Stellungnahme - 2022/DV/3369-02 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Wahltages für die Fünfte Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Stellungnahme zum Änderungsantrag Nr. 2022/DV/3369-01 (ÄA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.07.2022
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Menschenfreundliche Stadt
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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06.07.2022
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Sachverhalt:
Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag nicht stattzugeben, also den Termin der Hauptwahl vom 06. auf den 13. November 2022 nicht zu verlegen.
Die Terminvorschläge 06./27. November 2022 schieben einerseits die Wahlen weitestgehend zeitlich nach „hinten“ hinaus; andererseits ermöglichen sie eine größtmögliche Wahlbeteiligung sowie Gewinnung von Wahlhelfenden.
Die Zeitspanne von drei Wochen zwischen Haupt- und Stichwahl wird aus Sicht der Verwaltung als zwingend notwendig angesehen, um die Abläufe sicherstellen zu können.
Der Grund sind die stetig und stark steigenden Briefwähler.
Es ist nicht sicherzustellen, die Masse an Briefwählern binnen 14 Tage zwischen Haupt- und Stichwahl mit Wahlscheinen auszustatten; zumal die Postlaufzeit nicht sicher ist.
Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters im November 2022 wird mit einer Anzahl von 40 bis 50.000 Briefwählern (!) gerechnet.
Bei der letzten Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters wurden an 29.000 Wahlberechtigte, die am Tag der Hauptwahl die Briefwahl beantragt hatten, die Briefwahlunterlagen am Freitag nach der Hauptwahl verschickt. Der nachfolgende Auszug aus dem Ablauf in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle nach dem 26. Mai 2019 (Tag der Wahl) zeigt die Dimension des Aufwandes:
Der Versand der Unterlagen natürlich erst danach am selben Tag der Ausschusssitzung, um eine frühestmögliche Zustellung zu gewährleisten.
Ausgang und Rücklauf der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Oberbürgermeisters 2019 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock |
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Ausgang |
Rücklauf |
31.05. per Post |
29.015 |
0 |
03.06. per Post |
1.245 |
63 |
04.06. per Post |
560* |
5.834 |
05.06. per Post |
150* |
3.589 |
06.06. per Post |
50* |
3.126 |
07.06. per Post |
50* |
2.372 |
11.06. per Post |
150* |
3.159 |
12.06. per Post |
100* |
3.300 |
13.06. per Post |
70* |
1.813 |
14.06. per Post |
8* |
1.288 |
15.06. per Post |
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875 |
persönlich in WVBWS |
728 |
728 |
Abgabe in WVBWS* |
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1.529* |
mit WS im Wahllokal* |
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128* |
Insgesamt |
32.126 |
27.804 |
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WVBWS - Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle |
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* geschätzte Zahl |
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Nach der Zwei-Wochen-Frist kamen noch ca. 10.000 Briefe, allerdings war die Drei-Wochen-Frist bekannt, so dass diese Zahl nur bedingt aussagekräftig ist.
Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes beim Druck und beim Kuvertieren der Briefwahlunterlagen ist beabsichtigt, die Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters im November 2022 nunmehr teilweise (Onlineanträge ohne Zustellanschrift) extern drucken und kuvertieren zu lassen. Das externe Unternehmen soll dann auch den Druck und die Kuvertierung der Briefwahlunterlagen der Stichwahl für die Wähler, die bei der Hauptwahl per Brief gewählt haben, durchführen. Die Ausschreibung hierzu ist in Vorbereitung. Ob diese dem Zeitdruck gegensteuernde Maßnahme umgesetzt werden kann, ist allerdings nicht sicher.
Zu berücksichtigen ist auch: Der Druck der Stimmzettel für die Stichwahl sollte erst nach der Ausschusssitzung (voraussichtlich am Mittwoch nach der Hauptwahl) erfolgen, so dass die Auslieferung der Briefwahlunterlagen an den Zusteller frühestens am Freitag nach der Hauptwahl erfolgen kann (Analog zur Wahl 2019).
Selbst bei einer schnellen Zustellung (Einlieferungstag+1 zu 80 %, E+2 zu 15 % und E+3 zu 5 %) ist die Zeit für die Stichwahl und die Rücksendung der Wahlbriefe bis zum Tag der Stichwahl zu knapp. Bei einer Frist von nur zwei Wochen – wie nunmehr im Änderungsantrag vorgeschlagen – wäre ein überdurchschnittlicher Anteil an nicht zurückkommenden Briefwahlunterlagen bzw. nicht pünktlich zurückkommenden Briefwahlunterlagen zu erwarten.
Es besteht somit die Möglichkeit, dass ein Teil der Wahlberechtigten von ihrem Recht auf Briefwahl nicht Gebrauch machen können, da eine fristgerechte Rücksendung insbesondere bei teilweise gewünschten weltweiten Zustellungen nicht möglich ist. Deshalb sollten aus Sicht der Verwaltung mindestens drei Wochen zwischen dem Tag der Hauptwahl und der Stichwahl sein.