Beschlussvorlage - 0824/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
16.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
|
|
|
19.12.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
31.01.2007
| |||
|
14.03.2007
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 22 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung |
19.12.2006 17:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der
Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0620/03-BV |
--- |
--- |
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt den Abschluss der
Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung
Rostock GmbH (SR) - Anlage -. |
finanzielle
Auswirkungen |
Die
Kostenreduzierung aus der Zielvereinbarung werden in den jährlich zu
beschließenden Gebührensatzungen ausgewiesen. |
Begründung
Die Hansestadt Rostock hat
die Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) mit Dienstleistungen in den Bereichen
Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst beauftragt. Am 20.11.2003
haben die Hansestadt Rostock und die SR eine Zielvereinbarung zur Durchführung
dieser Leistungen im Rahmen der geltenden Verträge geschlossen.
Die Zielvereinbarung sieht
die Kostenreduzierung bei der SR durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur
Logistikverbesserung und sozialverträglichen Personalanpassung vor. Durch den
Übergang zu einem dreijährigen Kalkulationszeitraum sollten dabei die
Eigenverantwortung der SR gestärkt und unter Einhaltung der preisrechtlichen
Bestimmungen unternehmerische Anreize geschaffen werden. Ziel ist eine
wettbewerbsfähige Stadtentsorgung Rostock GmbH, die Aufträge sichern und
Arbeitsplätze schaffen kann.
Die im Jahr 2003
geschlossenen Zielvereinbarung bezifferte Kostenziele für die Jahre 2007 und
2010. Die Hansestadt Rostock wurde durch eine Höchstpreisvereinbarung für den
Zeitraum von 2005 bis 2007 an den erwarteten Einsparungen beteiligt.
Nach der Hälfte des ersten
Dreijahreszeitraums hat die SR im Juni 2006 angezeigt, dass die für das Jahr
2007 angestrebten Kostenziele erreicht werden. Damit ist die in der
Zielvereinbarung benannte Voraussetzung gegeben, ein Fortschreibung für den
Zeitraum 2008 bis 2010 vorzunehmen.
Für die Fortschreibung der
Zielvereinbarung wurden die Kostenziele für das Jahr 2010 an von der SR nicht
beeinflussbare Kostensteigerungen bei Diesel und Lohn angepasst. Für den
Zeitraum 2008 bis 2010 erwartete Leistungserhöhungen sollen hingegen zum
größten Teil durch zusätzliche Effektivitätssteigerungen bei der SR aufgefangen
werden und führen nicht zu einer Erhöhung der Kostenziele.
Im
Ergebnis wurden Höchstpreise für den Zeitraum von 2008 bis 2010 vereinbart, die
8,3 % unter den Preisen für das Jahr 2007 liegen. Die endgültigen Preise werden
nach einer Preisprüfung Ende 2007 festgelegt.
Für
die Fortschreibung der Zielvereinbarung wurde die Bagatellschwelle der
Kostenelementeklausel, bis zu der keine Preisanpassung erfolgt, von 1,5 % auf 5
% erhöht. Eine Kostenanpassung im Dreijahreszeitraum 2008-2010 ist daher nur
bei außergewöhnlichen Kostensteigerungen zu erwarten.
Aufgrund
der durch die SR zu tragenden Kalkulations- und Preisrisiken wurde ein
kalkulatorischer Gewinn in Höhe von 5 % der Nettoselbstkosten festgelegt. Dies
entspricht der aktuellen Rechtssprechung des OVG Greifswald aus dem Jahr 2003
zur zulässigen Höhe des kalkulatorischen Gewinns.
Mit
der Fortschreibung der Zielvereinbarung kann die SR unter Beachtung der
vergabe- und gebührenrechtlichen Vorgaben die notwendige Strukturanpassung
sozialverträglich fortführen. Die Gebührenzahler profitieren von den
verbindlich festgelegten Kosteneinsparungen. Den Belangen der Hansestadt
Rostock wird zusätzlich durch einen entsprechenden Rechtsvorbehalt Rechnung
getragen.
Roland Methling
Oberbürgermeister
Anlage
Zielvereinbarung
zwischen der
Hansestadt Rostock
und der
Stadtentsorgung Rostock GmbH
(SR)
1. Vorbemerkung
Die Hansestadt Rostock hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH mit Aufgaben
der Abfallentsorgung und Straßenreinigung im Stadtgebiet beauftragt.
Die Aufträge sind auf unbestimmte Zeit vergeben und können mit einer Frist
von drei Jahren jeweils zum 31.12. gekündigt werden, die Preise sind in der
Regel als Selbstkostenfestpreis mit jährlicher Kalkulation vereinbart. Im
Rahmen entsprechender Preisprüfungen wurden Optimierungsmöglichkeiten in der
Leistungserbringung festgestellt. Zur Umsetzung dieser
Optimierungsmöglichkeiten hat die SR ein Restrukturierungskonzept erstellt. Im
Vorgriff auf die Umsetzung verpflichtet sich die SR mit der vorliegenden Zielvereinbarung
zu einer Kostenreduzierung.
Diese Zielvereinbarung bildet die Grundlage für die in den Verträgen
§
über
die Sammlung und Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall vom
17.02.1994
§
über
die Sammlung, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen vom 17.02.1994 sowie
§
über
die Straßenreinigung vom 17.02.1994
§
über
die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der
Gebührenbescheide mit Wirkung vom 01.01.1992
vorgesehene Preisermittlung.
2. Zielvereinbarung
2.1 Grundlagen der Zielvereinbarung
(1) Grundlage der Leistungserbringung sind
die
§
gesetzlichen, auch steuerrechtlichen
Bestimmungen,
§
die satzungsrechtlichen Bestimmungen
der Hansestadt Rostock, (insb. die Bestimmungen der Abfallsatzung,
Abfallgebührensatzung, Straßenreini-gungssatzung,
Straßenreinigungsgebührensatzung)
in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Grundlage
der allgemeinen Kostenziele des Restrukturierungskonzeptes der Anlage 1 sind
die satzungsrechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser
Vereinbarung.
(3)
Demgegenüber
sind die ausdrücklich als „abhängige Kostenziele“
bezeichneten Kostenziele nur unter den
benannten Voraussetzungen
(Mengenänderung, Satzungsänderung o. ä.) entsprechend 2.3 (4) zu
realisieren.
2.2
Leistungen der Stadtentsorgung Rostock GmbH
Die Stadtentsorgung Rostock GmbH wird den 2004 begonnenen
Restrukturierungsprozess fortsetzen, mit dem Ziel, die Kostenziele des
Restrukturierungskonzeptes (Anlage 1) in den nachfolgend aufgeführten Bereichen
zu erreichen:
·
Vertrag über die Sammlung und den
Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall vom 17.02.1994
·
Vertrag über die Sammlung, Behandlung
und Verwertung von organischen Abfällen vom 17.02.1994
·
Vertrag über die Straßenreinigung vom
17.02.1994
·
Vertrag über die Zusammenarbeit bei der
Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide mit
Wirkung vom 01.01.1992
2.3
Preisbestimmung für die Jahre 2008 bis 2010
(1)
Für den Zeitraum von 2008 bis 2010 wird
der SR von der Hansestadt Rostock ein einheitlicher Jahresfestpreises für die
einzelnen Leistungen vergütet. Im Vorgriff auf die Kostenziele des
Restrukturierungskonzeptes vereinbaren die Vertragsparteien, dass hierfür das
durch die Hansestadt Rostock zu entrichtende Entgelt unabhängig von dem
preisrechtlich zulässigen Höchstpreis, die in Anlage 2 festgelegten
Jahrespreise bei dem zugrunde gelegten Leistungsumfang nicht überschreiten wird
(Höchstpreisvereinbarung). Bei einer Änderung des für jeweils ein Jahr
vereinbarten Leistungsumfangs (Anlage 2) um mehr als 10 % ist eine
Anpassung der Vergütung gem. § 2
Nr. 3 VOL/B unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren u.
U. auch nachträglich nach Feststellung der Mengenänderung. Dies gilt auch für
die Abrechnung der Mengen Kehrgut und Papierkorbabfälle. Von dieser Regelung
ist eine Minderung der Fahr- und Gehbahnreinigung ausgenommen, die durch
überdurchschnittliche Winterdienstleistungen verursacht werden.
(2)
Bis
zum 31. März 2007 legt die Hansestadt Rostock den Leistungsumfang der einzelnen Leistungen für den
Kalkulationszeitraum 2008-2010 fest, auf dieser Grundlage legt die SR bis zum
30.06.2007 der Hansestadt Rostock die Selbstkostenfestpreiskalkulation zur
Prüfung vor. Wegen der Kalkulationsrisiken aufgrund des dreijährigen
Kalkulationszeitraumes und der Anhebung der Bagatellklausel aus der
Kostenelementeklausel auf 5 % wird ein allgemeines Unternehmerwagnis
(kalkulatorischer Gewinn) in Höhe von 5 % der Nettoselbstkosten angesetzt.
(3) Der Jahresfestpreis wird für die Jahre
2009 und 2010 einer Preisanpassung für die Preisbestandteile Lohnkosten und
Dieselkosten gemäß der in Anlage 2 festgelegten Kostenelementeklausel
unterzogen.
(4)
Die
abhängigen Kostenziele gem. Nr. 2.1 Abs. 3 senken den jeweiligen
Jahresfestpreis entweder ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von Bedingungen
(z. B. Satzungsänderungen) oder ändern den Jahresfestpreis, wenn die jeweilige
Bedingung erfüllt ist, z. B. das Über- oder Unterschreiten einer
Jahresmengenschwelle mit nachträglicher Änderung des Jahresfestpreises.
2.4 Umsetzung der Zielvorhaben
(1) Die Stadtentsorgung
Rostock wird im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit durch Bereitstellung
von personellen Ressourcen und Sachmitteln die Umsetzung der Zielvereinbarungen
gewährleisten.
(2) Die Leistungen
der Stadtentsorgung Rostock werden durch Wiegescheine einer zugelassenen Waage (Abfall mit
Angabe Abfallart, Kfz-Kennzeichen, Datum, Uhrzeit, Netto- und Bruttogewicht)
und Leistungsnachweise (Straßenreinigung mit Angabe Datum, Kfz-Kennzeichen,
Stundenzahl bzw. Anzahl Beschäftigte und Stundenzahl) gegenüber dem
Auftraggeber dokumentiert. Die Nachweise sind monatlich mit Rechnungslegung
vorzulegen.
2.5 Leistungen der Hansestadt Rostock
(1)
Bei Erreichung der in der
Zielvereinbarung festgelegten Kostenziele für das Jahr 2010, beabsichtigt die
Hansestadt Rostock - soweit die Rechtslage dies zulässt - die in Nr. 2.2
genannten Verträge für weitere drei Jahre nicht zu kündigen.
(2)
Werden die in der Zielvereinbarung
festgelegten Kostenziele nicht erreicht, so wird die Hansestadt Rostock die
Kündigung der in Nr. 2.2 genannten Verträge in Erwägung ziehen.
(3)
Unabhängig davon ist die Hansestadt
Rostock berechtigt, die in Nr. 2.2 genannten Verträge zu kündigen, wenn eine
verwaltungsgerichtliche oder vergaberechtliche Entscheidung dies erforderlich
machen sollte.
2.6 Abschließende Vereinbarungen
Diese Zielvereinbarung tritt mit
ihrer Unterzeichnung in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2010. Werden die
in Nr. 2.2 genannten Verträge auf Grund der Erfüllung der Kostenziele nicht
gekündigt, beabsichtigen die Hansestadt Rostock und die SR neue Kostenziele für
den jeweils nächsten Dreijahreszeitraum (2011 bis 2013 ) ein Jahr vor Ablauf
der Zielvereinbarung einvernehmlich festzulegen und die Zielvereinbarung für
den entsprechenden Zeitraum zu verlängern.
Rostock,
.............…………
Rostock,
....................…..
.................................………... .........................………...........
Oberbürgermeister Senator(in) Geschäftsführung
SR
Anlage 1 zur Zielvereinbarung
Fortschreibung des
Konzeptes zur
Restrukturierung
der
Stadtentsorgung Rostock GmbH
für die Jahre 2008 bis 2010
1. Vorbemerkungen
Die SR GmbH
und die Hansestadt Rostock haben am 20.11.2003 eine Zielvereinbarung
abgeschlossen, die es der SR GmbH ermöglicht sich neu zu strukturieren, um
einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb zu marktüblichen Konditionen zu
erreichen. Die für den Zeitraum 2005 bis 2007 vereinbarten Kostenziele werden
durch die SR GmbH unter Berücksichtigung der vereinbarten Preisgleitklausel
erreicht. Die eingeleiteten Maßnahmen und hier vor allem das Personalkonzept
sind zum Tragen gekommen bzw. werden bis zum Jahre 2010 konsequent umgesetzt.
Das Personalkonzept basiert im Wesentlichen auf einer im Jahre 2003 mit der
Belegschaft vereinbarten Altersteilzeitregelung. Die Fortschreibung des
Konzeptes erfolgt auf der Basis der im Jahre 2003 vereinbarten Kostenziele, die
um die von der SR nicht beeinflussbaren Kostenveränderungen ( Kraftstoff und
Lohn ) angepasst werden. Veränderte Mengen sind ebenfalls in den Berechnungen
für die Kostenziele 2010 berücksichtigt und führen aber nur zum Teil zu
Kostenerhöhungen.
Maßnahmen
a.
Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und
hausmüllähnlichem Gewerbeabfall vom 17.02.1994
Inhalt ist die Sammlung und der Transport von Hausmüll,
hausmüllähnlichem Gewerbeabfall sowie die Entleerung von öffentlichen
Papierkörben und Abfallbehältern.
·
Sammlung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll
Kostenziel laut
Vereinbarung vom 20.11.2003 für die Einsammlung von 45.000 t Hausmüll und
hausmüllähnlichem Gewerbeabfall
Kostenziel
2007 3.716
T€
Kostenziel
2010 3.392
T€
Nach
Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben sich korrigierte
Kostenziele.
Kostenziel
2007 3.803
T€
Kostenziel
2010 3.468
T€
Die
beauftragte Menge für die Jahre 2008 bis 2010 erhöht sich um 2.000 t auf 47.000 t Hausmüll und
hausmüllähnlichen Geschäftsmüll.
Die sich ergebende Kostenerhöhung aus der Erhöhung der
Sammelmengen wird durch eine effektivere Gestaltung der Entsorgungslogistik
aufgefangen.
Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und
Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010
Kostenziel 2010 3.570
T€
Einzelmaßnahmen:
1.
Erhöhung
der Effektivität der Entsorgungslogistik
·
Weitere
Verringerung der Besatzungsstärke von 1:2 auf 1:1 mit schrittweiser Einführung
modernster Entsorgungstechnik (Low entry- Fahrzeuge).
·
Einführung
von Tourenoptimierungssoftware
·
Optimierung
des Antriebsmanagements der Entsorgungsfahrzeuge zur
Reduzierung des Kraftstoffeinsatzes
2. Veränderung der
Satzung
·
Festlegen
von einheitlichen Abfuhrrhythmen in Gebieten mit offener Bebauung
Abhängiges
Kostenziel: bis zu
400 T € je nach Umfang
·
Sammlung und Transport von Sperrmüll
Kostenziel laut Vereinbarung vom 20.11.2003 für die Einsammlung
von jährlich 16.800 t Sperrmüll.
Kostenziel 2007 1.072
T€
Kostenziel 2010 990 T€
Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben
sich korrigierte Kostenziele.
Kostenziel 2007 1.099
T€
Kostenziel 2010 1.015
T€
In den Jahren 2008 – 2010 werden im Auftrag der
Hansestadt Rostock jährlich 16.000 t Sperrmüll entsorgt.
Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und
Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010.
Kostenziel 2010 1.044
T€
Einzelmaßnahmen:
Erhöhung der Effektivität der Entsorgungslogistik
·
Weitere
Verringerung der Besatzungsstärke von 1:2 auf 1:1 mit schrittweiser Einführung
modernster Entsorgungstechnik (Low entry- Fahrzeuge).
·
Einführung
von Tourenoptimierungssoftware
·
Optimierung
des Antriebsmanagements der Entsorgungsfahrzeuge zur Reduzierung des
Kraftstoffeinsatzes
·
Entleerung von öffentlichen Papierkörben
Kostenziel laut Vereinbarung vom
20.11.2003 für die Entleerung von 185.820
Papierkörben.
Kostenziel 2007 330 T€
Kostenziel 2010 298 T€
Nach Anwendung der vereinbarten
Preisgleitklausel ergeben sich korrigierte
Kostenziele
Kostenziel 2007 338
T€
Kostenziel 2010 306 T€
1.
Entleerung von 190.000 Papierkörben
In den Jahren 2008
– 2010 werden im Auftrag der Hansestadt Rostock jährlich 190.000
Papierkörbe entsorgt.
Die sich ergebende Kostenerhöhung
aus der Erhöhung der Sammelmengen wird durch eine effektivere Gestaltung der
Entsorgungslogistik aufgefangen.
Unter Berücksichtigung des
vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt sich das
Kostenziel für das Jahr 2010
Kostenziel 2010 314 T€
Bei der Beauftragung von Mehrmengen
ergeben sich folgende Kostenziele
2.
Entleerung von 232.000 Papierkörben
Kostenziel 2010: 365 T€
3.
Entleerung von 283.000 Papierkörben
Kostenziel 2010: 421 T€
Einzelmaßnahmen:
Durch Optimierung der Tourenplanung
und Veränderung des Schichtmodells wird die spezifische Leistung erhöht.
b.
Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen
Abfällen vom 17.02.1994
Inhalt ist die Sammlung und die Behandlung von organischen
Abfällen
·
Sammlung und Transport von organischen Abfällen
Kostenziel laut Vereinbarung vom 20.11.2003 für die
Einsammlung von jährlich 7.800 t Bioabfall.
Kostenziel 2007 707 T€
Kostenziel 2010 690 T€
Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben
sich korrigierte Kostenziele
Kostenziel 2007 721 T€
Kostenziel 2010 703 T€
In den Jahren 2008 – 2010 sollen im Auftrag der
Hansestadt Rostock jährlich
8.500 t Biomüll eingesammelt werden.
Die sich aus der Veränderung der Sammelmengen ergebende
Kostenerhöhung wird durch eine effektivere Gestaltung der Entsorgungslogistik
kompensiert.
Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und
Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010
Kostenziel 2010 724 T€
Einzelmaßnahmen:
Erhöhung der Effektivität der Entsorgungslogistik
·
Weitere
Verringerung der Besatzungsstärke von 1:2 auf 1:1 mit schrittweiser Einführung
modernster Entsorgungstechnik (Low entry- Fahrzeuge).
·
Einführung
von Tourenoptimierungssoftware
·
Konsequente
Stadteilweise Abfuhr
·
Optimierung
des Antriebsmanagements der Entsorgungsfahrzeuge zur Reduzierung des
Kraftstoffeinsatzes
·
Abfuhr von Grünschnitt
Die Abfuhr von Grünschnitt erfolgt überwiegend während der
Frühjahrs- und Herbstkampagne mit Pressmüll- und Containerfahrzeugen auf
Anforderung.
Kostenziel laut Vereinbarung vom 20.11.2003 für die Sammlung
von 6.900 t Grünschnitt.
Kostenziel 2007 205 T€
Kostenziel 2010 190 T€
Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben
sich korrigierte Kostenziele.
Kostenziel 2007 210 T€
Kostenziel 2010 195 T€
In den Jahren 2008 – 2010 sollen im Auftrag der
Hansestadt Rostock jährlich
8.000 t Grünschnitt eingesammelt werden.
Unter Berücksichtigung der Mengenänderung und des
vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das
Jahr 2010
Kostenziel 2010 209 T€
Einzelmaßnahmen:
Erhöhung der Effektivität der Entsorgungslogistik
·
Weitere
Verringerung der Besatzungsstärke von 1:2 auf 1:1 mit schrittweiser Einführung
modernster Entsorgungstechnik (Low entry- Fahrzeuge).
·
Einführung
von Tourenoptimierungssoftware
·
Konsequente
stadtteilweise Abfuhr
·
Optimierung
des Antriebsmanagements der Entsorgungsfahrzeuge zur Reduzierung des
Kraftstoffeinsatzes
·
Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen
Kostenziel laut Vereinbarung vom
20.11.2003 für Verarbeitung von 14.700 t kompostierbarer Abfälle.
Kostenziel 2007 1.528 T€
Kostenziel 2010 1.328 T€
Aufgrund der Bagatelleklausel kommt die vereinbarte
Preisgleitklausel nicht zur Anwendung.
In den Jahren 2008 – 2010 sollen im Auftrag der
Hansestadt Rostock jährlich
16.500 t kompostiert werden.
Die sich ergebende Kostenerhöhung hinsichtlich der
Veränderung der zu kompostierenden Mengen wird durch eine höhere und
effektivere Ausnutzung abgefangen.
Wenn es gelingt, die Grünschnittabfälle des Amtes für
Stadtgrün im Kompostwerk zu behandeln, ergibt sich ein weiterer Deckungsbeitrag
pro Tonne.
Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und
Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010
Kostenziel 2010 1.367 T€
Einzelmaßnahmen:
Der Effekt ergibt sich aus der Verringerung des
Abschreibungsvolumens ab dem Jahre 2007.
c.
Vertrag über die Straßenreinigung vom 17.02.1994
Inhalt ist die Reinigung von Fahrbahnen, Verkehrsinseln,
Gehbahnen, Radbahnen, Parkplätzen, Tunnel, Brücken und die Durchführung des
Winterdienstes in der Hansestadt Rostock.
Fahrbahn- und Gehbahnreinigung
·
maschinelle Fahrbahnreinigung
Kostenziel laut Vereinbarung vom
20.11.2003 für 47.178 Kehrkilometer pro Jahr ist
Kostenziel 2007 1.368 T€
Kostenziel 2010 1.026 T€
Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben
sich korrigierte Kostenziele
Kostenziel 2007 1.402
T€
Kostenziel 2010 1.052 T€
In den Jahren 2008 – 2010 sollen im Auftrag der
Hansestadt Rostock jährlich
ca. 47.200 Kehrkilometer gereinigt werden.
Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und
Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010
Kostenziel 2010 1.082 T€
Einzelmaßnahmen:
Erhöhung der Effektivität der Logistik
·
Einführung
von Tourenoptimierungssoftware
·
Optimierung
des Antriebsmanagements der Entsorgungsfahrzeuge zur Reduzierung des
Kraftstoffeinsatzes
·
Durch
Erhöhung der spezifischen Leistung der Kehrmaschinen und durch einen
verstärkten mehrschichtigen Einsatz werden die vorhandenen technischen und
personellen Ressourcen besser und kostengünstiger eingesetzt.
·
Ein
wichtiges Element bei der Umsetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit der
Hansestadt zur Bewältigung der Probleme des ruhenden Verkehrs.
·
maschinelle und manuelle Gehbahnreinigung
Kostenziel laut Vereinbarung vom
20.11.2003 für 17.291.948 m² zu reinigende Gehwegfläche ist
Kostenziel 2007 403 T€
Kostenziel 2010 289 T€
Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben
sich korrigierte Kostenziele.
Kostenziel 2007 413 T€
Kostenziel 2010 296 T€
In den Jahren 2008 – 2010 sollen im Auftrag der
Hansestadt Rostock jährlich
ca. 17.700.000 m² gereinigt werden.
Der in den Jahren 2004 bis 2006 praktizierte Einsatz eines
Handreinigers in der Innenstadt an 150
Tagen ist in der Leistung enthalten.
Die Kostenerhöhung hinsichtlich der Veränderung der
Reinigungsleistungen und der Einsatz des Handreinigers wird durch eine
spezifische Leistungsvorgabe der manuellen Reinigungskräfte und der Gehwegkehrmaschinen
abgefangen.
Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und
Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010
Kostenziel 2010 305 T€
Einzelmaßnahmen:
Erhöhung der spezifischen Leistung der Gehwegkehrmaschine
und der manuellen Reinigungskräfte.
·
Winterdienst
Die Stadtentsorgung Rostock GmbH
führt im Auftrag der Hansestadt Rostock entsprechend der
Straßenreinigungssatzung den Winterdienst auf öffentlichen Fahrbahnen,
Gehbahnen und Parkplätzen durch.
Kostenziel 2007 1.283
T€
Kostenziel 2010 1.250
T€
Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben
sich korrigierte Kostenziele
Kostenziel 2007 1.289
T€
Kostenziel 2010 1.256
T€
In den Jahren 2008 – 2010 werden
Winterdienstleistungen auf 389 km Straßen,
auf 200.337 m2 durchgeführt.
Unter Einbeziehung des Winterdienstes an Haltestellen und
unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt
sich das Kostenziel für das Jahr 2010
Kostenziel 2010 1.292 T€
Einzelmaßnahmen:
·
Optimierung
des Antriebsmanagements der Winterdiensttechnik zur Reduzierung des
Kraftstoffeinsatzes
·
Optimierung
der Streutechnik zur Senkung des Verbrauchs an Abstumpfungsmaterial
·
Optimierung
des Arbeitszeitregimes zu Senkung der Bereitschaftsstunden
Anlage 2 zur Zielvereinbarung
1.
Höchstpreise für
die Leistungen der SR für die Jahre 2008-2010 gem. Nr. 2.3 Abs. 1 der
Zielvereinbarung
Leistung
|
Leistungsumfang
|
Jährlicher
Höchstpreis
|
Leistungen
Abfallwirtschaft
|
||
Einsammlung Hausmüll |
47.000 t |
3.646.517,00 Euro |
Einsammlung und Transport
Sperrmüll |
16000 t |
1.062.385,00 Euro |
Sperrmüllverwertung |
16000 t |
1) |
Einsammlung Grünabfall |
8000 t |
209.484,00 Euro |
Einsammlung Bioabfall |
8500 t |
722.832,00 Euro |
Kompostierung Bio- und
Grünabfall |
16500 t |
1.420.341,00 Euro |
Gebühreneinzug |
4
MitarbeiterInnen
|
215.239,00 Euro |
Leistungen Straßenreinigung und Winterdienst |
||
Papierkorbentleerungen |
190.000 Stück |
322.414,00 Euro |
232.000 (alternativ) |
374.781,00 Euro |
|
283.000 (alternativ) |
432.281,19 Euro |
|
Papierkorbabfallent-
sorgung |
320 t |
1) |
Fahrbahnreinigung |
47.200 Kkm |
1.188.716,00 Euro |
Gehwegreinigung |
17.700.000 m² |
340.736,00 Euro |
Kehrgutentsorgung |
4500 t |
1) |
Winterdienst |
Vorhaltung, 400 km Fahrbahn, 229.000 m² Gehweg und
Haltestellen |
1.290.903,00 Euro |
1) Die Kosten sind durch die SR GmbH mit der Vorlage der
Selbstkostenfestpreiskalkulation gem. Nr. 2.3 Abs. 2 der Zielvereinbarung
vorzulegen. Auf dieser Grundlage entscheidet dann die Hansestadt Rostock über
eine eventuelle Beauftragung.
2. Kostenelementeklausel
Die Preise sind bis zum Ende
des Jahres 2008 Festpreise. Mit Beginn des Jahres 2009 wird der Preis aufgrund
der unten genannten Preisindizes gemäß der folgenden Formel geändert, wenn sich
bei Anwendung der Formel eine Preisänderung von mehr als 5 % gegenüber dem für
das Jahr 2008 vereinbarten Festpreis ergibt (Bagatellklausel). Preisänderungen
sind durch die Vertragspartner spätestens bis zum 30.06. für das jeweils
folgende Jahr mit schriftlichem Nachweis der Kostenerhöhungen bzw. -senkungen
(Indizesänderungen) zu beantragen, ansonsten gilt der Einheitspreis des
Vorjahres unverändert.
Der jeweilige Einheitspreis
für die Jahre 2009f ist nach folgender Formel zu ermitteln:
= .
In dieser Formel bedeuten:
Px Einheitspreis
im Jahr 200x (2009f)
P0 Einheitspreis
des Jahres 2008
a Prozentsatz
des konstanten Preisanteils (u. a. Gewinn, Fixkosten, Selbstbeteiligung)
b Prozentsatz
des lohnabhängigen Preisanteils
Lx-1 Lohnpreisindex
für den Monat Januar ein Jahr vor dem Jahr x
L0 Lohnpreisindex
für den Monat Januar 2007
c Prozentsatz
des dieselkraftstoffverbrauchsabhängigen Preisanteils
Dx-1 Dieselpreisindex
für den Monat Januar ein Jahr vor dem Jahr x
D0 Dieselpreisindex
für den Monat Januar 2007
Als Preisindices werden
folgende Indices vereinbart (jeweils für den Monat Januar):
Index für den
lohnabhängigen Preisanteil (b): |
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Herausgeber): Fachserie 16: Löhne
und Gehälter, Reihe 4.3: Index der Tarif-löhne und -gehälter, Nr. 3.1: Index
der tariflichen Monatsgehälter in der gewerblichen Wirtschaft und bei
Gebietskörperschaften (Deutschland), Wirtschaftszweig: Gebietskörperschaften,
Geschlecht: ZUS. (Männliche und weibliche Arbeiter/Angestellte zusammen). |
Index für den
verbrauchsabhängigen Preisanteil (c): |
Statistisches Bundesamt
Wiesbaden (Herausgeber): Fachserie 17: Preise, Reihe 2: Preise und
Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise), Nr. 1: Index der
Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Gütergruppe, -zweig,
-klasse und –art: Dieselkraftstoff darunter: bei Abgabe an
Großverbraucher |
Die Anteile b + c werden aus
der Selbstkostenpreiskalkulation ermittelt, a ergibt sich als Differenz zu 100
%.