgrund der Schiedsstellenentscheidungen im April 2006 zu
leisten.
1a) Berechnung
der Gesamtausgaben – 01.46430001.7178
|
|
in EUR |
|
|
24.624.500,00 |
||
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
||
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
1.594.600,00 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
26.219.100,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Nach § 16 KiföG M-V sind mit den Trägern von
Kindertageseinrichtungen Verträge über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen
abzuschließen. Die Förderung hat dann auf der Grundlage der Belegung dieser
Einrichtungen zu dem in der Vereinbarung genannten Termin zu erfolgen. Die
Berechtigung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. einer
Tagespflegestelle wird nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch das Amt
für Jugend und Soziales erteilt, soweit nicht ohnehin ein Rechtsanspruch auf
Betreuung nach dem KiföG M-V besteht.
unvorhersehbar:
Die 2006 zu verzeichnende erneute Steigerung der
betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege war nicht
vorhersehbar. Das trifft auch zu für die Nachzahlungen aufgrund der 2006
geschlossenen und durch die Bürgerschaft genehmigten Vergleiche zur Zahlung
entgangener Entgelte (Elternbeitrag und Gemeindeanteil) vom 01.01.2006 bis zum
Abschluss einer Vereinbarung 2006, der Einigung vor der Schiedsstelle mit 3
Trägern für das Jahr 2005 und der damit verbundenen Nachzahlung (Elternanteil
und Gemeindeanteil) vom 01.01.2005 bis zum Abschluss einer Vereinbarung 2006
und der noch für 2006 zu erwartenden Nachzahlungen (Gemeindeanteil) aufgrund
der Schiedsstellenentscheidungen für 2005 für 9 Träger.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen
2006 zu 2005:
|
durchschnittlich betreute Kinder |
|
Plan 2006 |
Ist 01.08.2006 |
|
Kindertageseinrichtungen |
8.924 |
9.060 |
Tagespflege |
304 |
364 |
gesamt |
9.228 |
9.424 |
Der Mehrbedarf in der HHST
01.46430001.7178 wird zum 31.12.2006 danach wie folgt erwartet:
- Weiterleitung des Anteils
des Landes, des örtlichen
Trägers und der Gemeinde auf
der Grundlage der
2006 geschlossenen
Vereinbarungen 434.300
EUR
- Nachzahlungen aufgrund der
Vergleiche vom 01.01.2006
bis zum Abschluss der
Vereinbarungen 2006 607.800
EUR
- Nachzahlung aufgrund der
Einigung bei der Schiedsstelle
und Genehmigung durch die
Bürgerschaft 388.600 EUR
- Nachzahlung des
Gemeindeanteils aufgrund der
Schiedsstellenentscheidungen
2005 163.900
EUR
1.594.600 EUR ==============
1b) Berechnung der Gesamtausgaben – 01.46430001.7700
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz
für o. a. Haushaltsjahr |
|
2.500.000,00 |
|
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
|
|
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
1.611.700,00 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
4.111.700,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Nach § 21 KiföG M-V ist die Hansestadt Rostock als
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme der Elternbeiträge
einschließlich Verpflegungskosten abzüglich der häuslichen Ersparnis
verpflichtet, wenn den Eltern eine Kostenbeteiligung nicht oder nur anteilig
zuzumuten ist.
unvorhersehbar:
In
der HHST 01.46430001.7700 - Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen - sind
im Haushaltsjahr 2006 Mittel in Höhe von 2.500.000 EUR geplant. Bereits zur
Planung 2006 zeichnete sich ab, dass diese Mittel in der geplanten Höhe nicht
ausreichen. Schon 2005 war ein Anstieg von ca. 5% bei den Kostenübernahmen
gegenüber 2004 zu verzeichnen. Die derzeitige Analyse zeigt für 2006 eine
weitere Steigerung der Kostenübernahmen von ca. 10% gegenüber 2005 auf 35%. Die
nun eingetretene Entwicklung war so nicht vorhersehbar. Eine Rolle spielen
dabei die zum 01.03.2006, 01.05.2006 und 01.06.2006 mit den Trägern
geschlossenen Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen für
2006, die eine Erhöhung der Elternbeiträge zur Folge hatten, die Verpflichtung aus
dem KiföG M-V neben den Betreuungskosten auch die Verpflegungskosten abzüglich
der häuslichen Ersparnis zu übernehmen sowie die Kosten für die soziale
Staffelung, die Steigerung der Betreuungszahlen (im Durchschnitt 196 Kinder
mehr in den Einrichtungen und in Tagespflege als geplant) sowie die
Auswirkungen der arbeitsmarktpolitischen Gesetze (71,2 % der Kostenübernahmen
betreffen Alg II Empfänger).
2.
Nachweis
der Deckung
2a)
durch das Teilbudget - Nr. 014530 Hilfe zur Erziehung
|
laut
Budgetplan |
Soll per
31.08.2006 |
Differenz |
Einnahmen in EUR |
2.044.900,00 |
1.856.768,00 |
188.132,00 |
Ausgaben in EUR |
26.503.300,00 |
18.199.002,82 |
8.304.297,18 |
Zuschuss/Überschuss in EUR |
24.458.400,00 |
16.342.234,82 |
8.116.165,18 |
2a.1 Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.4557.7700 |
100.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Heimerziehung und sonstige
betreute Wohnformen |
Begründung
der Minderausgaben
Dem
Planansatz von durchschnittlich 380 Fällen bei Hilfen für eine stationäre Unterbringung
stehen zur Zeit 360 Fälle gegenüber. Es kann somit von einer Minderung der
Ausgaben für 2006 ausgegangen werden.
Die
Mittel in Höhe von 100.000 EUR können zur Deckung der Mehrausgaben im
Teilbudget 01.4643 eingesetzt werden.
2b)
durch das Teilbudget - Nr. 014500 Kinder- und Jugendarbeit
|
laut
Budgetplan |
Soll
per 31.08.2006 |
Differenz |
Einnahmen in EUR |
1.038.400,00 |
1.174.056,33 |
135.656,33 |
Ausgaben in EUR |
5.993.500,00 |
3.588.118,65 |
2.405.381,35 |
Zuschuss/Überschuss in EUR |
4.955.100,00 |
2.414.062,32 |
2.541.037,68 |
2b.1 Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.4512.7179 |
50.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Zuschüsse an Verbände und
Vereine |
2b.2 Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.4512.7690 |
20.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Sonstige Leistungen der
Jugendpflege |
2b.3 Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.4521.7690 |
156.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Sonstige Leistungen der
Jugendpflege |
2b.4 Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.4513.5903 |
7.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Sachausgaben für kommunale
Kinder- und Jugendprojekte |
2b.5 Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.4513.5904 |
10.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Sachausgaben für den
internationalen Fachkräfteaustausch |
2b.6 Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.4513.5909 |
7.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Sachausgaben für den
internationalen Fachkräfteaustausch - Kinder |
Begründung
der Minderausgaben
Bereits 2006 wurde mit der Umsetzung der Maßnahme
2006/8/01.6 - gesetzliche Aufgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen
bestimmt werden kann - im Zuge der
Haushaltskonsolidierung begonnen. Der Stellen- und Leistungsabbau bei den
Trägern der freien Jugendhilfe, der durch den Jugendhilfeausschuss mitgetragen
wurde ist 2006 erfolgt, so dass Mittel nicht wie geplant ausgereicht
werden.
2b.7 Deckung aus Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.4521.1670 |
50.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Erstattungen durch übrige
Bereiche |
Begründung
der Mehreinnahmen
Die Mehreinnahmen resultieren aus Rückzahlungen von
Vereinen und Verbänden, die ihre bewilligten Mittel nicht in voller Höhe in
Anspruch genommen haben, bzw. sind durch Rückforderungen entstanden, die auf
der Grundlage der geprüften Verwendungsnachweise eingefordert wurden.
2c)
durch das Teilbudget - Nr. 019110 Kredite und Schuldendienst, Abwicklung Vorjahre
-Angaben in EUR-
|
laut
Budgetplan |
Soll
per 31.08.2006 |
Differenz |
Einnahmen |
547.900,00 |
8.195,27 |
539.704,73 |
Ausgaben |
107.934.700,00 |
54.346.511,25 |
53.588.188,75 |
Zuschuss/Überschuss |
107.386.800,00 |
54.338.315,98 |
53.048.484,02 |
2c.1 Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.9110.8080 |
1.126.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Zinsausgaben für den
Kreditmarkt |
2c.2
Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.9110.8600 |
580.300,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Zuführungen zum
Vermögenshaushalt |
Begründung
der Minderausgaben
Mit Bewilligung vom
09.06.2006 des Landesförderinstitutes M-V erfolgte die Umschuldung von Darlehen
aus dem Kommunalen Aufbaufonds. Die günstigeren Zinsen und die Aussetzung der
Tilgung für 2 Jahre führen zum Jahresende zu Minderausgaben.
2d)
durch das Teilbudget – 014643 Kindertagesstätten und Horte
-Angaben in EUR-
|
laut
Budgetplan |
Soll
per 31.08.2006 |
Differenz |
Einnahmen |
9.580.800,00 |
10.675.260,67 |
1.094.460,67 |
Ausgaben |
27.124.500,00 |
20.396.168,96 |
6.728.331,04 |
Zuschuss/Überschuss |
17.543.700,00 |
9.720.908,29 |
7.822.791,71 |
2c.1 Deckung aus Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.46430001.2686 |
1.100.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Entnahme aus der allgemeine
Rücklage |
Begründung
der Mehreinnahmen
Durch erhebliche Mehrausgaben in Umsetzung des KiföG
M-V ist es erforderlich die Mittel der Allgemeinen Rücklage zur Deckung
einzusetzen. Entsprechend der GemHVO werden die Mittel der Allgemeinen Rücklage
(03.9100.2801) in Höhe von 1.100.000,00 EURO über die Einnahmehaushaltsstelle
02.9100.3100 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage und der
Ausgabehaushaltsstelle 02.9100.9000 Zuführungen zum Verwaltungshaushalt
(Zweckbindungsring 047 - Zuführungen zum Verwaltungshaushalt für Entnahmen
Rücklagen) bereitgestellt.
Durch die Bereitstellung der Mittel der Allgemeinen
Rücklage ist die haushaltsmäßige Umsetzung wie folgt:
-Angaben in EUR-
HHST |
Bezeichnung
|
Sollanordnung |
03.9100.2801 |
Allgemeine
Rücklage |
1.100.000 |
02.9100.3100 |
Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage |
1.100.000 |
02.9100.9000 |
Zuführungen
zum Verwaltungshaushalt |
1.100.000 |
01.9100.2800 |
Zuführungen
vom Vermögenshaushalt |
1.100.000 |
01.9100
8430 |
Weiterleitung
aus der allgem. Rücklage |
1.100.000 |
01.46430001.2686 |
Entnahme
aus der allgemeine Rücklage |
1.100.000 |
Roland Methling