Informationsvorlage - 2017/IV/3015
Grunddaten
- Betreff:
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Prüfung Fläche Hermann-Flach-Straße/Groß-Kleiner Allee, Zum Laakkanal/Werftallee in Groß Klein als Wohnungsbaustandort
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.08.2017
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Kenntnisnahme
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12.09.2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Kenntnisnahme
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19.09.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Kenntnisnahme
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27.09.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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21.09.2017
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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10.10.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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11.10.2017
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2017/AN/2825
Sachverhalt:
Für die Schaffung einer leistungsfähigen Anbindung des Stadtteils Groß Klein und des nördlich gelegenen Standortes für die maritime Wirtschaft ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock ein Trassenkorridor nördlich des Stadtteilzentrums Kleenow Tor mit Anbindung an die Stadtautobahn dargestellt. Mit dem Bau des niveaufreien Nordkreuzes am Ortseingang von Warnemünde ist eine zusätzliche leistungsfähige Erschließung insbesondere des maritimen Gewerbegebietes Groß Klein entstanden, die den Freihaltekorridor im Stadtteil Groß Klein dauerhaft für entbehrlich macht.
Die Fläche Hermann-Flach-Straße/Groß-Kleiner Allee, Zum Laakkanal/Werftallee kann daher als Wohnbaufläche entwickelt werden.
Zur Entwicklung der Fläche als Wohnungsbaustandort besteht ein Planungserfordernis, da einerseits auf Grund der Größe der potenziellen Wohnbaufläche nicht mehr vom Einfügen in einen Bebauungszusammenhang ausgegangen werden kann und andererseits Fragen der infrastrukturellen Entwicklung des Baugebietes einschließlich immissionsschutzrechtlicher, naturschutzfachlicher sowie bodenrechtlicher Themen nur im Rahmen einer Bauleitplanung geklärt werden können.
Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst durch eine Konzeptausschreibung die städtebaulich beste Lösung zu ermitteln. Das Ergebnis dieser vorgeschalteten Konzeptausschreibung dient als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans.
Die Aufgabenstellung für die Konzeptausschreibung soll bis zum 1. Quartal 2018 erarbeitet werden.
Nach erfolgter Ausschreibung könnte ein Zuschlag für den besten Entwurf im 3. Quartal 2018 erfolgen. Auf dieser Grundlage wird der Entwurf des Bebauungsplanes erstellt, der im 1. Halbjahr 2019 von der Bürgerschaft zur Auslegung beschlossen werden kann. Der Satzungsbeschluss könnte dann 2020 gefasst werden. Eine vorgezogene Erschließung bzw. vorzeitiger Baubeginn könnte jedoch auf der Grundlage der §§ 125 BauGB bzw. 33 BauGB bereits früher erfolgen.
in Vertretung
Dr. Chris Müller-von Wrycz-Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters