Stellungnahme - 2021/AN/2649-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:


Der Antrag zielt darauf ab, dass ab 2022 jedes Jahr 10 Sitzungen der Bürgerschaft stattfinden. Das dürfte der Intention des § 29 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zuwiderlaufen. Die Vorschrift lautet: „Die Gemeindevertretung tritt zusammen, so oft es die Geschäftslage erfordert.“ Eine Einschätzung der Geschäftslage für alle Jahre in der Zukunft kann kaum getroffen werden. Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft, die mit Zustimmung zum vorliegenden Antrag zu ändern wäre, präzisiert diesbezüglich eben auch: „Die Bürgerschaft wird von der Präsidentin nach einem jährlichen Sitzungskalender mindestens jeden zweiten Monat einberufen (§ 4 Abs. 1 GeschO). Die 10 Sitzungen könnten daher wohl nur für das Jahr 2022 gelten.

 

Ein weiterer Hinweis eher formeller Art: die Bürgerschaft kann nur den Oberbürgermeister, nicht aber einzelne Organisationseinheiten (hier: Sitzungsdienst) mit der Umsetzung von Beschlüssen beauftragen.

 

Zum inhaltlichen Anliegen:

 

Der Sitzungskalender 2022 der Bürgerschaft wurde am 20.09.2021 vom Präsidium beschlossen. Es wurden 9 Sitzungen für das kommende Jahr festgesetzt.

 

Basierend auf den Vorschriften der Kommunalverfassung (§ 29 Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 6 KV M-V) regelt die Geschäftsordnung der Bürgerschaft, dass die Bürgerschaft von der Präsidentin nach einem jährlichen Sitzungskalender mindestens jeden zweiten Monat einberufen wird. Weiteres ist nicht geregelt.

 

Der Sitzungskalender wurde in der Vergangenheit regelmäßig durch das Präsidium festgelegt (Mehrheitsentscheidung). Nach Vorgaben des Präsidiums, Sitzungen weder in den Schulferien, noch während der Sitzungswochen des Landtages zu planen, legten das Büro der Präsidentin und der Sitzungsdienst dem Präsidium für das Jahr 2022 vier Varianten vor (7, 8, 9, 10 Sitzungen), wobei bereits auf die Minimalvariante von 6 Sitzungen verzichtet wurde. Berücksichtigt wurde bei der Erarbeitung weiterhin, dass der Termin der Tagesordnungsfrist so fällt, dass Fraktionssitzungen nicht in den Schulferien stattfinden müssen. Um sowohl den einzelnen Mitgliedern der Bürgerschaft als auch den Ausschüssen und Ortsbeiräten ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Sitzungen einzuräumen, wurden Sitzungen außerdem mit einem Mindestabstand von vier Wochen geplant. In einer vergleichenden Übersicht zu den vier Varianten wurde dargestellt, dass bei der Variante mit 10 Sitzungen diese Prämissen nicht durchgängig eingehalten werden können.

 

Die vier Varianten inkl. der vergleichenden Übersicht wurden den Fraktionen mit der Bitte um Positionierung übergeben. Drei der fünf Fraktionen, die auch die Mehrheit der Mitglieder in der Bürgerschaft vertreten, entschieden sich für die Variante mit 9 Sitzungen im Jahr 2022. Das Präsidium übernahm das Mehrheitsvotum und legte die Sitzungstermine dementsprechend fest.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehraufwand in Höhe der üblichen Aufwandsentschädigungen entspr. Hauptsatzung, auch für die Ausschüsse der Bürgerschaft und die Ortsbeiräte, die in Vorbereitung der zusätzlichen Sitzung ebenfalls tagen werden.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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03.11.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben