Nachtrag Beschlussvorlage - 2018/BV/3896-01 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtrag zur Beschlussvorlage 2018/BV/3896
Richtlinie zum Budget für Ortsbeiräte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 08.10.2018
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtamt
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfungsamt; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.10.2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Vorberatung
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04.10.2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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04.10.2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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04.10.2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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09.10.2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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09.10.2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Vorberatung
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09.10.2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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09.10.2018
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●
Geplant
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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10.10.2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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16.10.2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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16.10.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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17.10.2018
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Die Richtlinie zu einem Budget der Ortsbeiräte soll nach einer Vorberatung der Beteiligten insbesondere in der Frage zur haushaltsrechtlichen Umsetzung ergänzt werden, um zum einen mögliche Investitionsvorhaben der Ortsbeiräte durch einen Hinweis zur Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln und einer Regelung zu den Folgekosten zu unterstützen.
Zum anderen soll die Auszahlung der Zuwendung gemäß Punkt 9 der Richtlinie nunmehr zur Vereinfachung des Verfahrens ohne Formular auskommen. Abgerechnet werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Beschluss des Ortsbeirates gegen einen entsprechenden Nachweis.
Änderung in Punkt 3:
2. Satz wird gestrichen und ersetzt durch:
„Eine einzelne Maßnahme sollte 3.000 EUR nicht übersteigen.“
Ergänzung im Punkt 7:
„Investive Mittel können in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.
Mit Beschluss der Investition und der Umsetzung sind die Folgekosten und Unterhaltskosten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu tragen.“
Änderung in Punkt 9:
3. bis 5. Satz werden gestrichen
Neu eingefügt wird nach Satz 2:
„Die Höhe der Gesamtzuwendung ist dem Stadtamt auf der Grundlage des entsprechenden Ortsbeiratsbeschlusses mitzuteilen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt im zuständigen Ortsamt. Die Verwendung der Zuwendung muss nachgewiesen werden (Kassenbon, Rechnung).“
in Vertretung
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,8 kB
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17.10.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Mit diesem Nachtrag wird die Anlage zur Beschlussvorlage – Richtlinie zum Budget der Ortsbeiräte (Ortsteilvertretungen) ... - in den Punkten 3, 7 und 9 geändert/ergänzt.
Anlage:
Richtlinie zum Budget für Ortsbeiräte (Ortsteilvertretungen) …,
geändert/ergänzt in den Punkten 3, 7 und 9