Beschlussvorlage - 2016/BV/2032
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.10.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Hauptamt; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
20.10.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
03.11.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
09.11.2016
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) einschließlich Kalkulation (Anlagen).
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
- 2012/BV/3790 der Bürgerschaft vom 07.11.2012
- 2014/BV/0167 der Bürgerschaft vom 05.11.2014
- 2015/BV/1059 der Bürgerschaft vom 04.11.2015
Sachverhalt:
Begründung:
Wesentlicher Inhalt der Änderungssatzung ist
die Anpassung der Gebührensätze in § 6
der Abfallgebührensatzung.
Das Gebührenmodell der Abfallgebühren und
die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der
Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.
Die Erbringung der notwendigen Leistungen
auf dem Gebiet der Abfalleinsammlung von überlassungspflichtigen Abfällen und
Abfallverwertung von organischen Abfällen sowie der Gebührenerhebung ist durch
die Verträge:
-
Vertrag über die Sammlung und den Transport von
Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),
-
Vertrag über die Sammlung, Behandlung und
Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)
-
Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung
der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)
-
Vertrag über die Bewirtschaftung und den Betrieb
der Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock (07.09.2015)
mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR
GmbH) geregelt.
Die SR GmbH legte am 30.06.2016 ihre
Kalkulation für das Jahr 2017 vor. Diese Kalkulation wurde durch den beratenden
Ingenieur Dipl.-Ing. Henssen entsprechend VOPR 30/53 und LSP geprüft. Der
Preisprüfbericht ist dem Kalkulationsordner beigefügt. Er bildet die Grundlage
für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.
Im Anschluss an ein europaweites
Ausschreibungsverfahren wurde die Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle
der HRO 2011 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG
mbH) beauftragt (Beschluss 2010/BV/1714).
Mit dem Schreiben vom 05. August 2016 wurde
die Hansestadt Rostock über die beabsichtigte Verschmelzung der EVG mbH auf die
Veolia Umweltservice Nord GmbH, zum 01.01.2017, informiert.
Die Errichtung, Bewirtschaftung und der
Betrieb der 4 Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock wurde für die Jahre ab 2016
an die Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) vergeben (Beschluss
2015/BV/0963).
Die Leistung Einsammlung und Verwertung von
Papierabfällen, incl. Behälteraufstellung und bewirtschaftung wurde im
europaweiten Wettbewerb an das Unternehmen Veolia Umweltservice Nord GmbH für
den Zeitraum 01.01.2015-31.12.2018 mit einer Option zur Verlängerung bis
31.12.2020 vergeben (Beschluss 2014/BV/5379).
Der Vertrag zur Erfassung und Einsammlung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten wurde für die Jahre ab 2015 an
die SR GmbH vergeben (Beschluss 2014/BV/5465).
Der Vertrag zur Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock wurde
in einem europaweiten Wettbewerb ab 01.01.2014
an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH neu vergeben.
(Beschluss 2013/BV/4349). Dieser Vertrag läuft bis zum 31.12.2017. Mit
Schreiben vom 27.05.2016 wurde die Verlängerungsoption für 2018/2019 beantragt.
Die Sonderabfallentsorgung wurde erneut ausgeschrieben und an die VEOLIA
Umweltservice Nord GmbH vergeben (Beschluss 2016/BV/1948).
1.
Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr
Die Gesamtkosten ohne Abschläge erhöhen sich von 16.426.766 EUR im Jahr
2016 auf 16.714.550 EUR im Jahr 2017. Diese Kostenerhöhung setzt sich zusammen
aus 161.868 EUR bei der Abfallverwertung und 125.916 EUR bei der
Abfallentsorgung.
Nach Berücksichtigung der in den Kalkulationen eingerechneten Abschläge
(Schrott-einnahmen, Altpapiererlöse und Ergebnisse der Nachkalkulation) kommt
es zu einer Erhöhung der gebührenfähigen Kosten, gegenüber dem Jahr 2016, um
397.135 EUR auf 15.632.073 EUR.
1.1. Abfallverwertung
Die Kosten der Abfallverwertung erhöhen sich
um 161.868 EUR.
Die Kostenerhöhung ist durch die für das
Jahr 2017 tariflich vereinbarte Lohnerhöhung bei der Stadtentsorgung Rostock
GmbH (SR GmbH) zu begründen. Die Entgelterhöhung erfolgt für alle Lohngruppen
als Festbetrag in Höhe von 125 EUR sowie einer Erhöhung der Jahressonderzahlung.
Auch die weiteren Kostensteigerungen in den
Bereichen Sperrmüll-, Grünschnitt- und Bioabfallsammlung sind auf die bereits
beschriebene Tariferhöhung bei der SR GmbH zurückzuführen.
Die Erhöhung der Kosten bei der
Altpapierentsorgung geht auf die Vergabe der Leistungen im Jahr 2014 zurück,
die im Leistungszeitraum eine jährliche Preissteigerung beinhaltet.
Die Gebühren für Sonderleistungen basieren
auf den Preisen des beauftragten Dritten (SR GmbH). Für den Laubsack wurde seit
dem 01.01.2016 eine Schutzgebühr erhoben, um Anreize für die Nutzung zu
schaffen. Die Kosten wurden bei der Abfallverwertungsgebühr berücksichtigt. Die
Einnahmen für Abfall- und Laubsäcke wurden in der Nachkalkulation
berücksichtigt.
Kostenmindernd wirkt sich die Verrechnung
der Kostenabschläge im Ergebnis der Nachkalkulationen der Jahre 2014 und 2015
in Höhe von 95 % aus.
1.2. Abfallentsorgung
Die Kostenerhöhung in der Abfallentsorgung
resultiert hauptsächlich aus den Entleerungs- und Sammelkosten des Haus- und
Geschäftsmülls (Umleerbehälter). Diese Leistungen werden von der SR GmbH
erbracht. Durch Tariferhöhungen in dem Unternehmen steigen die Personalkosten
zum 01.01.2017 an. Die Entwicklung der Personalkosten der SR GmbH ist durch den am
30.05.2015 abgeschlossenen 2. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag mit
der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
festgelegt.
Weiterhin ist ein leichter Anstieg der
Anzahl der Behälterentleerungen zu verzeichnen.
Die Restabfallbehandlungskosten reduzieren
sich auf Grund des Rückganges der kalkulierten Mengen von 43.854 t auf 43.442
t [ohne Direktanlieferung].
Kostenmindernd wirkt sich die Verrechnung
der Kostenabschläge im Ergebnis der Nachkalkulationen der Jahre 2014 und 2015
in Höhe von 5 % aus.
2. Gebührensätze
2.1. Behältergebühr
Diese Gebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für
die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll und schließt alle damit verbundenen
Kosten ein. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.
Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze, für die einzelnen
Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr, sind
die ermittelten Einzelgebührensätze.
In 2017 werden 5 % der Abschläge zu den Gesamtkosten zur Reduzierung der
Kosten und damit zur Verringerung der Gebührensätze für die Behältergebühr eingesetzt.
Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der
Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter
für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit
direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten
der Jahre 2004 bis 2015 zu Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.
Tabelle 1 -
Anzahl der Entleerungen 2016 im Vergleich zu 2017
Entleerungen |
||
Behälter |
2016 |
2017 |
Abfallsack |
1.497 |
1.258 |
80 l 120 l 240 l 1.100 l |
222.435 116.040 315.283 381.394 |
219.147 116.332 317.907 382.461 |
Gesamt |
1.036.649 |
1.037.105 |
Tabelle 2 - Mengenentwicklung
Haus- und Geschäftsmüll:
Jahr |
Haus- und Geschäftsmüll |
2000- Ist |
54.802 t |
2001- Ist |
51.494 t |
2002- Ist |
49.383 t |
2003- Ist |
47.113 t |
2004- Ist |
47.490 t |
2005- Ist |
47.177 t |
2006- Ist |
47.682 t |
2007- Ist |
48.334 t |
2008- Ist |
46.422 t |
2009- Ist |
46.807 t |
2010- Ist |
46.660 t |
2011- Ist |
46.922 t |
2012- Ist |
45.484 t |
2013-Ist |
45.076 t |
2014-Ist |
45.332 t |
2015-Ist |
45.250 t |
2016-Plan |
45.704 t |
2017-Plan |
45.787 t |
Um für die Teilprozesse der Abfallentsorgung die von den einzelnen
Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines
Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden
Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte
Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern für die
Gebührenkalkulation in der Hansestadt Rostock angewandt.
Da die Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im
Entsorgungsgebiet als auch in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor
dynamisch ist, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den
verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für
2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.
Diese Dynamik ist
an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:
entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist
jeweils I. Quartal) |
|||||||
Behälter- |
2000 |
2005 |
2010 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
80 l |
13.844 |
16.472 |
17.267 |
18.102 |
17.946 |
17.976 |
18.136 |
120 l |
19.360 |
15.719 |
13.953 |
14.109 |
14.124 |
14.349 |
14.336 |
240 l |
93.531 |
80.558 |
74.662 |
75.797 |
75.754 |
76.459 |
77.463 |
1.100 l |
566.823 |
485.700 |
438.123 |
431.946 |
427.656 |
432.575 |
429.400 |
Abfallsack |
- |
- |
- |
- |
81 |
131 |
143 |
gesamt |
693.559 |
598.440 |
544.005 |
539.954 |
535.561 |
541.490 |
539.478 |
Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im
Jahre 2000 (Basisjahr) insgesamt um ca. 22%. Dabei ist festzustellen, dass das
Entleerungsvolumen in den Jahren bis 2006 ständig abnahm, im Zeitraum 2006 bis
2009 nahezu unverändert blieb, im Jahr 2010 sich weiter reduzierte bis und dann
bis zum Jahr 2012 auf diesem Niveau blieb. Nachdem in den Jahren 2013 und 2014
leichte Reduzierungen des Entleerungsvolumens zu verzeichnen waren, stieg es im
Jahr 2015 wieder leicht an. Man kann also gegenwärtig feststellen, dass das
Entleerungsvolumen seit dem Jahr 2010 um den Wert 540 Mio. Liter schwankt.
Das Entleerungsvolumen und die Anzahl der 80-l-Behälter blieben
nahezu unverändert auf dem Niveau der Vorjahre.
Auch bei den 120-l-Behältern stagnierten das Entleerungsvolumen
und die Anzahl der Behälter auf den Werten der Vorjahre.
Das Entleerungsvolumen wuchs bei den 240-l-Behältern um 1,3%, der
Behälterbestand erhöhte sich leicht um 1,5%.
Bei den 1.100-l-Behältern stieg der Behälterbestand gering um
1,2%, das Entleerungsvolumen nahm jedoch um 0,7% ab. Dies resultiert daraus,
dass die Behälter mit wöchentlicher Entleerung um 7,6% zugenommen haben,
während gleichzeitig die Behälter mit 2x-wöchentlicher Entleerung um 4,4%
abnahmen.
Aus der oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist
festzustellen, dass die 1.100 l Behälter unverändert mit ca. 80% dominieren.
Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen
Anteil von 6,0% am entleerten Volumen, aber einen hohen Anteil am gestellten
Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei
festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen derzeit
55% am Gesamtbestand beträgt.
Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils I. Quartal) |
|||||||
Behälter- |
2000 |
2005 |
2010 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
80 l |
5.786 |
8.286 |
9.321 |
9.892 |
9.852 |
9.880 |
9.948 |
120 l |
3.526 |
3.228 |
3.069 |
3.219 |
3.260 |
3.344 |
3.347 |
240 l |
6.224 |
5.729 |
5.507 |
5.657 |
5.659 |
5.726 |
5.813 |
1.100 l |
5.857 |
5.321 |
4.937 |
5.140 |
5.120 |
5.163 |
5.223 |
gesamt |
21.393 |
22.564 |
22.834 |
23.908 |
23.891 |
24.113 |
24.331 |
Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:
1.
Der
langsame aber stetige Anstieg des Behälterbestandes setzte sich in diesem Jahr
wieder fort. Bei allen Behältergrößen ist eine leichte Zunahme zu verzeichnen.
Dieser Anstieg resultiert vor allem aus der seit einigen Jahren stetigen Zunahme
der Einwohnerzahl der Hansestadt Rostock.
2.
Innerhalb
der gleichen Behältergröße wurden in den letzten Jahren immer stärker längere
Entleerungsrhythmen gewählt. Die Fortsetzung des Trends kann, wenn auch in erheblich
geringerem Maße, grundsätzlich auch in diesem Jahr festgestellt werden. Das
Entleerungsvolumen sank wieder auf das Niveau von 2013.
3.
Auch
wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten
Volumen haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich
hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend
hoher Anteil von Gebührenzahlern mit individueller Wohnungsbebauung ab, so dass
diese Personengruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden
muss.
Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher
Vorgaben durch die Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und
Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht
abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen.
Deshalb wurde für die Gebührenkalkulation 2017 durch die Hansestadt
Rostock erneut eine Analyse der Abfallmengen in den Abfallbehältern veranlasst.
Somit sind Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern die
Ergebnisse der Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von
Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet vom Mai 2016, die von der
Stadtentsorgung Rostock GmbH vorgenommen wurde. So wie in den letzten Jahren
wurden aus dem Behälterbestand als repräsentative Anzahlen Stichproben jeweils
in einem Umfang von mindestens 1% unter Berücksichtigung der Behältergröße, der
Entleerungshäufigkeit und der Herkunft der Abfälle (private Haushaltungen,
Gewerbe) gezogen (vgl. Abschn. 3 o.g. Untersuchungsbericht, hier heißt es:
Gemäß Anhang zur TA - Siedlungsabfall umfasst eine repräsentative Stichprobe 1
% der Grundgesamtheit, in diesem Fall 1 % des Gesamtbestandes an
Abfallsammelbehältern.). Aus dem Gesamtbehälterbestand von ca. 24.331
Behältern wurden dem entsprechend 242 Behälter für die Stichprobe herangezogen.
Des Weiteren wurden 15 Abfallsäcke verwogen.
Die bisherigen Grundsätze, dass diese Verwiegung im gleichen Zeitraum
wie in den Vorjahren und im gleichen Entsorgungsgebiet durchgeführt wird,
wurden eingehalten. Damit werden weitere zufällige Einflussfaktoren wie
saisonale Abhängigkeit des Abfallanfalls und individuelle Verhaltensweisen der
Bürger bei der Abfallentsorgung minimiert.
Um diese Kontinuität zu gewährleisten, ist es ebenso besonders wichtig,
dass die strukturelle Zusammensetzung des Behälterbestandes der Stichproben
über die Jahre annähernd gleich bleibt. Es ist vollkommen normal, dass sich im
Verwiegungsgebiet hierbei Veränderungen in analoger Weise vollziehen wie im
gesamten Stadtgebiet. Wenn auf einem Grundstück Veränderungen im
Behälterbestand vorgenommen wurden, also Behälter ganz abgemeldet oder gegen
kleinere Behälter getauscht wurden, dann fallen die bisher verwogenen Behälter
aus der Stichprobe und müssen durch andere adäquate Behälter ersetzt werden.
Deshalb wurde vor Beginn der Verwiegungen der Behälterverwiegungsplan
dahingehend geprüft und anschließend für den endgültigen Verwiegungsplan
freigegeben.
Wie in den letzten Jahren wurde auch in diesem Jahr ein Fahrzeug mit
einer fest installierten Wägeeinrichtung eingesetzt.
Ermittlung
der Wertungskennziffern (WKZ)
Die von dem unabhängigen Gutachter Herrn Friedrich (fcp) durchgeführten
Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte
im Jahr 2016, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der
vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:
Behälter- |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
80 l |
16,6 kg |
12,8 kg |
14,2 kg |
13,2 kg |
13,7 kg |
13,7 kg |
13,3 kg |
120 l |
19,1 kg |
17,8 kg |
16,4 kg |
17,0 kg |
17,4 kg |
14,7 kg |
15,7 kg |
240 l |
30,5 kg |
26,0 kg |
26,9 kg |
24,5 kg |
24,4 kg |
23,2 kg |
23,3 kg |
1.100 l |
94,1 kg |
85,2 kg |
93,9 kg |
99,5 kg |
94,4 kg |
101,5 kg |
94,8 kg |
Abfallsack |
- |
- |
- |
- |
11,0 kg |
12,4 kg |
10,0 kg |
Bei der Entwicklung der Durchschnittsgewichte ist festzustellen, dass
einerseits bei den Behältern MGB 120 und MGB 240 ein Anstieg gegenüber dem
Vorjahr festgestellt wurde. Andererseits
wurde bei den übrigen Behältern MGB 80, MGB 1.100 und beim Abfallsack, eine
Abnahme der Durchschnittsgewichte ermittelt.
Auf der Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte
für den künftigen Kalkulationszeitraum zu prognostizieren.
In der nachfolgenden Tabelle sind die aus den verschiedenen
mathematischen Verfahren ermittelten jeweiligen oberen und unteren Werte und
der im Ergebnis der Betrachtungen ermittelte Erwartungswert angegeben.
Behältergröße
|
min. |
max. |
Erwartungswert |
80 l |
13,3 kg |
17,1 kg |
14,8 kg |
120 l |
15,7 kg |
20,5 kg |
17,7 kg |
240 l |
23,3 kg |
28,6 kg |
25,7 kg |
1.100 l |
94,2 kg |
96,8 kg |
94,0 kg |
Abfallsack |
10,0 kg |
11,1 kg |
11,0 kg |
Daraus
resultieren folgende WKZ für das Jahr 2017 (im Vergleich zu den Vorjahren):
Behältergröße |
für 2017 |
für 2016 |
für 2015 |
|||
Gewicht |
WKZ |
Gewicht |
WKZ |
Gewicht |
WKZ |
|
80 l |
14,8 kg |
1,0 |
15,2 kg |
1,0 |
15,5 kg |
1,0 |
120 l |
17,7 kg |
1,2 |
18,2 kg |
1,2 |
19,0 kg |
1,2 |
240 l |
25,7 kg |
1,7 |
26,3 kg |
1,7 |
27,1 kg |
1,7 |
1.100 l |
94,0 kg |
6,4 |
93,8 kg |
6,2 |
91,9 kg |
5,9 |
Abfallsack |
11,0 kg |
0,7 |
11,7 kg |
0,8 |
11,0 kg |
0,7 |
Wie bereits oben ausgeführt, sind die Veränderungen in den
Wertungskennziffern darauf zurückzuführen, dass aufgrund der geringeren
Durchschnittsgewichte die Erwartungswerte der kleineren Behälter stärker
abgenommen haben als der des MGB 1.100 l.
2.2. Abfallverwertungsgebühr
Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr und der Gebührenmaßstab ist die
Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.
Die Abfallverwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung
aller Abfallarten aus Haushaltungen, die von der Stadt einer Wiederverwertung
im Stoffkreislauf zugeführt werden, sowie die hierfür notwendigen Leistungen
des Vertriebs einschließlich der Recyclinghöfe und der Verwaltung. Die Gebühr
umfasst die Entsorgung der Abfallarten: Sperrmüll, Bioabfälle (nicht bei
Eigenkompostierern), Garten- und Parkabfälle, Papier und Pappe, Altgeräte (nur
Einsammeln), Problemabfälle.
In 2017 werden 95 % der Abschläge zu den Gesamtkosten zur Reduzierung
der Kosten der Verwertungsgebühr eingesetzt. Trotzdem erhöht sich die
Verwertungsgebühr im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der höheren Kosten.
So wird eine Person im Jahr 0,90 EUR mehr an Gebühren entrichten müssen.
Wird eine Eigenkompostierung durchgeführt, erhöht sich die Gebühr um 0,91 EUR
jährlich.
3.
Gemeinkostensatz Verwaltung
Im Jahr 2017 erhöhen sich die Verwaltungskosten um 35.352 EUR auf
959.169 EUR im Vergleich zum Vorjahr 923.817 EUR. Der
Verwaltungskostenprozentsatz erhöht sich um 0,13 %, da die Gesamtkosten im
Verhältnis zu den Verwaltungskosten in geringerem Umfang gestiegen sind.
4. Nachkalkulation
(siehe Anlage 2)
Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den
kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten
Aufkommen ab, so sind bzw. sollen nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die
Kostenüberdeckungen und
-unterdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen
Kalkulationszeitraums ausgeglichen werden. Der Ende 2015 abgeschlossene
Kalkulationszeitraum kann somit noch in den Jahren 2017 und 2018 ausgeglichen
werden.
Aus der Nachkalkulation 2015 wurde eine Kostenüberdeckung von 461.671
EUR ermittelt. Die Verwaltung schlägt vor, die Kostenüberdeckung in den Jahren
2017 und 2018 zu je 50 % auszugleichen.
Der für den Kalkulationszeitraum 2014 in der Nachkalkulation
ausgewiesene Betrag in Höhe von 447.112 EUR wurde zu 50 % in der Kalkulation
2016 berücksichtigt. Den restliche Betrag, in Höhe von 223.556 EUR ist daher
wie bereits 2014 in Beschluss 2014/BV/0167 empfohlen, im Kalkulationsjahr 2017
auszugleichen.
Darstellung der geplanten Kosten im
doppischen Haushalt 2017:
Haushaltsjahr |
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
||
|
Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2017 |
16.714.600 |
16.714.600 |
16.261.200 |
16.714.500 |
Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen kostendeckend geplant.
Der Finanzhaushalt wurde durch folgende nicht zahlungswirksame Vorgänge
reduziert:
Einzahlungen
Ertragswirksame Auflösung der Überschüsse aus den Jahren 2014 und 2015
durch Entnahme von 453.400 EUR aus dem gebildeten Sonderposten für den Gebührenausgleich.
Auszahlungen
Die Differenz zwischen Auszahlungen im Finanzhaushalt und Aufwendungen
im Ergebnishaushalt resultiert aus den nicht zahlungswirksamen Abschreibungen
in Höhe von 100 EUR.
5. Vergleich der
Gebührensätze 2017 gegenüber 2016
5.1. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei wöchentlicher
Entleerung:
Behältergröße |
2016 |
2017 |
Preisliche Entwicklung |
|
in EUR |
in EUR |
in % |
|
|
|
|
80-l-Abfallbehälter |
149,40 |
148,07 |
-0,89 % |
120-l-Abfallbehälter |
179,28 |
177,69 |
-0,90 % |
240-l-Abfallbehälter |
246,12 |
244,15 |
-0,81 % |
1.100-l-Abfallbehälter |
894,96 |
902,20 |
0,81 % |
5.2. Die Behältergebühr für ein
Kalenderjahr beträgt bei 14-täglicher Entleerung:
Behältergröße |
2016 |
2017 |
Preisliche Entwicklung |
|
in EUR |
in EUR |
in % |
|
|
|
|
80-l-Abfallbehälter |
74,64 |
74,04 |
-0,82 % |
120-l-Abfallbehälter |
89,64 |
88,84 |
-0,89 % |
240-l-Abfallbehälter |
123,12 |
122,07 |
-0,85 % |
1.100-l-Abfallbehälter |
447,48 |
451,10 |
0,81 % |
5.3. Die Behältergebühr für ein
Kalenderjahr beträgt bei 28-täglicher Entleerung:
Behältergröße |
2016 |
2017 |
Preisliche Entwicklung |
|
in EUR |
in EUR |
in % |
|
|
|
|
80-l-Abfallbehälter |
37,32 |
37,02 |
-0,81 % |
120-l-Abfallbehälter |
44,88 |
44,42 |
-1,04 % |
5.4. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 2-mal
wöchentlicher Entleerung:
Behältergröße |
2016 |
2017 |
Preisliche Entwicklung |
|
in EUR |
in EUR |
in % |
|
|
|
|
240-l-Abfallbehälter |
492,24 |
488,29 |
-0,81 % |
1.100-l-Abfallbehälter |
1.789,80 |
1.804,41 |
0,82 % |
5.5. Die Abfallverwertungsgebühr für ein Kalenderjahr beträgt:
Behältergröße |
2016 |
2017 |
Preisliche Entwicklung |
|
in EUR |
in EUR |
in % |
|
|
|
|
bei berücksichtigter Eigen-kompostierung pro Person |
18,96 |
19,86 |
4,75 % |
ohne berücksichtigte Eigenkompostierung pro Person |
30,00 |
30,91 |
3,03 % |
5.6. Die Entsorgungsgebühr für Zusatzentsorgungen (Einzelentleerungen)
beträgt pro Entleerung für:
Behältergröße |
2016 |
2017 |
Preisliche Entwicklung |
|
in EUR |
in EUR |
in % |
|
|
|
|
80-l-Abfallbehälter |
2,87 |
2,85 |
-0,70 % |
120-l-Abfallbehälter |
3,45 |
3,42 |
-0,88 % |
240-l-Abfallbehälter |
4,73 |
4,70 |
-0,64 % |
1.100-l-Abfallbehälter |
17,21 |
17,35 |
0,81 % |
5.7. Die Entsorgungsgebühr für einen Abfallsack beträgt für ein
Kalenderjahr bei 28-täglicher Entsorgung:
Behältergröße |
2016 |
2017 |
Preisliche Entwicklung |
|
in EUR |
in EUR |
in % |
|
|
|
|
Abfallsack (§ 11 Abs. 4 AbfS) |
31,32 |
29,13 |
-7,52% |
5.8. Für folgende Sonderleistungen sind Gebühren zu entrichten:
Behältergröße |
2016 |
2017 |
Preisliche Entwicklung |
|
in EUR |
in EUR |
in % |
|
|
|
|
Vorhaltegebühr für Wechselbehälter je Abfallbehälter 1.100 l im Jahr |
52,80 |
52,80 |
0,00% |
zusätzlicher Abfallsack pro Stück |
2,41 |
2,24 |
-7,58% |
Laubsack pro Stück |
1,00 |
1,00 |
0,00% |
Anlieferung von Siedlungs-abfällen (§ 20 Abs. 1 AbfS) auf der
Restabfallbehand-lungsanlage pro Tonne |
107,03 |
107,16 |
0,12% |
Presscontainer (10 m³) -
Monatsmiete -
Jahresmiete -
Transportkosten |
123,17 1.478,04 91,89 |
129,98 1.559,78101,98 |
5,53% 5,53% 10,98% |
Presscontainer (20 m³) -
Monatsmiete -
Jahresmiete -
Transportkosten |
199,92 2.399,04 106,33 |
211,22 2.534,64119,83 |
5,65% 5,65% 12,70% |
In der zu beschließenden Änderung der
Abfallgebührensatzung wird neben der Gebührenanpassung eine inhaltliche
Anpassung und eine Aktualisierung vorgenommen.
Mit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird
die bisherige Praxis aufgegeben, wonach die Jahresgebühren in der Kalkulation
durch Auf- und Abrundung so bestimmt wurden, dass sie durch zwölf teilbar
waren. Vielmehr werden eventuell erforderliche Teilbeträge der Jahresgebühr
(Monats- oder Quartalsbeträge durch mathematische Rundung bestimmt. Die Hansestadt
Rostock berücksichtigt damit die diesbezügliche Verwaltungsgerichtsrechtsprechung.
Durch die Rundung kann beispielsweise die
Summe der Quartalsbeträge von der Jahresgebühr abweichen. Den Umgang mit diesen
Rundungsdifferenzen wird in der vorgeschlagenen Änderung des § 9 Abs. 1 der
Abfallgebührensatzung geregelt.
Zudem wurde auf die Beauftragung und
Mitwirkung Dritter (Gebührenstelle bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH) bei
der Abfallgebührenerhebung, mit dem neuen
§ 10, in die Abfallgebührensatzung
aufgenommen und somit § 12a KAG M-V Rechnung getragen.
Der neue § 11 der Abfallgebührensatzung
(ehemals § 10) beinhaltet jetzt das Inkrafttreten der Abfallgebührensatzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 73
Produkt: 53701 Bezeichnung: Abfallwirtschaft
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2017 | 53701 | 16.714.600 | 16.714.600 | 16.261.200 | 16.714.500 |
2018 | 53701 | 16.714.600 | 16.714.600 | 16.261.200 | 16.714.500 |
2019 | 53701 | 16.714.600 | 16.714.600 | 16.261.200 | 16.714.500 |
Die Vorlage hat keinen Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,6 kB
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2
|
(wie Dokument)
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1,2 MB
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