Beschlussvorlage - 2019/BV/4511
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2019 für die Maßnahme 6654101201900625 - Lärmschutzwand 05, Langenort in Höhe von 135.000 EUR.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.03.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.04.2019
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
|
Entscheidung
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09.04.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme Lärmschutzwand 05, Langenort in Höhe von 135.000 EUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201900625 - Lärmschutzwand 05, Langenort in Höhe von 135.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen: Maßnahme 6654101201400816 – Stützwand Goetheplatz Produktkonto: 78532000.09612000 in Höhe von 135.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. (1) KV M-V
§ 6 Abs. (4) Nr. 2, Hauptsatzung
Sachverhalt:
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 0 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | + | 0 | 0 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung | + |
| 135.000 |
Gesamtauszahlungen | = |
| 135.000 |
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201900625 | Lärmschutzwand 05, Langenort |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur
a)Unabweisbarkeit
Die Lärmschutzwand ist Bestandteil des B-Planes und gem. aktueller Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz lärmschutztechnisch auch weiterhin in den vorhandenen Abmessungen erforderlich. Der SOLL- Zustand muss kurzfristig zum Schutz der Anwohner wieder hergestellt werden.
b) Unvorhersehbarkeit:
Die Lärmschutzwand LSW 05 zwischen Weizenweg und "Am Hechtgraben" ist ca. 200 m lang und ca. 5,00 m hoch. Die Lärmschutzelemente bestehen aus Holztafeln. Diese Holztafeln werden durch die Witterung stark beansprucht und verlieren in zunehmender Geschwindigkeit an Standsicherheit. Ursprünglich sollten nur einzelne Elemente durch Holz ersetzt werden, aber aus genanntem Grund mussten im Jahr 2018 unplanmäßig bereits zahlreiche Lärmschutzelemente vollständig demontiert werden, um Gefahren für Anlieger zu vermeiden. Im lfd. Jahr 2019 sollen nun sehr kurzfristig alle Wandelemente aus Holz durch widerstandsfähigere und langlebigere Aluminiumelemente ersetzt werden. Die Maßnahme wird infolge der geänderten Unterscheidungskriterien zwischen Investiv und Aufwand jetzt eine Investivmaßnahme, was zum Zeitpunkt der HH- Plan- Anmeldung in 02/2017 noch nicht bekannt war.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
2. Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 135.000 EUR
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201400816 | Stützwand Goetheplatz |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der Minderauszahlungen
Es war ursprünglich zum Zeitpunkt der HH- Planung 2018-2019 in 02/2017 vorgesehen, die Baumaßnahme Stützwand St 12 parallel mit der Maßnahme der DB AG zum Ersatzneubau der Bahnbrücke Goetheplatz durchzuführen. Die Maßnahme der DB AG verschiebt sich jedoch um einige Jahre. Die Maßnahmen an der Stützwand St 12 können jedoch erst parallel bzw. nach dem Ersatzneubau der Bahnbrücke Goetheplatz erfolgen. Somit verschiebt sich auch der Bau der Stützwand Goetheplatz, so dass aus den zur Verfügung stehenden Mittel 135 TEUR bereitgestellt werden können.
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 280.000,00 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
bereitgestellt | ./. | 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | ./. | 0 | 0 |
Mehrerträge/Mehreinzahlungen | + |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr |
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| 280.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 135.000,00 |
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54101 | Gemeindestraße |
|
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Produktkonto:
54101 | 78532000. 09612000
| Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201900625 | Lärmschutzwand 05, Langenort |
Investitionsposition | 2 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
☒ überplanmäßig☒außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamtermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.667.000 | 2.306.514 |
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38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 33.203.173 | 21.921.191 |
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39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38) | -30.536.173 | -19.569.660 |
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Roland Methling