Änderungsantrag - 2017/BV/2532-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlusstext wird um einen 2. Punkt ergänzt:

Eine Evaluierung des MOPZ erfolgt nach 3 – 5 Jahren.

 

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Sachverhalt:

Im Abschnitt 10 sind Monitoring, Evaluierung und Berichterstattung zwar umfangreich beschrieben, eine Verbindlichkeit für eine Evaluierung ist jedoch nicht gegeben. Insbesondere wenn sich grundlegende Rahmenbedingungen und -planungen ändern, wie z.B. der Flächennutzungsplan oder die Gewerbeflächenkonzeption entwickelt oder aktualisiert werden, muss eine Anpassung des Mobilitätsplanes Zukunft erfolgen.

 

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Beschlüsse

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29.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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30.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss

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05.12.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.12.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen