Beschlussvorlage - 2020/BV/1652

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die nachfolgenden Dokumente für den Trägerdialog in der Jugendförderung und Anwendung dieser als regelmäßiges Arbeitsinstrument zwischen freien und dem öffentlichen Träger/n der Jugendhilfe:

-         Anschreiben

-         Kriterienbogen

-         Qualitätsverabredung

-         Kurzdarstellung des Angebotes

 

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Beschlussvorschriften: § 74 SGB VIII
 

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Sachverhalt:

Die Mitglieder  der Planungsgruppe 2 (PG 2) haben sich zum Thema Qualitätsentwicklung im Rahmen der Jugendförderung verständigt und festgestellt, dass die Trägergespräche bisher zum großen Teil zum Thema Finanzierung geführt wurden. Daraufhin wurden Dokumente für den Trägerdialog erarbeitet. Die Dokumente der PG 2 ermöglichen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe und dem freien Träger, sich zukünftig stärker fachlich-inhaltlich mit dem zu fördernden Angebot auseinanderzusetzen.

 

Zielstellung ist die Verbesserung der Kooperation und Kommunikation zwischen freien und dem öffentlichen Träger/n der Jugendhilfe für den Bereich der Jugendförderung hinsichtlich der Qualitätsentwicklung. Die Dokumente ermöglichen zudem einen transpa-renten Austausch (Dialog) auf Augenhöhe.

 

Folgende Dokumente für den Trägerdialog sind in der PG 2 erarbeitet worden:

 

Anschreiben: Adressat*in ist der freie Träger. Es werden das Verfahren, der Ablauf und die Parameter im Kriterienbogen erläutert (Anlage 1).

 

Kriterienbogen: In Vorbereitung auf den Trägerdialog bearbeiten die freien Träger den Bogen und geben diesen mit Antragstellung zur Förderung an die Verwaltung. Der öffentliche Träger übersendet seine Einschätzung spätestens 14 Tage vor dem Trägerdialog an die Gesprächspartner*innen. Die ausgefüllten Kriterienbögen dienen als Grundlage für den Trägerdialog (Anlage 2).

Qualitätsverabredungen: Während des Trägerdialogs werden bei abweichenden Einschätzungen Vereinbarungen getroffen. Ein Ampelsystem im Dokument verdeutlicht, zu welchem Punkt es unterschiedliche, kaum oder keine Differenzen der Selbst-Einschätzung des Trägers der freien Jugendhilfe und der Einschätzung durch den öffentlichen Träger gibt. In Notizfeldern werden Kommentare, Erklärungen oder Absprachen festgehalten (Anlage 3).

 

Kurzdarstellung des Angebotes: Zur prägnanten Darstellung des Angebotes werden Ziele, Zielgruppen, Arbeitsschwerpunkte und Ausstattung der Arbeit durch den freien Träger formuliert. Er soll zur besseren Verständigung im Trägerdialog beitragen und den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bei der Entscheidungsfindung zur Förderung dienen (Anlage 4).

 

Die PG 2 schlägt vor, dass die oben genannten Dokumente mit der Antragstellung zur Förderung ab 2021 zur Anwendung kommen und für 2 Jahre erprobt und evaluiert werden.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat sich in seiner Sitzung am 16.06.2020 mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss den Beschluss der oben genannten Dokumente für den Trägerdialog in der Jugendförderung und deren Anwendung als regelmäßiges Arbeitsinstrument zwischen freien und dem öffentlichen Träger/n der Jugendhilfe in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

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Steffen Bockhahn
Senator für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule     

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 24, 2020 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, dass die oben genannten Dokumente mit der Antragstellung zur Förderung 2021 zur Anwendung kommen und für 2 Jahre erprobt und evaluiert werden, die nachfolgenden Dokumente für den Trägerdialog in der Jugendförderung und Anwendung dieser als regelmäßiges Arbeitsinstrument zwischen freien und dem öffentlichen Träger/n der Jugendhilfe:

-         Anschreiben

-         Kriterienbogen

-         Qualitätsverabredung

-         Kurzdarstellung des Angebotes

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

14

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt