Informationsvorlage - 0033/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0033/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

61

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

07.05.2008 16:00

31.03.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Ausschuss für Stadt- und Regional­entwicklung, Umwelt und Ordnung

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

24.04.2008 17:00


13.05.2008 17:00

22.04.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Stellungnahme der Hansestadt Rostock zum Vorentwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock

 

II, gez. Scholze
IV, gez. Schillen
VI, gez. Grüttner
V, gez. Dr. Nitzsche

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mittleres Mecklenburg/ Rostock hat in ihrer Sitzung am 13.12.2007 beschlossen, den Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg / Rostock in das Beteiligungsverfahren zu geben.

Seit 11. Februar 2008 liegt der Vorentwurf (Entwurf zum 1. Beteiligungsverfahren) des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg / Rostock (im weiteren kurz RREP genannt) öffentlich aus. Gleichzeitig wird das 1. Beteiligungsverfahren durchgeführt, in dem auch die Hansestadt Rostock zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert ist.

Der vorliegende Vorentwurf wurde durch die Hansestadt Rostock einschließlich der beteiligten Tochterunternehmen Rostock Business / GWT und Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock (HERO) geprüft.

 

Die abgestimmte Stellungnahme der Hansestadt Rostock liegt als Anschreiben des Oberbürgermeisters an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes als Anlage bei.

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlage


.

 

.

 

 

 

Postanschrift . Hansestadt Rostock . 18050 Rostock

 

 

 

 

 

 

 

Regionaler Planungsverband MM/R

 

 

 

- Geschäftsstelle -

 

 

 

Herrn Gerd Schäde

 

 

 

Möllner Straße 13

 

 

 

18109 Rostock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskunft erteilt:

 

 

 

Herr Schmidt

.

 

 

.

Zimmer:

 

571

 

Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Unsere Zeichen

Telefon/Telefax

Datum

 

01.02.2008

61.22 / 61.13.10 / ps

0381 381 6143 / - 6901

          .2008

 

 

 

patrick.schmidt@rostock.de

 

 

Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg / Rostock

Beteiligung zum Vorentwurf (Entwurf zum 1. Beteiligungsverfahren)

 

Sehr geehrter Herr Schäde,

 

die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mittleres Mecklenburg/ Rostock hat in ihrer Sitzung am 13.12.2007 beschlossen, den Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg / Rostock in das Beteiligungsverfahren zu geben.

Seit 11. Februar liegt der Vorentwurf (Entwurf zum 1. Beteiligungsverfahren) des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg / Rostock (im weiteren kurz RREP genannt) öffentlich aus. Gleichzeitig wird das 1. Beteiligungsverfahren durchgeführt, in dem auch die Hansestadt Rostock zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde.

Grundsätzlich wird die Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg / Rostock begrüßt. Durch die Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms im Mai 2005 mit neuen Zielstellungen und Grundsätzen sowie neuen Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung einerseits und der Regionalplanung andererseits, ist eine Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogramms aus dem Jahre 1994 unumgänglich geworden.

Zugleich wird die Auffassung geteilt, einen schlanken Regionalplan vorzulegen. Mit der Neuaufstellung des RREP wird eine Konzentration der raumbedeutsamen Aussagen auf die Kernbereiche Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung angestrebt.

Der vorliegende Vorentwurf wurde durch die Hansestadt Rostock einschließlich der beteiligten Tochterunternehmen Rostock Business / GWT und Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock (HERO) mit folgendem Ergebnis geprüft:

Zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms in der vorliegenden Fassung kann sich die Hansestadt Rostock nicht abschließend äußern.

Im Folgenden werden in diesem Sinne unter Punkt I. grundsätzliche Verfahrenshinweise und unter Punkt II. unabgewogene Belange unterschiedlicher Fachbereiche und Betroffenheiten aufgelistet.

I.

Hinweise zum Verfahren

 

Die Hansestadt Rostock ist in ihren Interessen von zahlreichen Darstellungen im RREP unmittelbar betroffen. Die größten Auswirkungen auf Belange der Stadt hat die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für Gewerbe und Industrie im Umfeld des Rostocker Seehafens.

Der vorliegende Vorentwurf des RREP lässt zu den Ausweisungen dieser Vorbehaltsgebiete für Gewerbe und Industrie noch keine Abwägung zu.

Die nur symbolhafte Darstellung dieser Gebiete lässt folgende nötige Informationen vermissen:

§         Nachweis aktualisierter landesbedeutender Bedarfszahlen für Umschlag, Industrie und Logistik,

§         Entwicklungsszenarien (Prognosen),

§         Begriffsdefinition „Seehafenumfeld“

§         Auswirkungen auf betroffene Siedlungsstrukturen,

§         Auswirkungen auf Ökologie, Umwelt und Naturraum.

Die Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens ohne Abstimmung zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltuntersuchung (Scoping) wird kritisch gesehen und macht eine fundierte Auseinandersetzung mit den Konsequenzen der Ausweisung zurzeit nicht möglich. Entscheidende Kriterien des SUP-Verfahrens Transparenz, Nachvollziehbarkeit und frühzeitige Verständigung über zu prüfende Alternativen sind nicht erkennbar.

Aus Sichte der Hansestadt Rostock kann das SUP-Verfahren deshalb nicht erst im Rahmen des 2. Beteiligungsverfahrens durchgeführt werden, sondern muss so bald wie möglich mit einem Scoping-Termin zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens beginnen.

Die Hansestadt Rostock hat diese Probleme gegenüber dem Amt für Raumordnung und Landesplanung und dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung bereits deutlich gemacht und tief greifende Untersuchungen gefordert. Bereits mit der Analyse der Gewerbeflächen zur Stadt-Umland-Raum-Abstimmung liegen erste Ergebnisse einer lokalen Betrachtung vor. Erst mit vertiefenden Untersuchungen für den gesamten Planungsraum, im Rahmen einer möglichen Bedarfsanalyse sowie einer damit verbundenen Machbarkeitsstudie für die Vorbehaltsgebiete, kann die Voraussetzung einer solchen Ausweisung geschaffen werden. Grundlagen hierfür kann die vorgesehene Arbeitsgruppe unter Moderation des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung schaffen.

Nach vorliegen der o.g. genannten notwendigen Präzisierungen wäre der Zusatz „Dazu sind die planerischen Voraussetzungen durch die Hansestadt Rostock und berührte Gemeinden zu schaffen.“ gegenstandslos und damit zu streichen.

Die Bauleitplanung der Hansestadt Rostock wird dann im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit und der Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung die Umsetzung der Planungsziele gewährleisten.

 

 

II.

Bedenken und Hinweise zu fachlichen Themen

1.

Kapitel 1.1: Ausgangslage und Zielstellungen

 

Es ist uneingeschränkt zu begrüßen, dass als Oberziel des RREP die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region benannt wurde. Hierfür wird ausdrücklich eine stärkere Integration in den Ostseeraum und die Weiterentwicklung der Scharnierfunktion Rostocks zwischen dem kontinentalen Hinterland und Skandinavien/Baltikum/Russland betont.

2.

Kapitel 1.3: Demographische Entwicklung

 

Die vorgestellte demographische Entwicklung berücksichtigt noch nicht aktuell vorliegende Daten zur Bevölkerungsentwicklung im Stadt-Umland-Raum Rostock. Eine Anpassung an neueste Untersuchungen und Prognosen, insbesondere die Prognose und SWOT-Analyse für die Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock ist zu verwenden und die Auswirkungen darzulegen (insb. der zu erwartende Bevölkerungsrückgang, die Potentiale der einzelnen Teilräume und die Entwicklung des Stadt-Umland-Raums im Vergleich zum ländlichen Raum der Planungsregion).

3.

Kapitel 2: Leitlinien einer nachhaltigen Regionalentwicklung

 

Zur Leitlinie 1: Regiopole
Der Begriff Regiopole wird im Kontext der regionalen Bedeutung aufgeworfen, jedoch in den weiteren Zielen und Grundsätzen nur ansatzweise verwendet. Die Bedeutung der Hansestadt Rostock als Regiopole ist stärker herauszustellen, der Begriff „Regiopole“ zugleich näher zu bestimmen. Die Chance, den Begriff gleichzeitig inhaltlich weiter auszuformen, sollte ergriffen werden. Siehe hierzu auch Leitlinie 2 Lage der Planungsregion, Leitlinie 3 Standort für Wissenschaft, Forschung und Bildung sowie Leitlinie 7 zum Stadt-Umland-Raum.

Der Begriff Regiopole für die Hansestadt Rostock beschreibt auch in verkehrlicher Hinsicht die Situation treffend.

Zur Leitlinie 11: Effektive Verwaltung
Hier sollte ergänzt werden, dass Verwaltungen Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme einführen sollen, um ökologische und ökonomische Einsparpotentiale zu erschließen.

Aus Sicht der Chancengleichheit für Frauen und Männer (Gleichstellung) wäre es sehr wichtig, dass bereits in Kapitel 2 „Leitlinien einer nachhaltigen Regionalentwicklung“ die konsequente Anwendung des Gender Mainstreaming- Prinzips in allen Grundsätzen für die Planung der zukünftigen Entwicklung unserer Region festgeschrieben wird.

In der Anwendung bedeutet dies, dass geschlechtsdifferenzierte Daten bei allen personenbezogenen Statistiken vorliegen müssen, damit entsprechende Schlussfolgerungen für das Raumentwicklungsprogramm gezogen werden können. Das bedeutet, dass bereits im Entwurf vor allem in Kapitel 1.3. „Demographische Entwicklung“ die Einwohnerzahlen nach männlich und weiblich untergliedert werden müssen.

Mehrfach wird im Entwurf die Problematik der Abwanderung und der Geburtenrückgänge angesprochen, daher müssen die Themen aufgrund ihrer gesamtgesellschaftlichen Auswirkung tiefgründiger nach Ursache und Wirkung analysiert werden, um wirksame Strategien zu entwickeln.

4.

Kapitel 3.1.1: Ländliche Räume

 

Die Bevölkerungsentwicklung in den ländlichen Räumen, insbesondere auch der Rückgang der Schülerzahlen, erfordert zukünftig alternative Bedienformen für den ÖPNV, wenn die Daseinsvorsorge gewährleistet werden soll.

5.

Kapitel 3.1.2: Stadt-Umland-Räume

 

Der festgelegte Stadt-Umland-Raum umfasst in verkehrlicher Hinsicht nur die unmittelbare Nachbarschaft der HRO. Das Abstimmungsgebot in verkehrlichen Belangen betrifft die gesamte Region entsprechend dem Regionalen Nahverkehrsplan MM/R (Oberbereich).

6.

Kapitel 3.1.3: Tourismusräume – Ergänzung –

 

Die Darstellung der Tourismusräume überlagert sich im Bereich des Seehafens zugleich mit den Darstellungen zu den Vorbehaltsgebieten für Gewerbe und Industrie. Da prüffähiges und abwägungsfähiges Material (Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie) fehlt, kann zum vorliegenden Entwurf keine abschließende Stellungnahme abgegeben werden. Im weiteren Verfahren sind diese Konflikte durch Aussagen in der Bedarfsanalyse und der Machbarkeitsstudie zu den Vorbehaltsgebieten für Gewerbe und Industrie (siehe Punkt I. sowie Punkt II. 16.) auszuräumen.

Weitere Hinweise:

Unter den touristischen Grundsätzen sollte auch der Fahrradtourismus genannt werden [siehe Kapitel 6.4 G (10) Touristisches Wegenetz].

Der Tagungstourismus sollte ergänzt werden.

7.

Kapitel 3.1.3: G (9) Kreuzschifffahrt

 

Bei der Entwicklung der Tourismusräume, in Rostock insbesondere in der Begründung zu (9) Kreuzschifffahrt, ist beim weiteren Ausbau des Kreuzfahrthafens Warnemünde die spezifische Planung der landseitig erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen zu berücksichtigen. Besondere Bedeutung erlangen hier die Versorgungsbereiche sowie erforderliche Stellplatzanlagen.

8.

Kapitel 3.3: G (2) Achsenschnittpunkte

 

Die Funktion des Achsenschnittpunkts A19/A20 wird neben der überregionalen und großräumigen Funktion der Bundesstraßen maßgeblich durch das innerstädtische Straßennetz der HRO bestimmt. Die Aufrechterhaltung der Funktion unter Berücksichtung nachteiliger verkehrlicher Auswirkungen auf die besiedelten Gebiete erfordert eine entsprechende Mittelbereitstellung.

9.

Kapitel 3.3: G (3) Multimodaler Netzwerkknoten

 

Bei der Entwicklung einer multimodalen Netzwerkknotens sollte die Bedeutung der Hansestadt Rostock als Regiopole des Landes Mecklenburg-Vorpommern noch stärker herausgestellt werden, als in der Begründung dargestellt. In der Begründung sollte der Begriff „multimodal“ stärker untersetzt werden.

Aus hafenwirtschaftlicher Sicht wird die Ausrichtung der Planungsregion auf eine Stärkung des Logistikknotens Rostock unterstützt.

10.

Kapitel 3.3: G (5) Regionale Netzwerke

 

Hier sollte die Naherholung ergänzt werden.

11.

Kapitel 4.1: Z (2) Wohnbauflächenentwicklung

 

In den Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion wird die Siedlungsentwicklung auf 5 % des Wohnungsbestandes begrenzt. Dies wird ausdrücklich als Stärkung der regional auf die zentralen Orte ausgerichteten Entwicklung begrüßt und unterstützt.

Sinnvoll wäre hierbei im Stadt-Umland-Raum den Stichtag 31.12.2006 auch zahlenmäßig zu unterlegen. Entsprechende Untersuchungen und Datenmaterialien liegen (wie in der Begründung genannt) durch die Wohnbaulandbedarfsprognose des Stadt-Umland-Raums vor.

Eine eigenständige Geltungsdauer nur für 10 Jahre für die Eigenbedarfsfestsetzungen erschließt sich nicht. In Kapitel 1.4 Rechtliche und fachliche Grundlagen wird bereits auf die Laufzeit des RREP von 10 Jahren und auf die Überprüfung und ggfls. notwendige Änderung nach der Hälfte der Laufzeit hingewiesen. Einer eigenständigen Regelung für die Wohnbauflächenentwicklung bedarf es nicht. Sollte dennoch eine solche Regelung grundsätzlich notwendig sein, sind der Grund dieser Regelung zu begründen, der Beginn der Laufzeit und das Ende der Laufzeit entsprechend genau zu definieren.

12.

Kapitel 4.1: Z (3) Innen- vor Außenentwicklung

 

Hier sollte der Begriff Brachflächenrecycling mit aufgenommen werden. Insbesondere in Ober- und Mittelzentren sollen vorgenutzte Bereiche (Brachflächen) vorrangig als Flächenpotenzial genutzt werden.

13.

Kapitel 4.1: G (4) Siedlungsachsen

 

Der Verlauf der Siedlungsachsen sollte sich am tatsächlichen Schwerpunkt der Achsen (dem Straßenverlauf) anpassen. Die Achsen Rostock – Rövershagen, – Tessin, Rostock – Laage sowie Rostock – Bad Doberan sollten auf ihre tatsächliche Lage hin überprüft werden.

Die Darstellungen der festgelegten Siedlungsachsen Rostock-Doberan, Rostock-Schwaan, Rostock-Laage widerspricht den Formulierungen des Grundsatzes, diese Achsen an den bestehenden Schienenstrecken bzw. Hauptverkehrsstraßen auszurichten. Die Darstellungen sind entsprechend der Trassenverläufe zu ändern. Die Zerschneidung ökologisch wertvoller Landschaftsräume ist auszuschließen.

Bei der Siedlungsachse Rostock – Schwaan ist ernsthaft zu prüfen, ob und inwiefern es hier zu einer Achsenbildung kommen kann und wo zurzeit Achsenpotentiale bestehen. Eine zukünftig sinnvolle Achsenentwicklung ist mit den bestehenden bahnbegleitenden Ortslagen nicht zu erkennen. Daher sollte die Darstellung dieser Achse entfallen.

Demgegenüber wäre zu prüfen, ob unter der Berücksichtigung regionaler Beziehungen die Achse Rostock – Dummerstorf – Laage nicht bis Güstrow, als dem südlichsten Mittelzentrum des Planungsraumes und weiterem regionalen Standort mit Entwicklungspotential für Gewerbe und Industrie verlängert werden sollte.

14.

Kapitel 4.1: Z (6) Siedlungszäsuren

 

Die genaue Lage, der beabsichtigte Entwicklungs- bzw. Freihaltezweck sollten für die einzelnen Siedlungszäsuren deutlicher beschrieben werden, da der Darstellung der Siedlungszäsuren eine zu befürchtende und ungewollte Siedlungsentwicklung zugrunde liegt.

Sinnvoll wäre die konkrete Siedlungsranddarstellung der zu stabilisierenden und zu erhaltenden Siedlungsränder.

Die Siedlungszäsuren auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock Nr. 17 zwischen Elmenhorst und Diedrichshagen, Nr. 2 zwischen Sievershagen und Lichtenhagen und Nr. 5 westlich von Biestow sind entsprechend der vorgenannten Hinweise auf ihre Darstellung hin zu überprüfen.

Gleiches gilt auch für die Siedlungszäsuren Nr. 7 südlich von Mönchhagen, Nr. 8 nördlich von Mönchhagen und Nr. 9 südlich von Rövershagen entlang der B 105; diese sind zugleich auch auf ihre Lage hin zu überprüfen.

15.

Kapitel 4.3: Z (1) Vorranggebiete für Gewerbe und Industrie [und Plan]

 

Für das Vorranggebiet Mönchhagen ist im Zusammenhang mit einer notwendigen Machbarkeitsstudie zu den Vorbehaltsgebieten die Verkehrserschließung erneut zu prüfen und abzustimmen.

In der Begründung ist im 2. Satz „vorzugsweise“ durch „ausschließlich“ zu ersetzen. In der Abwägung zu den im Rahmen der Aufstellung des Rostocker Flächennutzungsplanes vorgebrachten Bedenken zur Darstellung des Teiles des Großstandortes in der Hansestadt Rostock wurde unter Berufung auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in o.g. Form argumentiert und das Erfordernis dieses besonderen Standortes in der Abwägung entsprechend begründet. Nachträgliche Aufweichungen dieser Auffassungen widersprechen den städtischen Planungen.

16.

Kapitel 4.3: G (2) Vorbehaltsgebiete für Gewerbe und Industrie

 

Unter Hinweis auf die grundsätzlichen Hinweise zu den dargestellten Vorbehaltsflächen im Abschnitt I. werden an dieser Stelle keine inhaltlichen Aussagen getroffen. Die Hansestadt Rostock wird sich im Rahmen der Machbarkeitsstudie intensiv mit ihren Belangen in die weiteren Untersuchungen der Standorte einbringen.

17.

Kapitel 4.3: Standortanforderungen und –vorsorge für die wirtschaftliche Entwicklung [-Ergänzung-]

 

Folgender Grundsatz zum Thema Schwerpunktbereiche für Biotechnologie & LifeScience sowie Wissenschaft & Forschung sollte ergänzt werden:

„Schwerpunktbereiche für die Ansiedlung von Unternehmen im Bereich Biotechnologie & LifeScience sowie Wissenschaft & Forschung sind durch Konzentration auf die Entwicklungskerne des Oberzentrums sowie auf die Mittelzentren zu entwickeln. Die Förderung und Vernetzung der Standorte ist weiter anzustreben.“

Daher sollen in Ergänzung des vorgenannten Grundsatzes die Ausführungen zu Forschungsinstituten als wesentliches Element einer regional bedeutsamen wirtschaftlichen Entwicklung in Kapitel 4.3 ausführlich dargelegt werden.

18.

Kapitel 5.1: Z (1) Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege

 

Von den Vorschlägen des Gutachtlichen Landschaftsrahmenplans MM/R zur Festlegung von Vorranggebieten Naturschutz und Landschaftspflege wurde im Vorentwurf des RREP abgewichen. Die Festlegung der Gebiete für das Plangebiet der HRO erfolgte zwar nachvollziehbar entsprechend der Kriterienübersicht 5.1-1, jedoch in stark reduziertem Umfang. Die vorgenommene Abwägung der Belange von Natur und Landschaft wird kritisch gesehen.

19.

Kapitel 5.1: G (2) Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege

 

Von den Vorschlägen des Gutachtlichen Landschaftsrahmenplans MM/R zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten Naturschutz und Landschaftspflege wurde im Vorentwurf des RREP in vollem Umfang abgewichen. Die Festlegung der Gebiete für das Plangebiet der HRO erfolgte nach den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP M-V) entsprechend der Kriterienübersicht 5.1-2. Die Kriterien, nach denen im Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan MM/R die Gebiete vorgeschlagen wurden, sind nicht Bestandteil dieser Kriterienübersicht. Die nunmehr im Vorentwurf des RREP festgelegten Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege sind z.T. im Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan MM/R zur Integration vorgeschlagenen Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege.

Eine Abwägung der Belange von Natur und Landschaft ist nicht erkennbar.

Redaktioneller Hinweis:

In der Kriterienübersicht 5.1 -2 (Kriterien zur Festlegung der Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege) ist das Kriterium „naturnahe Küstenabschnitte nach GLRP Tabelle III-14 - Kriterium HK.a“ zu korrigieren in HK.b.

20.

Kapitel 5.1: G (6) Vorbehaltsgebiete Kompensation und Entwicklung

 

Die Grundlage für die Ermittlung der Regionalen Kompensations- und Entwicklungsgebiete bildete das Gutachten „Regionale Kompensationsflächen in der Planungsregion MM/R“ (2007). Bei der Erstellung des Gutachtens war das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege Rostock beteiligt.

Die Festlegungen der Regionalen Kompensations- und Entwicklungsgebiete auf der Grundkarte der räumlichen Ordnung im Vorentwurf des RREP weichen von den Darstellungen der Flächen im Gutachten im Umfang erheblich ab. Es erfolgte keine Abwägung. Diese Verfahrensweise ist fachlich nicht nachvollziehbar. Die Abweichungen sind zu begründen.

Die Karte 5.1-3 Geeignete Gebiete für Kompensations- und Entwicklungsmaßnahmen stellt gesondert eine Übersicht über den gesamten Flächenumfang in der Planungsregion dar. Für den Bereich Radelbach (HRO) erfolgte keine inhaltliche Übernahme in die Grundkarte der räumlichen Ordnung. Die Abweichung ist zu begründen.

21.

Kapitel 5.3: G (2) Küsten- und vorbeugender Hochwasserschutz

 

Die Vorbehaltsgebiete Hochwasser sind in der Grundkarte der räumlichen Ordnung nicht vollständig dargestellt (Warnow zwischen Rostock und Groß Viegeln). In Karte 5.3 (Textteil) sind sie jedoch vollständig enthalten. Es sollte eine einheitliche Darstellung in Text und Karte erfolgen bzw. Abweichungen beschrieben werden.

22.

Kapitel 5.5: Ressourcenschutz Wasser

 

Den Zielen und Grundsätzen kann gefolgt werden. Es sollte darüber hinaus geprüft werden, ob die Sicherung der Trinkwasserbrunnen in Rostock-Toitenwinkel einer Festlegung im RREP bedarf, da diese für die Trinkwasserversorgung des Überseehafens große Bedeutung haben.

Der Schutz der Grundwasserressourcen zur Trinkwassernutzung muss vor allem unter dem Aspekt des Einsatzes von Erdwärmesonden Beachtung finden. Bei aller Priorität des Einsatzes erneuerbarer Energien ist die häufige Zerstörung der Grundwasserleiter durch Erkundungsbohrungen nicht mehr zu negieren. Für die Hansestadt Rostock gibt es diesbezüglich keine Erkenntnisse.

Der Trinkwasserschutz der Warnow als Versorgungsquelle der HRO wird im Entwurf festgeschrieben. In diesem Zusammenhang wird auf die potentiellen Gefahren, die von dem Altlaststandort ehemaliges Gaswerksgelände Bleicherstraße ausgehen hingewiesen. Auch nach der geplanten Sicherung des Standortes durch eine umschließende Spundwand ist eine Weiterführung der Grundwasserüberwachung notwendig. Die Bedeutung dieser ergibt sich aus der Lage in der Trinkwasserschutzzone II.

23.

Kapitel 6: Infrastrukturentwicklung

 

Das RREP enthält kaum relevante Anhaltspunkte und Aussagen zum Thema Jugend und Soziales.

Daher wird um Berücksichtigung folgender Hinweise gebeten:

Die sowohl im Landesraumentwicklungsprogramm M/V als auch im vorliegenden RREP getätigten Aussagen zur sozialen Infrastruktur sind u.E. nicht hinreichend abgebildet und werden den gesetzlichen Bestimmungen nur bedingt gerecht. So geht bspw. das Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII weit über die Kinder- und Jugendbetreuung und – bildung hinaus.

Darüber hinaus sollten die vorgenommenen Aussagen im Sinne einer strategischen Handlungsorientierung präzisiert werden.

Es erscheint uns wichtig darauf hinzuweisen, dass zukünftig die vorhandenen Ressourcen der betreffenden Regionen im Bereich Jugend und Soziales synergetisch zu verknüpfen sind. Das betrifft ebenso die Verbindung von Fachplanungen der jeweiligen Ämter und geht ebenso darüber hinaus. Hier ist als Beispiel die Entwicklung von Kommunalen / regionalen Bildungslandschaften an der sich eine Vielzahl von Akteuren, nicht nur der Schulbehörden, beteiligen müssen, ein aktuell fachlich diskutiertes Stichwort.

Als für die zukünftige Entwicklung der Region besonders relevant erscheinen uns die Themen: Demokratieentwicklung, Bürgerbeteiligung, Partizipation und Selbstverantwortung, ehrenamtlichen Engagements, Ausbaus des Gemeinwesens sowie Ausrichtung der Sozialverwaltungen auf Dienstleistung und Bürgerfreundlichkeit, die in einer Fortschreibung des Programms unbedingt Erwähnung finden sollten.

24.

Kapitel 6.1: G (2) Sicherung der Tragfähigkeit / G (3) Rahmenbedingungen verbessern

 

Mit einer Abnahme von Einwohnern bei Zunahme von älteren Menschen ist nicht zwingend ein Rückgang der Nachfrage von bestimmten Formen der Daseinsvorsorge zu rechnen. In bestimmten Bereichen der medizinischen und sozialen Betreuung von älteren, alten und hoch betagten Menschen und sich verändernden Familienstrukturen hin zur Vereinzelung und Segregation ist hier eher von einer Zunahme an Bedarf in den nächsten Jahren auszugehen.

Ebenso ist unter Punkt (3) „Rahmenbedingungen verbessern“ neben der Stärkung der Familien nicht nur der Aspekt der Fertilität zu berücksichtigen.

Die Alterung der Bevölkerung ist eine Tatsache, der konstruktiv begegnet werden muss und deren Potentiale freigelegt und genutzt werden sollten.

Dabei sind das Befördern des Miteinanders der Generationen sowie des ehrenamtlichen Engagements wesentliche Bausteine für eine sich ändernde Zivilgesellschaft und Sozialstruktur. Daher sollte nach unserer Auffassung nicht nur aus der negativen Sicht der zurückgehenden Geburtenzahlen und der Notwendigkeit, dies aufzuhalten, geplant werden. Eine grundlegende Änderung der Fertilitätsziffern ist auch in den kommenden Jahren nicht zu erwarten. Die Zunahmen der älteren und alten Generation hingegen eine Gewissheit.

25.

Kapitel 6.2: Kultur und Bildung

 

Es wird immer notwendiger auch auf Grund der Erwartung von Mobilität und Flexibilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass die überregionale Zusammenarbeit im Hinblick auf Nutzung von Schulen, aber auch Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Kinder im Krippen- und Vorschulalter aber auch Freizeitangebote für Mädchen und Jungen aller Altersgruppen und soziale Schichten, intensiviert und ausgebaut wird.

Es wäre ein weiteres Angebot der Region, um Familie, Beruf und Privatleben zu vereinbaren.

26.

Kapitel 6.2.1: Kultur

 

Es sollte ergänzt werden, dass Kultur Image- und Wirtschaftsfaktor ist.

Die kulturelle Grundversorgung der Kommune Hansestadt Rostock mit Bibliothek, Konservatorium, Volkshochschule, Kinos etc. sollte neben Theater und Museen sowie kulturellen Veranstaltungen und Angeboten mit überregionaler Ausstrahlung zumindest Erwähnung finden.

Darüber hinaus bietet die Hansestadt Rostock eine vielfältige freie Kunstszene, die die Stadt attraktiv machen und aus Sicht der Hansestadt Rostock mehr als weiche Standortfaktoren darstellen. Sie erst machen neben der im Entwurf genannten Hanse-Sail und dem Weihnachtsmarkt die Stadt als Wohn- und Urlaubsort sowie als Kulturstandort attraktiv.

Dazu gehören u.a. die freie Theatergruppe „Compagnie de Comedie“ mit ihrer Spielstätte Bühne 602, das Institut für Neue Medien mit einem Kurssystem für soziokulturelle Breitenbildung, die Kunstschule e.V. (kunst- und Medienschule Frieda 23), das Lichtspieltheater Wundervoll in der Stephanstraße, das Institut Français, der MAU-Club und das MS-Stubnitz, das Stadtteilkulturzentrum Pumpe, das Schülerfreizeitzentrum RFZ in der Kuphalstraße, das „Max-Samuel-Haus“, das Literaturhaus Rostock „Kuhtor“.

Des weiteren ist anzumerken, dass die im Entwurf genannten „Leuchttürme“ eine bestimmte Relevanz für eine große kreisfreie Stadt wie Rostock haben, es sollte aber in diesem Papier auch um eine wohnortnahe kulturelle Grundversorgung in der Region geben.

Das regionale Raumentwicklungsprogramm müsste sich auch mit den regionalen Bedingungen von Bildung und Kultur beschäftigen; dazu leisten einen wesentlichen Beitrag die Bibliotheken in ganz Mecklenburg-Vorpommern – egal welcher Größenordnung.

Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland müsste somit die Versorgung gerade in den Teilen des Landes erbringen, wo diese dringend notwendig und erforderlich sind. Streng genommen haben alle Oberzentren-Bibliotheken des Landes Mecklenburg-Vorpommern überregionale Bedeutung. Nicht nur in Rostock kommen ca. 20-23 % der Leser aus dem Umland, dies gilt auch für die anderen kreisfreien Städte.

Für das RREP ist auch eine Diskussion mit den Einrichtungen notwendig, die keine „Leuchttürme“ sind, aber den Strom für diese Leuchttürme liefern.

Außerdem müssen die Belange des Boden- und Baudenkmalschutz sowohl in kultureller als auch in planungsrechtlicher Sicht entsprechend berücksichtigt werden.

27.

Kapitel 6.2.1: G (3) Museen überregionaler Bedeutung

 

Es sollte ergänzt werden: „Museen und Ausstellungen sollen zukunftsfähig aufgestellt und langfristig gesichert werden.“

In der Begründung ist zu ergänzen:

„Neben zahlreichen kleineren Heimat-, Freilicht-, Agrar- und technischen Museen verfügt die Planungsregion auch über Sammlungen und Ausstellungen von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung, wie das Schiffbau- und Schifffahrtsmuseum Rostock, das Kulturhistorische Museum, die Kunsthalle Rostock, …“

„Kulturelle Angebote und künstlerische Betätigung dienen als Katalysatoren zur Herausbildung der regionalen Identität, als wichtige Bildungsfaktoren und zur Imageprofilierung der Planungsregion.“

Sie sind hier bedeutende wirtschaftsfördernde und wirtschaftliche Faktoren.

28.

Kapitel 6.2.2: G (3) Forschungsinstitute

 

Die Ausführungen zu Forschungsinstituten als wesentliches Element einer regional bedeutsamen wirtschaftlichen Entwicklung sollten in Kapitel 4.3 (siehe hierzu Punkt 5 der Stellungnahme) ausführlich dargelegt werden. Unter dem Kapitel Bildung ist dieser Sachverhalt unzutreffend eingeordnet.

29.

Kapitel 6.2.2: Z (5) Allgemeinbildende Schulen

 

In der Begründung ist Satz 4 wie folgt zu ergänzen:

„Es wird eine kreisübergreifende Zusammenarbeit notwendig, um tragfähige Einzugsbereiche zu bilden, die die Mindestschülerzahlen als Grundlage für die Bestandsfähigkeit einzelner Schulstandorte sichern.“

30.

Kapitel 6.2.2: Z (6) Berufsschulen in Rostock

 

Z (6) ist wie folgt zu ergänzen:

„Die Hansestadt Rostock ist als Zentrum der beruflichen Ausbildung der Planungsregion weiter zu entwickeln. Dabei sind die Beruflichen Schulen Metalltechnik, Bautechnik und Elektrotechnik/Elektronik im Rahmen eines gemeinsamen Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Technik der Planungsregion zusammenzuführen.

Die Berufliche Schule Dienstleistung und Gewerbe, (Ernährung/Hauswirtschaft sowie Sonderpädagogik), die Berufliche Schule Wirtschaft und die  Berufliche  Schule  Sozialpädagogik/Gesundheit ergänzen das Angebot beruflicher Ausbildung.“

 

Die Begründung zu Z (6), (7) und (8) Berufsschulen in Rostock, Bad Doberan und Güstrow Satz 2 ist wie folgt zu ändern:

„Der Regionale Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock hat im „Konzept zur Entwicklung eines Netzes zukunftsfähiger beruflicher Schulen in der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock“ von 2001 zusammen mit den verantwortlichen Gebietskörperschaften und dem Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern herausgearbeitet, dass die berufliche Ausbildung in der Planungsregion in der Zukunft weiter zu konzentrieren ist. Vorgesehen sind als Standorte in der Hansestadt Rostock das Berufliche Zentrum für Metall-/Elektro-/Bautechnik, die Berufliche Schule für Wirtschaft/Verwaltung/Handel, die Berufliche Schule Sozialpädagogik/Gesundheit, die Berufliche Schule für Dienstleistung und Gewerbe – in Kooperation mit dem Standort in der Stadt Bad Doberan sowie ein Standort in der Stadt Güstrow.“

31.

Kapitel 6.3: G (7) Sport

 

Die Begründung zu G (7) Sport ist wie folgt zu ändern:

„Der vorhandene Olympiastützpunkt, Bundes- und Landesstützpunkte sowie Landesleistungszentren in der Planungsregion, wie z.B. die Bundesstützpunkte für Short Track, Rudern, Wasserspringen und Segeln in Rostock tragen dazu bei, den Leistungssport zu unterstützen. Weiterhin soll durch die Vorhaltung entsprechender Sporteinrichtungen für die Einwohner der Planungsregion die Möglichkeit bestehen, sich unabhängig von sozialer Herkunft und ungeachtet einer organisatorischen Bindung nach ihren Interessen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen.“

32.

Kapitel 6.4: G (4) Eisenbahnverkehr

 

Der Nachtzugverkehr wurde 2007 eingestellt. Zum zweigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecken ist auch der Anstieg des Güterverkehrs zu nennen.

Zur Entwicklung des Standortes Rostock auch als maritimer Tourismus- und Logistikstandort sind die Verkehrsachsen in das Hinterland und zu den Gegenhäfen auszubauen. Aus Sicht der Hafenentwicklung werden unterstützt:

Die Forderungen (G4) [vgl. S. 64, 66] nach der Stärkung der Achse Rostock – Berlin im Bahnverkehr durch einen zügigen Streckenausbau. Diese Maßnahme ist sowohl für die Güterhäfen als auch für den Kreuzfahrtstandort erforderlich, um langfristig konkurrenzfähig u.a. gegenüber den Standorten Kiel, Lübeck und Stettin zu bleiben.

Die Forderung nach dem zweigleisigen Ausbau der Strecke Kavelstorf – Rostock Hbf. Dieser Ausbau ist aus Sicht eines wachsenden Kreuzfahrtgeschäftes und des steigenden Umschlages im Bereich des Rostocker Fracht- und Fischereihafens zwingend erforderlich.

Die Forderung nach dem zweigleisigen Ausbau der Strecke Rostock – Ribnitz (– Stralsund). Diese Maßnahme unterstützt die Funktion des Rbf Rostock Seehafen als Eisenbahnknotenpunkt und Schnittstelle zwischen N-S und O-W-Verkehren.

Zusätzlich würde der o.g. Ausbau eine stärkere Nutzung der Trasse für Güterverkehr ermöglichen.

33.

Kapitel 6.4: G (5) Rostocker Seehafen

 

Der Grundsatz der Entwicklung des Seehafens stellt dar: „… Flächenansprüche des Hafens und der hafengebundenen Wirtschaft … sollen bei allen Planungen besonders berücksichtigt werden.“ Dies geht über das Ziel der Verbesserung und Sicherung der verkehrstechnischen Anbindungen weit hinaus.

Der Grundsatz sollte daher lauten:

„Der Seehafen der Hansestadt Rostock soll für den Seeverkehr bedarfsgerecht weiterentwickelt und ausgebaut werden. Der Flächenbedarf für die landseitigen Verkehrsanbindungen und Schnittstellen sollen bei allen Planungen entsprechend berücksichtigt werden.“

Konkreter Regelungsbedarf zu Flächen des Hafens und der hafengebundenen Wirtschaft ergeben sich aus der Machbarkeitsstudie und sind in Kapitel 4.3 Standortanforderungen und –vorsorge für die wirtschaftliche Entwicklung entsprechend zu berücksichtigen.

34.

Kapitel 6.4: G (7) ÖPNV

 

Die Forderung einer stündlichen Bedienung im Schienenverkehr stimmt nicht mit dem ÖPNV-Landesplan überein, der einen 1- bzw. 2-Stundentakt definiert. Für den sonstigen ÖPNV sind die Kommunen als Aufgabenträger verantwortlich. Die Mindestbedienstandards sind im Regionalen Nahverkehrsplan MM/R festgelegt. Die im RREP enthaltene Forderung von 6 bis 7 Fahrtenpaaren weicht vom NVP (täglich mehrfache Bedienung) ab.

Es wird festgestellt, dass der ÖPNV voll auf den Schülerverkehr ausgerichtet ist.

In ländlichen und strukturschwachen Regionen besteht kein ausreichendes Angebot. Dies ist eine große Benachteiligung, mit Auswirkungen auf Beschäftigungsaussichten in den größeren Zentren - insbesondere für Frauen - die auf den ÖPNV angewiesen sind. Nachweislich verfügen die Familien meist nur über einen PKW, den der Mann nutzt. Diese geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Nutzung des ÖPNV sollen ihren Niederschlag und ihre Auswirkung mit Verbesserungsabsichten im Entwurf wieder finden

35.

Kapitel 6.4: G (8) Straßenbahn/Stadtbahn, ÖPNV

 

Die Möglichkeit von Gleisverbindungen zwischen dem Straßenbahnnetz und dem Eisenbahnnetz soll auch bei Aufgabe des Stadtbahnprojekts weiterhin gewährleistet werden. Die Verlängerung der S-Bahn zum Fährterminal des Seehafens ist zu prüfen.

36.

Kapitel 6.4: G (9) Fuß- und Radverkehr, ÖPNV

 

Hier wird die Anlage von Radwegen jeweils nur im Zusammenhang mit Neu- und Ausbau von Straßenbauvorhaben genannt. Dies muss ergänzt werden um die Nachrüstung von Radwegen am bestehenden Straßennetz, insbesondere an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen.

37.

Kapitel 6.4: G (10) Touristisches Wegenetz

 

Als Resultat der bisherigen Tätigkeit der SUR-AG „Radwegenetz“ sollten hier als Ziele ergänzt werden:

§         eine einheitliche Beschilderung der Radwanderwege und

§         eine Verknüpfung der Alltagsnetze der Kommunen mit den überregionalen Radwanderwegen (z.B. Europaradweg) und Herstellung erforderlicher Lückenschlüsse.

38.

Kapitel 6.4: G (13) Ausbau der Wasserstraßen – Ergänzung –

 

Vorschlag neu G (13) Ausbau der Wasserstraßen

Aufgenommen werden sollte der Ausbau der Wasserstraßen in die Grundsätze des RREP. Die Verbesserung und der Erhalt der seeseitigen Anbindung von bestehenden und neuen Hafenanlagen sind maßgeblich für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes in allen Marktbereichen und damit auch für die Stärkung der Nord-Süd-Achse über Rostock (Kapitel 3.3 G1/2/3) und des Kreuzfahrtstandortes Warnemünde (Kapitel 3.1.3 G9).

39.

Karte 6.4: Funktionale Gliederung der Verkehrsnetze

 

Die B103 zwischen A20 und Warnemünde und der Warnowtunnel sind als großräumige Verbindung zu kennzeichnen (Tourismus, Güterverkehr)

40.

Kapitel 6.5: Z (3) Energie einschließlich Windenergie

 

Die Hansestadt Rostock unterstützt intensiv den Aufbau eines Windkompetenzzentrums mit der Ansiedlung von Nordex im GVZ. Für die Standortwahl war die Nähe zu Flächen für die Erprobung neuer Windkraftanlagen und –technologien, auch auf Grund ihrer besonderen Eignung aus windklimatologischer Sicht, ein entscheidendes Kriterium.

Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Rostock wurde dieser Standort bereits geprüft.

Eine Nutzung der Wasserfläche als Windeignungsgebiet wird als besonders kritisch angesehen und abgelehnt.  Hierzu existieren mehrere Gutachten. Die Darstellung in der Karte ist entsprechend zu korrigieren.

Die Vereinbarkeit der Nutzungsansprüche als Eignungsgebiet Wind und Vorbehaltsgebiet für Gewerbe und Industrie ist im Rahmen der Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie zu prüfen.

41.

Kapitel 6.5: G (7) Ausbau von Nahwärmeinseln – Ergänzung –

 

Vorschlag neu G (7)

Kleinstädte und ländliche kompakte Siedlungsstrukturen sollen zunehmend Nahwärmeinseln aufbauen, die den Raumwärme- und Warmwasserbedarf decken. Die Nahwärmeinseln sollen möglichst mit regenativen Energieträgern betrieben werden, die aus der Region bezogen werden. So werden regionale Wirtschaftskreisläufe entwickelt. (Inzwischen gibt es auch EU- und Bundesförderprogramme, die gerade solche Entwicklungen unterstützen).

42.

Kapitel 7: Strategien der Umsetzung

 

Die Organisation des Regionalmanagements in der Planungsregion zielt auf die drei Handlungsfelder Entwicklungsplanung/Konfliktmanagement (mit dem RREP), dem Regionalmarketing sowie der Regionalen Wirtschaftsförderung ab.

Bisher beschrieben als „public-privat-partnership auf wachsendem Niveau“ bleibt offen, wie sich zukünftig die Organisation des Regionalmanagements darstellt. Gerade in der Umsetzung der drei Säulen und der zentralen Organisation bleiben noch Fragen offen.

Bezogen auf die Umsetzungsstrategie wird angemerkt, dass die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Regionalplanung/Regionalmarketing/Regionaler Wirtschaftsförderung und gemeindlicher Bauleitplanung/Wirtschaftsförderung, insbesondere im Hinblick auf die Realisierung gemeindlicher Planungen, stärker herausgestellt werden sollte.

Auch im Leitbild für den Wirtschaftsraum Rostock ist das Gender Mainstreaming-Prinzip zu integrieren.

Anmerkung:    Bei den Ausführungen zu den Zielen (Z) und Grundsätzen (G) der Raumordnung und Landesplanung sind die Inhalte der Begründung gleichermaßen angesprochen und sind in die Ausführungen einzubeziehen. Bei Änderung von Zielen bzw. Grundsätzen sind die dazugehörigen Begründungen ebenfalls anzupassen.

 

Grundsätzlicher Hinweis zur Sprachform:

Es sollte eine Sprache, die Frauen und Männer sichtbar macht und anspricht, d.h. eine geschlechtergerechte Sprache angewandt werden. Deshalb ist es notwendig, durchgängig auf einen exakten Sprachgebrauch zu achten. Dies bedeutet, beide Geschlechter zu benennen und geschlechterneutrale Begriffe zu verwenden.

 

Ich hoffe Ihnen Anregungen für die Weiterarbeit gegeben zu haben und gehe davon aus, dass die geäußerten Belange der Hansestadt Rostock Berücksichtigung finden können.

Im weiteren Verfahren wird die Hansestadt Rostock sich durch unterstützende Mitarbeit insbesondere bei der weiteren Ausarbeitung und Konkretisierung der Ziele und Grundsätze der Standortfürsorge für überregionale und landesweit bedeutsame Wirtschaftsstandorte einbringen.

 

 


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SN_Entwurf_OB_61-5.doc

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

22.04.2008 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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24.04.2008 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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07.05.2008 - Bürgerschaft

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13.05.2008 - Bau- und Planungsausschuss