Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2020/AM/1021

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Angehörige von Risikogruppen sind in Gemeinschaftsunterkünften besonders gefährdet und verdienen unseren Schutz. Auch die sozialen und gesellschaftlichen Einschränkungen stellen in Gemeinschaftsunterkünften eine besondere Herausforderung für die Bewohner*innen dar. Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Personen teilen sich in Rostocker Flüchtlingsunterkünften durchschnittlich Zimmer, Küche und Bad?
  2. Wie viele Angehörige von Risikogruppen im Hinblick auf die Corona-Pandemie gibt es in Rostocker Flüchtlingsunterkünften?
  3. Konnten diese Personen, ggf. mit ihren Familien, separat untergebracht werden?
  4. Wer ist zuständig und welche Vorkehrungen wurden für den Fall getroffen, dass Eltern von Minderjährigen zum Beispiel wegen einer Covid19-Erkrankungen im Krankenhaus behandelt werden müssen und ihren Erziehungspflichten nicht nachkommen können?
  5. Trifft es zu, dass Telefonieren und Internet-Nutzung bzw. WLAN-Nutzung in den Gemeinschaftsunterkünften kostenpflichtig sind? Wie hoch sind die Kosten, welche Breitbandverbindung steht zur Verfügung?
  6. Wie viele schulpflichtige Kinder leben derzeit in den Unterkünften und wie wird das Homeschooling unterstützt?

 

 

Vielen Dank.

 

 

 

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Sören Grümmer

 

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