Beschlussvorlage - 2017/BV/3170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Förderzentrum am Wasserturm, Pablo-Picasso-Straße 45, 18147 Rostock, wird der Schulname

 

Küstenschule Rostock

 

verliehen.

 

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Beschlussvorschriften:§§ 76 Abs. 7 Pkt. 5c und  106  SchulG M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:2016/BV/1784 - 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26

 

 

Sachverhalt:
 

In Verwirklichung der Unterstützung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule entscheidet die aus Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern bestehende Schulkonferenz gem. § 76 Abs. 7 Punkt 5c SchulG M-V über die Namensgebung im Einvernehmen mit dem Schulträger gem. § 106 Abs. 2 SchulG M-V.

 

Die Schulkonferenz begründet ihren Antrag mit der Änderung des Schulstandortes.

 


Die Wahl des Schulnamens orientierte sich ehemals an der Nähe zum Wasserturm. Seit Beginn des Schuljahres 2017/18 befindet sich das Förderzentrum am Standort Pablo-Picasso-Straße 45.

 

Die Schule hat in ihrer Schulkonferenz am 5. September 2017 einstimmig einen neuen Schulnamen gewählt. Zukünftig möchte sie sich Küstenschule Rostock nennen.

 

Gem. § 106 Abs. 1 SchulG M-V führt jede Schule eine Bezeichnung, welche die Schulart und den Schulort angibt. Damit lautet die zukünftige Bezeichnung des bisherigen Förderzentrums am Wasserturm:

 

Küstenschule Rostock

Schule mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:40

 

Produkt:22105Bezeichnung: Förderzentrum am Wasserturm

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

52380090 Schulausstattung

 

200

 

200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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23.11.2017 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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29.11.2017 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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06.12.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen