Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0002/07-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Information der Bürgerschaft über den WIRO-Wohnungsverkauf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2007
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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31.01.2007
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund) Neuer
Markt 1 18050
Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Offiziell
wurde die Bürgerschaft über den WIRO-Wohnungsverkauf zu keinem Zeitpunkt von
der Stadtverwaltung informiert. Lediglich Medienberichten war im Frühjahr die
eventuelle Absicht zu entnehmen und der Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.06
lieferte erstmals konkrete Daten für die Bürgerschaft.
In
diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Auf welcher Basis behauptet der OB in seiner
Stellungnahme 0393/06 vom 06.12., dass die Bürgerschaftsmitglieder über die
prinzipiellen Verkaufsabsichten informiert gewesen sind? Nur weil in den Medien
davon berichtet wurde, was vom OB jedoch am selben Tag per Anweisung
zurückgewiesen wurde?
2. Sollen Bürgerschaftsmitglieder künftig auf die
Informationspflicht der Verwaltung zugunsten von Medienberichterstattungen
verzichten?
3. Weshalb hat der OB die Bürgerschaft nicht über den
Fortgang der Verkaufsabsichten und den Stand des Verfahrens unterrichtet,
obwohl er seit Januar 2006 durch das Unternehmen laufend informiert gewesen ist
und noch am 25.11.06 medial erklärte, dass alles zwischen Unternehmen und Stadt
abgestimmt sei, d.h. zu einem Zeitpunkt als die Bürgerschaft erfuhr, dass der
Aufsichtsrat am 23.11. tatsächlich verkauft hatte?
4. Weshalb meint der OB angesichts dieser Tatsachen, dass
die Bürgerschaftsmitglieder, die im Aufsichtsrat sitzen, den Hauptausschuss
hätten informieren müssen, obwohl er wesentlich besser informiert gewesen ist,
selbst dem Hauptausschuss vorsteht und der Aufsichtsratsvorsitzende der WIRO
GmbH der ihm unterstellte Bausenator ist?
5. Inwiefern erfolgte die Antragstellung zur Bestätigung
des Aufsichtsratsbeschlusses in der Bürgerschaft durch die Fraktionen CDU
(06.12.) und FDP (11.12.) nicht im Einvernehmen mit dem OB, obwohl er den
Fraktionen noch am 14.12. mitteilte, dass die entsprechenden Unterlagen in
seinem (!) Büro einzusehen sind?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende