Beschlussvorlage - 2020/BV/1525
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII - Volkssolidarität KV Rostock-Stadt e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow“ gemäß den §§ 1, 11,13, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 374.535,79 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 387.905,31 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Geneh-migung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock“ und der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.
Die Arbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum nimmt eine bedeutende Stellung im Sozialraum Dierkow ein. Auf der Grundlage der vorliegenden Konzept- und Leistungsbeschreibung werden unterschiedlichste Angebote, insbesondere für Kinder
und Jugendliche sowie alle anderen Einwohner*innen, im Sozialraum umgesetzt.
Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begeg-nungszentrum Dierkow wird für 3 Feststellen sowie Honorare, Miete, Betriebs- und Sach-kosten gewährt.
Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 1,75 Feststellen Schulsozial-arbeit aus dem Landesprogramm und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereitgestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.
Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projektätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufgezeigt.
Der ausgewiesene Differenzbetrag in der nachfolgenden Übersicht für beide Haushalts-jahre steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Nichtgewährung einer beantragten Feststelle (ab 01.01.2020), zuzüglich sächlicher Ausgaben. Bezug nehmend auf die gültige Rahmenkonzeption der Stadtteil- und Begegnungszentren können die Einrichtungen mit bis zu 5 Feststellen ausgestattet werden. Im Rahmen dieser Projektförderung werden 3 Feststellen Jugendarbeit/ Gemeinwesenarbeit und 2 Feststellen mit dem Aufgabenschwer-punkt Jugendsozialarbeit finanziert. Des Weiteren finden die anteiligen Miet- und Betriebskosten für den Quartiersmanager, welche nicht Bestandteil dieser Projektför-derung sind, keine Berücksichtigung und werden aus der Gesamtfinanzierung herausge-rechnet.
Die beantragte Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
440.530,26 EUR |
Eigenmittel |
15.131,58 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
374.535,79 EUR |
davon Personalkosten |
149.145,53 EUR |
H/M/BK/SK |
225.390,26 EUR |
Differenz |
50.862,89 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt im Jahr 2020 3,43 %.
Die beantragte Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
471.542,57 EUR |
Eigenmittel |
27.855,26 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
387.905,31 EUR |
davon Personalkosten |
154.411,12 EUR |
H/M/BK/SK |
233.494,19 EUR |
Differenz |
55.782,00 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt im Jahr 2021 5,91 %.
Das Projekt wird durch ehrenamtliches Engagement und Eigenleistungen unterstützt, wel-ches jedoch in der Gesamtbetrachtung hinsichtlich der Finanzierung des Stadtteil- und Begegnungszentrums im Rahmen des Finanzierungsplanes nicht angerechnet werden kann.
Berücksichtigt werden muss zudem, dass der Träger Deutscher Kinderschutzbund e. V. mit dem Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nordosten“ am Standort Kurt-Schumacher-Ring 160 integriert ist. Die Finanzierung des Projektes „Eltern- und Familienbildung im Nordosten“ erfolgt ohne Berücksichtigung von Miet- und Betriebskosten. Diese Kosten sind in der Gesamtfinanzierung des Projektes „Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow“ enthalten, da der Mietvertrag für den Standort zwischen den Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. und dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirt-schaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ geschlossen wurde. Der jährliche Mietzins beträgt rund 103.860,00 Euro (Kaltmiete).
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers als zuwendungsfähig anerkannt, Abweichungen gegenüber dem Tarif des öffent-lichen Dienstes sind aus Eigenmitteln zu finanzieren / Besserstellungsverbot.
Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss, der Träger ist über den Beschlussvorschlag informiert. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Dierkow, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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374.535,79 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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374.535,79 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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387.905,31 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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387.905,31 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben