Beschlussvorlage - 2018/BV/4179
Grunddaten
- Betreff:
-
Standort der Klärschlamm-Verwertungsanlage der Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH der Zentralen Kläranlage Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.11.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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28.11.2018
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23.01.2019
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27.02.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.12.2018
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22.01.2019
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19.02.2019
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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23.01.2019
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27.02.2019
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.01.2019
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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22.01.2019
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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30.01.2019
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06.03.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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20.02.2019
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt die Mitglieder in der Verbandsversammlung des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes, dem Bau einer Mono-Klärschlammverwertungsanlage mit Phosphorrecycling-Option durch die Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH, nordwestlich der Zentralen Kläranlage Rostock, zuzustimmen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Mitglied des Warnow-Wasser- und Abwas-serverbandes (WWAV) und hat die Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung auf diesen übertragen. Der WWAV ist wiederum Gesellschafter der Klärschlamm-Kooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH (KKMV), die 2012 zu folgendem Zweck gegründet wurde:
Gegenstand des Unternehmens sind die Verwertung von Klärschlamm in einer eigenen Monoverwertungsanlage mit Phosphorrecycling-Option, nach Maßgabe des Vergabe- und Kommunalrechts überwiegend aus den eigenen Kläranlagen der Gesellschafter, sowie das Beschaffungsmanagement betreffend den in den Entsorgungsgebieten der Gesellschafter anfallenden Klärschlamms, insbesondere durch die gemeinsame Vergabe von Dienstleistungen zur langfristigen, nachhaltigen und kostengünstigen Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm durch Dritte. Die Gesellschafter sind verpflichtet, der Gesellschaft die bei ihnen anfallenden Klärschlämme zu überlassen.“
Im Ergebnis der „Standortbewertung für eine thermische Klärschlammverwertungsanlage“, Endfassung vom 02.02.2018, GfBU Consult Gesellschaft für Umwelt- und Managementberatung mbH, Hoppegarten ist der Standort nordwestlich der Zentralen Kläranlage Rostock der wasserwirtschaftlich und wirtschaftlich günstigste Standort für die Errichtung einer Mono-Klärschlammverwertungsanlage in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Genehmigungsfähigkeit für den Bau und den Betrieb einer derartigen Anlage am favorisierten Standort wird sich im Rahmen der Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ergeben.
Die KKMV hat einen entsprechenden Antrag am 10.07.2017 beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg gestellt. Voraussetzung für den Fortgang des Antragsverfahrens ist eine abschließende Entscheidung des WWAV zum Standort. Die Verbandsversammlung befasst sich mit dieser Entscheidung voraussichtlich im Februar 2019.
Aus der anliegenden umfassenden Bewertung der Vor- und Nachteile des Standortes für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ergeben sich folgende Grundaussagen:
- langfristige Entsorgungssicherheit, unabhängig vom Markt,
- Nutzung regenerativer Energiequellen zur Strom- und Wärmeproduktion,
- deutlicher Beitrag zur Erreichung der Rostocker Klimaschutzziele,
- stabile Entsorgungskosten aufgrund Kalkulation nach öffentlichem Preisrecht,
- Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von ca. 300 TEUR/Jahr.
Im Ergebnis der Abwägung von Vor- und Nachteilen der Ansiedlung einer Mono-Klärschlammverwertungsanlage der KKMV am Standort nordwestlich der ZKA Rostock überwiegen die Vorteile für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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22.01.2019 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag einschließlich Änderungsantrag
Die Bürgerschaft beauftragt die Mitglieder in der Verbandsversammlung des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes, dem Bau einer Mono-Klärschlammverwertungsanlage mit Phosphorrecycling-Option durch die Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH, nordwestlich der Zentralen Kläranlage Rostock, zuzustimmen.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 5 |
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Dagegen: | 2 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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19.02.2019 - Hauptausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt die Mitglieder in der Verbandsversammlung des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes, dem Bau einer Mono-Klärschlamm-
verwertungsanlage mit Phosphorrecycling-Option durch die Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH, nordwestlich der Zentralen Kläranlage Rostock, zuzustimmen.
Anlagen
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/BV/4179-01 (ÄA) (s. TOP 5.1.1)
entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.