Informationsvorlage - 0016/07-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtwerke Rostock AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2007
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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14.03.2007
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Entsprechend
§ 58 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern darf die Gemeinde
Bürgschaften nur übernehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben zulässig
ist. Diese Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Die
Hansestadt Rostock hat mit Genehmigung der Rechtsaufsicht folgende Bürgschaften
für die Stadtwerke Rostock AG übernommen:
Bürgerschaftsbeschluss |
Maßnahme |
Betrag in EUR |
0139/10/1990 |
Anschlüsse an die
Fernwärmeversorgung |
9.405.771 |
0174/11/1990 |
Sanierung von Heiz- und
Warmwasserleitungen; Umrüstung von Braunkohleheizwerken |
2.556.459 |
0464/34/1992 |
Sanierung von Heiz- und
Warmwasserleitungen; Umrüstung von Braunkohleheizwerken |
8.252.251 |
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Gesamt |
20.216.481 |
Durch
die Stadtwerke Rostock AG wurden die Restdarlehen in Höhe von 11.651.319 EUR
per 01.12.2006 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau abgelöst und
umgeschuldet.
Entsprechend
dem Leitfaden für Kommunalbürgschaften und andere Sicherheiten Mecklenburg-Vorpommern
sind Bürgschaften bei Umschuldungen der zugrunde liegenden Hauptschuld
grundsätzlich gemäß § 58 Absatz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
genehmigungspflichtig. Dabei ist die grundsätzliche Bewertung der
haushaltswirtschaftlichen Situation des Bürgen zu beachten. Die übernommenen
Bürgschaften der Hansestadt Rostock in den Jahren 1990-1992 haben der
Stadtwerke Rostock AG gerade in der Aufbauphase des Unternehmens einen
wichtigen finanziellen Rückhalt geboten. Das Unternehmen konnte sich erfolgreich
etablieren und kann nun die Restschuld auch ohne kommunale Bürgschaft
finanzieren.
In
der schwierigen finanziellen Situation der Hansestadt Rostock ist es notwendig,
haushaltswirtschaftliche Risiken zu minimieren. Durch die Rückgabe der Bürgschaften
durch die Stadtwerke Rostock AG werden sich die noch offenen Verbindlichkeiten
der übrigen verbürgten Darlehen bei den Kreditinstituten von 69,1 Mio. EUR um
11,6 Mio. EUR auf 57,5 Mio. EUR per 31.12.2006 reduzieren.
Roland
Methling