Beschlussvorlage - 2019/BV/0494
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2019 für die Maßnahme 6654101201201401 - Verkehrsbaumaßnahmen Seebad Warnemünde, Seestraße in Höhe von 310.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.11.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
05.12.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme 6654101201201401 – Verkehrsbaumaßnahmen Seebad Warnemünde, Seestraße in Höhe von 310.000 EUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201201401 - Verkehrsbaumaßnahmen Seebad Warnemünde, Seestraße in Höhe von 310.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto 78532001 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen Maßnahme 6654101201801716 städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck Produktkonto 78532000 in Höhe von 310.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. (1) KV M-V
§ 6 Abs. (4) Nr.1, Hauptsatzung
Sachverhalt:
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz /HAR |
| 0 | 1.184.039,66 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 572.108,72 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) |
| 0 | 913.342,79 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung | + |
| 310.000,00 |
Gesamtauszahlungen | = |
| 1.484.039,66 |
☒ überplanmäßig☐außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamter-mächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.667.000 | 328.729 |
|
38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 34.462.667 | 11.603.887 |
|
39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38) | -31.795.667 | -11.275.158 |
|
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201201401 | Verkehrsbaumaßnahmen Seebad Warnemünde |
Investitionsposition | 28 | Seestraße |
Finanzauszahlungskonto | 78532001.09612001 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen – zweckgebunden
|
Ansatz |
| 1.184.039,66 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
überplanmäßige Auszahlungen | + | 0 |
AO | - | 913.342,79 |
Aufträge | - | 575.164,26 |
noch verfügbar | = | -304.467,39 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
| 310.000,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit:
Die Baumaßnahme Seestraße ist ein Bestandteil der Gesamtmaßnahme Seebad Warnemünde und gehört zum Gesamtdeckungskreis 9009 - Verkehrsbaumaßnahmen im Fördergebiet Seebad Warnemünde. Das Bauvorhaben „Seestraße 2.BA, Los 1.1 und 1.2 wurde mit der Vergabenummer 21/66/17 an die Firma ASA-Bau GmbH Neubukow beauftragt. Im Zuge der Ausführung wurden zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des Bauvertrages waren, erforderlich. Diese waren für die Umsetzung der Baumaßnahme unabweisbar. Im Zuge dessen kam es auch zu Mehrkosten für die Planungskosten bei der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung wegen Bauzeitverlängerung und zusätzlichen besonderen Leistungen. Die Baumaßnahme befindet sich gegenwärtig sowohl bauseitig als auch planerisch in der Schlussabrechnung und muss finanziell abgesichert werden.
b) Unvorhersehbarkeit:
Bei der Baumaßnahme Erneuerung der Seestraße kam es sowohl bei der Bauausführung als auch bei der Bauoberleitung / örtlichen Bauüberwachung zu Nachträgen und Mehrkosten für das Bauvorhaben. So wurde während der Bauausführung ein unterirdischer Tunnel im Bereich der vorhandenen Tragschicht der Fahrbahn gefunden. Dieser musste zurückgebaut werden. Die Tiefenlage war im Rahmen der Planung nicht bekannt. Es wurden labortechnische Untersuchungen des anstehenden Bodens gemäß der technischen Richtlinie erforderlich. Die Herstellung der Pflasterfläche für den Ausstellungsort des Seenotrettungsschiffes „ADELE“ war nicht Bestandteil des Auftrages, da zum Zeitpunkt der Auftragserteilung die Planung für diesen Bereich noch nicht abgeschlossen war. Im Zuge der Umgestaltung der Pflasterfläche für den Ausstellungsort des Seenotrettungsschiffes „ADELE“ wurden zusätzliche Leistungen, wie der Rückbau der Rampe am Gebäude, das Ausstemmen der Altfugen, Reinigen des Natursteinmauerwerkes sowie die Herstellung einer Treppenanlage zum Gebäude, notwendig. Des Weiteren kam es zu Mengenmehrungen. Für die Sicherung der Veranstaltung „Turmleuchten“ wurde durch die Feuerwehr und Polizei die Herstellung der Fahrgasse in Asphaltbauweise sowie die Herstellung der Restflächen mit Betonrecycling gefordert. Dieser geforderte Umfang als Zwischenbauzustand war im Vorfeld der Baumaßnahme nicht bekannt gewesen. Auch für eine Veranstaltung der AfD am 05.08.2019 wurde aus Sicherheitsgründen die Beräumung der gesamten Baustelle sowie die Herstellung von Provisorien gefordert und umgesetzt. Aufgrund der Bauzeitverlängerung von 17 Wochen kommt es insgesamt zu erhöhten Kosten für die Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung durch das beauftragte Ingenieurbüro.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 310.000 EUR
Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 310.000 EUR
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201801716 | Städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck |
Investitionsposition | 2 | Städtischer Anteil |
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Ansatz |
| 1.100.000 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
über-/außerpl. Auszahlungen | - | 735.000 |
AO | - | 0 |
Aufträge | - | 0 |
bereitgestellt für Deckungskreis | - | 0 |
noch verfügbar | = | 365.000 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
| 310.000 |
Begründung der Minderauszahlungen
Der Erschließungsvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der WIRO wurde Ende 2018 geschlossen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden entsprechend den seit 2017 geführten Abstimmungen in den Haushaltsplan des Amtes für Verkehrsanlagen eingeordnet und für die Vertragsunterzeichnung mit der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung untersetzt. Die Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen nimmt entsprechend Information der WIRO aufgrund der Komplexität mehr Zeit in Anspruch als erwartet.
Unter Berücksichtigung des umfangreichen Planungsvorlaufes wird es einen Baubeginn nicht vor 2021 geben. Entsprechend sind die erforderlichen städtischen Mittel in den derzeit in Aufstellung befindlichen Investitionsplan des Amtes für Verkehrsanlagen zeitlich neu eingeordnet.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
|
|
|
Produktkonto:
54101 | 78532001.09612001
| Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen – zweckgebunden |
Investitionsnummer | 6654101201201401 | Verkehrsbaumaßnahmen Seebad Warnemünde |
Investitionsposition | 28 | Seestraße |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
in Vertretung
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung