Beschlussvorlage - 2017/BV/3208
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen im Teilhaushalt 37 Brandschutz- und Rettungsamt in Höhe von 25.000,00 EUR im Finanzhaushalt 2017 für den Erwerb von Prüfstationen für Gasmessgeräte Maßnahme 3712700201500299 Erwerb von Gasmessgeräten, Pos. 6 Prüfstationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.11.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
16.11.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
12.12.2017
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zu außerplanmäßigen investiven Auszahlungen in Höhe von 25.000,00 EUR im Finanzhaushalt 2017 wird für die Maßnahme 3712700201500299 Erwerb von Gasmessgeräten, Pos. 6 Prüfstationen für folgendes Produktkonto erteilt:
- 12700.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410,00 Euro in Höhe von 25.000,00 EUR
Die Deckung erfolgt in Höhe von:
-25.000,00 EUR aus der Maßnahme 3712700201200299 Hardware und EDV- technische Ausstattung Rettungsdienst, Pos. 2 vom Produktkonto 12700.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410,00 Euro in Höhe von 25.000,00 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 6 IV 2 Hauptsatzung
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Bei der Alarmierung „Person hinter verschlossener Tür“ müssen durch die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes Gasmessgeräte mitgeführt werden. Die Ausrüstung ist zwingend notwendig, um Rettungsassistenten und Rettungssanitäter optimal vor nicht wahrnehmbaren Gefahren (Gasaustritt, Kohlenmonoxid) zu schützen. Die Geräte wurden bereits erworben. Für den Betrieb der Messgeräte ist eine ständige Prüfung vor dem Einsatz gefordert. Dafür sind entsprechende Prüfstationen zu installieren.
Aus dem Dienstgebrauch heraus hat sich bestätigt, dass auch in den Rettungswachen der Hilfsorganisationen DRK, ASB und JUH diese Prüfstationen vorhanden sein müssen. Das Einsatzaufkommen im Rettungsdienst gibt den Einsatzkräften nicht die Möglichkeit, die Rettungswachen des Brandschutz- und Rettungsamtes anzufahren, um die Gasmessgeräte auf Einsatztauglichkeit zu überprüfen.
Berechnung der Mehrauszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12700 | Rettungsdienst |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 12700.78571000 | Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410,00 Euro |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 3712700201500299 | Erwerb von Gasmessgeräten |
Investitionsposition | 6 | Prüfstationen |
|
|
EH in EUR |
FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 0,00 | ||
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | ||
unechte Deckungsfähigkeit |
|
|
| |
echte Deckungsfähigkeit |
|
|
| |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 25.000,00 | ||
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
|
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
|
Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 25.000,00 | ||
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Für die Gewährleistung der Dienstfähigkeit der Gasmessgeräte ist die Installation von Prüfstationen die wichtigste Voraussetzung. Vor einem Einsatz ist ein Gerät lt. Forderung der Gesetzgebers und Herstellers auf die Einsatztauglichkeit und Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen.
unvorhersehbar:
Das Einsatzgeschehen im Rettungsdienst der Hansestadt Rostock sowie die räumliche Entfernung ermöglicht den Beschäftigten der Leistungserbringer DRK, ASB und JUH nicht, die Prüfstationen, die in den Rettungswachen des Brandschutz- und Rettungsamtes installiert sind, aufzusuchen, um die erforderliche Überprüfung vornehmen zu können.
Damit ist es zwingend erforderlich, eine Nachrüstung in den Rettungswachen der Hilfsorganisationen vorzunehmen.
2.Nachweis der Deckung durch Minderauszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12700 | Rettungsdienst |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 12700.78571000 | Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410,00 Euro |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 3712700201200299 | Hardware und EDV- technische Ausstattung Rettungsdienst |
Investitionsposition | 2 | Hardware und EDV-technische Ausstattung |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
| 73.700,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
| 0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 0,00 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 73.700,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 25.000,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Die weitere Ausrüstung der Einsatztechnik für den Rettungsdienst mit Hardware und EDV-technischer Ausstattung ist für das Jahr 2017 durch die IuK des Brandschutz- und Rettungsamtes nicht vorgesehen.
Die Mittel können für zwingend notwendige Projekte des Rettungsdienstes eingesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug