Stellungnahme - 2016/BV/2079-23 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zum Bedarf:

Vom Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen werden verschiedene Projekte kultureller Bildung gefördert. Der Änderungsantrag wird vom Fachamt befürwortet und beruht auf den Erfahrungen der Kulturträger. Eine Ausreichung der Mittel wäre auf der Grundlage der Kulturförderrichtlinie mit einigen ergänzenden Hinweisen möglich.

 

Zum Deckungsvorschlag:

Der Ansatz im Haushaltsplanentwurf geht konform mit dem von der Eigenbetriebsleitung aufgestellten Entwurf zum Wirtschaftsplan 2017 nach EigVO M-V.

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben