Änderungsantrag - 2020/AN/1450-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen schwarz markiert):
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die im Rahmen des Defibrillatoren-Programmes des Landes M-V zur Verfügung gestellten Mittel zur Anschaffung von weiteren 10 Geräten für den öffentlichen Raum zu nutzen und diese zeitnah beim Landesförder-institut M-V zu beantragen.

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Sachverhalt:

Die Möglichkeit zur Förderung mit jeweils 1.600 Euro pro AED-Gerät (bei Anschaffungs-kosten von max. 2.000 Euro) durch das Landesförderinstitut sollte die Hansestadt Rostock nutzen, um eigene finanzielle Ressourcen zu sparen, falls diese Fördermittel später weiter eingeschränkt werden bzw. komplett wegfallen würden. Der Eigenanteil der Stadt pro AED-Gerät beträgt 400 EUR.
Nach Rücksprache mit dem Landesförderinstitut können nach erfolgter zeitnaher Beantragung der Fördermittel und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen diese Mittel noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Aufgrund der in der Stellungnahme erwähnten nicht korrekten Darstellung der finanziellen Auswirkungen wurden diese nun mit aufgenommen (sh. unten).

Herzstillstände in der Öffentlichkeit sind keine Seltenheit. Das Überleben und die neurologische Unversehrtheit der Betroffenen hängen von schneller medizinischer Hilfe ab. Die Abgabe von Elektroschocks mit Hilfe von automatisierten externen Defibrillatoren (AEDs) durch Ersthelfer ist mit deutlichen klinischen Vorteilen assoziiert. So konnte in Studien aus den USA/Kanada und Dänemark die Sterblichkeit um ca. 50 bzw. 100 Prozent und die Rate neurologischer Komplikationen um fast 100 Prozent bzw. 30 Prozent gesenkt werden.
 

Aus dem Strategiefonds für das  Jahr 2020 wird im Rahmen des „Defibrillatoren-Programm“ die Anschaffung Automatisierter Externer Defibrillatoren (AED) unterstützt, die im öffentlichen Raum aufgestellt und betrieben werden. Unter „öffentlichem Raum“ wird dabei die Fläche, die der Öffentlichkeit frei zugänglich ist, verstanden. Darunter fallen vor allem öffentlich zugängliche Gebäude wie z.B. Versammlungsstätten, Einkaufszentren mit mehreren Geschäften, Büro- und Verwaltungsgebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Museen, Sportstätten und Verkehrsanlagen.


Unter Beachtung des täglichen Publikumsverkehrs wie bspw. im Stadtamt in der Südstadt oder im Rathaus, sind in Eigenverantwortung Prioritäten zu setzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: 

ca. 5.800,- Euro (Anschaffung, Gesamtkostenpaket: Batterie/Elektroden/Sicherheits-technische Kontrolle)
 

Teilhaushalt 20

6051106201200199 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock"

(nicht verbrauchte Eigenmittel)

 

Die Folgekosten für 2021 und folgende Jahre sind aus dem TH des zuständigen Fachamtes einzuplanen.

 

 


gez.

Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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Beschlüsse

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21.10.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen