Nachtrag Beschlussvorlage - 2018/BV/4219-02 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft entsendet neben dem Oberbürgermeister eine weitere  Vertreterin oder einen weiteren Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die

40. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 04.-06. Juni 2019 in Dortmund.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 21, 22 Abs. 3 Nr. 12, 38 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V)

§ 6 Abs. 2 a der Satzung des Deutschen Städtetages

 

bereits gefasste Beschlüsse:keine

 

Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag wird geändert, da der Oberbürgermeister aufgrund seiner Organstellung gemäß §§ 21, 38 Abs. 2 KV M-V der gesetzliche Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist. Neben dem Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Teilnehmer an der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages bestimmt die Bürgerschaft eine weitere Person.

 

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Finanzielle Auswirkungen:keine

 

 

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Beschlüsse

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30.01.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen