Beschlussvorlage - 2019/BV/0215
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von einer Geldzuwendung/Spende vom 15.04.2019 in Höhe von 10.000 ? im Konservatorium
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konservatorium
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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25.09.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 44 (4) Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Das Konservatorium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt am 15.04.2019 von der SCHLIE-Stiftung, Buschwerder Winkel 2, 21107 Hamburg eine Geldzuwendung in Höhe von 10.000,- € für das Projekt JEKI (Jedem Kind ein Instrument in Rostock) einschließlich des JEKI-Unterprojektes ROKIS (Rostocker Kinder singen).
Die unterzeichnete „Erklärung zur Hingabe einer Geldzuwendung“ liegt dem Konservatorium vor.
Die Verwendung erfolgt unmittelbar gem. § 52 (2) Nr. 5 Abgabenordnung zur Förderung von Kunst und Kultur.
Laut § 44( 4) Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag ab 1.000,- € durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 44
Produkt: 26301Bezeichnung: Konservatorium
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
2019 |
| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
| 37991000 / sonstige Verbindlichkeiten – Spenden vor Annahme nach § 44 Absatz 4 KV M-V | 10.000 EUR |
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| 699440000/ Konservatorium, Musikschule durchlaufende Gelder – Spenden vor Annahme nach § 44 Absatz 4 KV M-V |
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| 10.000 EUR |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Claus Ruhe Madsen