Antrag - 2019/AN/0158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss wählt aus seinen Reihen die Vorsitzende/ den Vorsitzenden des Ausschusses.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Gem. § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt jeder Ausschuss aus seinen Reihen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.

 

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Beschlüsse

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15.08.2019 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss wählt aus seinen Reihen die Vorsitzende/ den Vorsitzenden des Ausschusses.