Änderungsantrag - 2020/AN/1175-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion)
Rostocker Kunst sowie Museumsbestände öffentlich zugänglich machen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 25.11.2020
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Kulturausschuss
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Empfehlung
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Nov 19, 2020
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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- zurückgezogen und ersetzt durch Änderungsantrag 2020/AN/1175-03 (ÄA) -
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept zu entwickeln, im
Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindliche, ausgewählte Kunstwerke, insbesondere der Kategorie 3-5, der Kategorisierung des deutschen Museumsbundes (Leitfaden von 2011), für eine zeitlich befristete, unter Umständen kostenpflichtige Leihgabe z. B. an andere Museen, Galerien, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Zur Konzepterstellung gehört auch eine Kategorisierung der Kunstgegenstände auf
Grundlage des vom Deutschen Museumsbund herausgegebenen Leitfadens für die
Dokumentation von Museumsobjekten von 2011.
Mit Hilfe dieser Kategorisierung sollen die Kunstgegenstände nach ihrem individuellen materiellen und immateriellen, künstlerischen Wert sowie deren Bedeutung für die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Region und das Land Mecklenburg-
Vorpommern geordnet werden.
Das Leihgabesystem ist mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Ferner sollte geprüft werden, ob in öffentlichen Bereichen der Verwaltung Fotografien der
Kunstgegenstände aufgehängt werden können, um noch mehr Aufmerksamkeit und
Interessenten zu gewinnen.
Die Einnahmen aus den Leihgaben sollen ausschließlich für die Restaurierung
beschädigter Kunstgegenstände der Stadt eingesetzt werden.
In den Erarbeitungsprozess ist der Kulturausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einzubeziehen.
Das Konzept ist der Bürgerschaft im ersten Quartal 2021 vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verfügt über viele tausende Kunstschätze, die
im Laufe der Geschichte als Ankäufe oder Geschenke in das Eigentum der Stadt gelangten. Diese Objekte müssen nach Aussagen des Kulturamtes nicht immer Kunstwerke im engeren Sinne, sondern können auch z. B. Zeugnisse des Alltagslebens aus vergangener Zeit sein. Fast alle Objekte seien inventarisiert und würden demnach digital geführt.
Die Objekte sind in den Museen und auch in Außendepots gelagert, die teilweise
auch angemietet sind.
Nur wenige Kunstgegenstände können derzeit aus verständlichen Gründen präsentiert
werden.
Mit einer intensivierten Öffentlichkeitsarbeit kann es gelingen, bereits digitalisierte Werke einem größeren Publikum zu präsentieren und für eine zeitlich befristete Leihgabe zu gewinnen. Dazu sollten auch Leihgaben an andere Museen gehören. Die Werke verbleiben im Eigentum der Stadt, werden aber in öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen präsentiert. Hierzu sind die Bedingungen vertraglich festzulegen. Bei den Werken sind ausschließlich Leihgaben zu ermöglichen, die bislang in
Depots und Museen keinem Publikum zugänglich gemacht wurden und auch absehbar
nicht Gegenstand von Ausstellungen öffentlicher Einrichtungen sein sollen.
Ferner könnten Fotografien der Kunstgegenstände in öffentlichen Bereichen der
Verwaltung aufgehängt werden, um noch mehr Aufmerksamkeit für die verborgenen Kulturschätze der Stadt zu erzeugen).
Weiterhin ist eine einheitliche Kategorisierung vorzunehmen. Grundlage hierfür sollte der vom Deutschen Museumsbund herausgegebene Leitfaden für die Dokumentation von
Museumsobjekten von 2011 sein.
Die erzielten Einnahmen aus den Verleihen sollen ausschließlich der Restaurierung
beschädigter Kunstgegenstände zugutekommen.
Vordergründige Ziele sind es, die in Depots und Museen lagernden Kunstobjekte in größeren Teilen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie finanzielle Mittel zu generieren, um insbesondere beschädigte Kunstgegenstände restaurieren zu können. Nachrangig kann auch das Ziel definiert werden, die begrenzten Lagerkapazitäten zu verbessern und zu erweitern.
Hierzu gibt es Handlungsorientierungen der Museumwissenschaft:
https://museumswissenschaft.de/entsammeln-wie-museen-in-deutschland-damitumgehen/