Beschlussvorlage - 2019/BV/4518
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2019 für die Maßnahme 6654101201801610 - städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten-Klein in Höhe von 120.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.03.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.04.2019
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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09.04.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten-Klein in Höhe von 120.000 EUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201801610 - städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten-Klein in Höhe von 120.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produkt-konto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch Minderaus-zahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen: Maßnahme 6654101201501708 – Produkt-konto: 78532000.09612000 in Höhe von 120.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. (1) KV M-V
§ 6 Abs. (4) Nr.1, Hauptsatzung
Sachverhalt:
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 60.000 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | + | 0 | 0 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung | + |
| 120.000 |
Gesamtauszahlungen | = |
| 180.000 |
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201801610 | Städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten-Klein |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur
Im Rahmen der Erschließung der Fläche „ehem. Ärztehaus Lütten Klein, Rigaer Straße“ wird die zukünftige Zufahrt zur Fläche von der St. Petersburger Straße aus erfolgen.
Dabei war es zunächst erforderlich, die parallel zur St. Petersburger Straße verlaufende Heizleitung ( Fernwärmeleitung ) tiefer auf einer Länge von ca. 30 lfd. Meter zu verlegen.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt der Aufstellung des Investitionsplanes 2018 / 2019 waren
im Rahmen der gegenüber dem Investor und den Stadtwerken Rostock AG zugesagten Unterstützung seitens der HRO eine Kostendrittelregelung avisiert und u.a. zunächst
60,0 T€ im Haushalt des Amtes für Verkehrsanlagen abgebildet und eingestellt.
Es werden nunmehr 180,0 T€ ( Finanzierungsanteil HRO ) benötigt.
a) Unabweisbarkeit
Im Rahmen des weiteren Projektfortschrittes ist in den vergangenen Wochen zw. dem Investor und der HRO herausgearbeitet worden, dass eine Tieferlegung der Fern-wärmeleitung auf dem verbleibenden Abschnitt bis zur Einmündung der Rigaer Straße die städtebauliche Qualität des Quartiers insgesamt sehr stark verbessert und konkret den zukünftigen Wohnstandort stadtgestalterisch maßgeblich aufwertet. Die sich daraufhin anschließenden Gespräche mit den Stadtwerken Rostock AG konnten die bisherige Herangehensweise zur Kostenteilung (Kostendrittelregelung) auch unter dieser neuen Betrachtung weiterhin bestätigen. So ist es nunmehr das ausdrückliche Ziel aller drei Beteiligten (Stadtwerke Rostock AG, Investor, HRO) die Fernwärmeleitung bereits in diesem Sommer 2019 auf der gesamten Länge von ca. 200 m tiefer (ins Erdreich) zu verlegen. Nur durch die bauliche Umsetzung dieser Maßnahme in den Sommermonaten dieses Jahres kann eine zeitnahe Erschließung des Areales mit der Zielsetzung Wohnungsbau gemäß der Vorgabe des Erschließungsträgers bereits ab Herbst diesen Jahres gesichert werden.
b) Unvorhersehbarkeit:
Zum Zeitpunkt der HH-Planung 2018 / 2019 war der Erkenntnisprozess über die Tieferlegung in dem längeren Abschnitt noch nicht vorhanden, so dass zunächst nur 60,0 T€ (investiv) eingestellt wurden.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
- Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 120.000 EUR
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201501708 | Neubau der Verlängerung Mecklenburger Allee bis Elmenhorst |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der Minderauszahlungen
Das Vorhaben wurde Ende 2016 in den HOAI-Lph. 1 bis 4 beauftragt.
Die Vorplanung (Abschnitt zwischen Kalverradd und OU Elmenhorst) liegt vor und wird weiter bearbeitet. Offen ist noch immer der für diesen Straßenabschnitt notwendige Grunderwerb, da sich die Verhandlungen zwischen dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt und einer Eigentümergemeinschaft bzgl. der Konditionen schwierig gestalten. Noch im Oktober 2018 ist das Amt für Verkehrsanlagen davon ausgegangen, dass eine Fertigstellung des Vorhabens im 2./3. Quartal 2021 möglich ist, da sich die Parteien zu den Konditionen geeinigt hatten.
Auf Grund der im November 2018 erfolgten Veröffentlichung in der Tagespresse zum Grunderwerb der HRO im Bereich Biestow und den dort aufgerufenen Preise ist die Eigen-tümergemeinschaft von den bisher verhandelten Konditionen zurückgetreten, so dass hier ggf. nachverhandelt oder ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden muss. Beide Ver-fahrenswege führen voraussichtlich zu nicht genau bestimmbaren zeitlichen Verzöge-rungen.
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz / HAR |
| 0 | 1.843.904,76 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 183.931,03 |
bereitgestellt | ./. | 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | ./. | 0 | 0 |
Mehrerträge/Mehreinzahlungen | + |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr |
|
| 1.659.973,73 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 120.000,00 |
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54101 | Gemeindestraße |
|
|
|
Produktkonto:
54101 | 78532000. 09612000
| Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201801610 | Städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten-Klein |
Investitionsposition | 2 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
☒ überplanmäßig☐außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamtermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.667.000 | 2.306.514 |
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38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 33.203.173 | 21.921.191 |
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39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38) | -30.536.173 | -19.569.660 |
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Roland Methling