Änderungsantrag - 2022/DV/3369-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CDU/UFR, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, SPD und Rostocker Bund
Festlegung des Wahltages für die Fünfte Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.07.2022
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.07.2022
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Sachverhalt:
Um die kurzfristig zu organisierende(n) Wahl(en) seitens der Verwaltung ordnungsgemäß vorbereiten zu können und damit den Wahlvorschlagsträgern die notwendige Zeit für die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten verbleibt, wird als Termin für die Hauptwahl der 13. November 2022 vorgeschlagen. Gemäß § 18 Absatz 2 LKWG beträgt die Einreichungsfrist 73 Tage. Neben der gesetzlichen Frist sind die Parteien und Wählergruppen darüber hinaus an interne, satzungsgemäße Fristen gebunden. Das gilt sowohl für die Einladungsfrist für Versammlungen zur Wahl, die gemäß § 15 Absatz 4 LKWG als Mitglieder – oder Vertreterversammlung durchzuführen sind, als auch für die zu wahrende Frist zur Wahlanfechtung. Würde der Wahltag auf den 6. November festgelegt, müsste die Durchführung dieser Wahlveranstaltungen aufgrund der geschilderten Terminkette noch in den Sommerferien erfolgen. Im Ergebnis könnte damit ggf. ein relevanter Teil der Mitglieder von der demokratischen Willensbildung ausgeschlossen werden.