Änderungsantrag - 2018/AN/4107-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09)
Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich an Mieter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 20.11.2018
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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06.11.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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14.11.2018
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Beschlussvorschlag: - zurückgezogen am 20.11.2018, dafür liegt Nr. 2018/AN/4218 vor
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Als Gesellschaftervertreter der Wohnen in Rostock GmbH wird der Oberbürgermeister beauftragt die Geschäftsführung anzuweisen, im Falle der Veräußerung von Bestandswohnungen und/oder Eigentumswohnungen in Erfüllung der Auflagen des Altschuldenhilfegesetzes einen möglichst umfassenden Schutz der vormaligen WIRO-Mieter vertraglich zu vereinbaren. Die vertraglichen Regelungen sind dem Aufsichtsrat der WIRO GmbH zum Beschluss vorzulegen.
Begründung
Die WIRO GmbH hat sowohl Auflagen des Altschuldenhilfegesetzes als auch der Zukunftsgestaltung des eigenen Wohnungsportfolios zu erfüllen. Von daher ist eine Beschränkung von Wohnungsverkäufen ausschließlich an die eigenen Mieter/innen nicht zielführend.
Allerdings hat die WIRO GmbH eine Verantwortung gegenüber ihren Mieter/innen, so dass im Falle von Wohnungsveräußerungen Regelungen zu deren Schutz mit dem Käufer vertraglich zu vereinbaren sind.