Beschlussvorlage - 2017/BV/2764
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung überplanmäßiger Personalaufwendungen im Ergebnishaushalt 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.06.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt, Abt. Personal (bis 05.11.2018)
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.06.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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12.07.2017
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Personalaufwendungen in Höhe von 1.600.000 EUR wird erteilt. Der im Ergebnishaushalt 2016 geplante Ansatz des gesamten städtischen Personalaufwands in Höhe von 130.718.700 EUR erhöht sich damit auf 132.318.700 EUR. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge vom Produktsachkonto 11201.47600000 Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
§ 22 (4) KV M-V i. V. mit § 6 (4) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
Berechnung der Gesamtaufwendungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 130.718.700 |
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bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 1.600.000 |
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davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen
| = | 132.318.700 |
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unabweisbar/unvorhersehbar
Mit Bescheid des Kommunalen Versorgungsverbandes M-V vom 11.03.2015 wurden für das Jahr 2015 erforderliche Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 101,8 Mio. EUR und für das Jahr 2016 in Höhe von 106,4 Mio. EUR prognostiziert. Mit dem Haushaltsplan 2016 wurden auf dieser Basis 4,6 Mio. EUR und unter Berücksichtigung zu erwartender Besoldungserhöhungen zusätzlich 0,4 Mio. EUR, also insgesamt 5,0 Mio. EUR für die notwendigen Zuführungen an Pensions- und Beihilferückstellungen geplant.
Mit Schreiben vom 03.03.2017 des Kommunalen Versorgungsverbandes M-V wurde die tatsächliche Höhe der zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen für das Jahr 2016 festgeschrieben. Danach sind im Jahr 2016 Pensions- und Beihilferückstellungen in einer Gesamthöhe von 111,5 Mio. EUR zu bilden. Demnach ergibt sich zu den ursprünglich geplanten Aufwendungen für die Zuführung zu Rückstellungen i. H. v. 5,0 Mio. EUR ein Mehrbedarf von insgesamt 4,7 Mio. EUR.
Nach Abschluss der noch offenen Buchungsvorgänge im Haushaltsjahr 2016 stehen im Deckungskreis Personalaufwendungen noch 8,1 Mio. EUR Aufwendungen für die Zuführungen an die Pensions- und Beihilferückstellungen zur Verfügung.
Um die geforderte Höhe von insgesamt 111,5 Mio. EUR Rückstellungen für das Jahr 2016 zu erreichen, sind jedoch Zuführungen in Höhe von 9,7 Mio. EUR notwendig. Aufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. EUR müssen durch die überplanmäßige Bewilligung zur Verfügung gestellt werden.
Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 10 | Hauptamt |
Produkt | 11201 | Personal |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 47600000 | Finanzerträge aus Sondervermögen |
Finanzhaushalt |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 2.550.000,00 |
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bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 8.096.000,15 |
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Mehrerträge, -einzahlungen | = | 5.546.000,15 |
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davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0 |
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über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 0 |
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zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 5.546.000,15 |
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als Deckungsquelle eingesetzt |
| 1.600.000,00 |
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Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Die zusätzlichen Personalaufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. EUR können durch Mehrerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung bereitgestellt werden.
Nach den Berechnungen des Kommunalen Versorgungsverbandes M-V vom 03. März 2017 haben sich die Rücklagen zur Abdeckung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf insgesamt 250.712.600 EUR für Mecklenburg-Vorpommern erhöht. Mit der geänderten GemHVO-Doppik werden die Finanzerträge ebenfalls in voller Höhe geplant. Anstatt der geplanten 2,5 Mio. EUR können 8,0 Mio. EUR als Finanzerträge im Haushaltsjahr 2016 der Hansestadt Rostock dargestellt werden.
Aus dem -Mehrertrag können -1,6 Mio. EUR als Deckung bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Mehrbedarf in Höhe von 1,6 Mio. EUR für Pensions- und Beihilferückstellungen im DKR 5802, Produktsachkonto 12601.507110000 Pensionsrückstellungen Beamte wird aus dem Produktsachkonto 11201.47600000 Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gedeckt.
Roland Methling