Stellungnahme - 2016/DA/1821-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, dass die finanziellen Mittel in Höhe von 1.004.865,98 EUR, die aus dem Zuweisungsvertrag des Landes an die Hansestadt Rostock gezahlt wurden, entsprechend dem Zuweisungszweck zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2016 verwendet werden.

 

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE unterstützt aus fachlicher Sicht eine Verwendung der freigewordenen Mittel aus dem Betreuungsgeld, welche der Hansestadt Rostock in 2016 in nicht geplanter Höhe von 1.004.865,98 EUR zufließen, vollständig zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung.

 

Nach dem von der Hansestadt Rostock unterzeichneten Zuweisungsvertrag ist die Hansestadt Rostock lediglich in Höhe des Betrages von 309.561,08 EUR zum ausschließlichen Einsatz der Mittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung gebunden. Insoweit ist dem fachlich favorisierten Vorschlag zu folgen und eine Verteilung der Mittel an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Unterstützung der zu leistenden Integrationsarbeit mindestens in Höhe des vorgenannten Betrages vorzusehen.

 

Für die Verwendung des darüber hinaus verfügbaren Mittelanteils in Höhe von bis zu 695.304,90 EUR wird der Einsatz zur Entlastung der Hansestadt Rostock an den Kosten aus der Übernahme des Elternbeitrages empfohlen. Die Kostenanteile der Hansestadt Rostock an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung, insbesondere auch die Anteile aus der Übernahme der Elternbeiträge einschließlich der Verpflegungskosten, haben sich in der Hansestadt Rostock wie folgt entwickelt:

 

 

 

 

 

 

 

-          in EUR -

 

 

Mit Stand 05.06.2016 übernimmt die Hansestadt Rostock für 97 Kindern im Alter zwischen 0 und 10 Jahren Elternbeiträge im Rahmen der Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit einem monatlichen Aufwand von 15.315,62 EUR und einem voraussichtlichen jährlichen Aufwand von: 183.787,44 EUR. Unter Einbeziehung der Kinder, deren Eltern bereits den Status anerkannter Asylberechtigte haben und im Hansejobcenter Rostock betreut werden, sind etwa für 300 Kinder die Elternbeiträge zu übernehmen. Dies entspricht allein einer Mehrbelastung von ca. 540 TEUR im Jahr 2016.

 

Dem Vorschlag des Mitteleinsatzes zur Entlastung der durch Vollzahler zu entrichtenden Elternbeiträge an den Kinderbetreuungskosten, Antrag der Fraktion SPD 2016/AN/1679, welche auf die Verwendung der gleichen Deckungsquelle zielt, kann durch die Verwaltung alleine wegen dem unterjährig zusätzlich im Bereich des Amtes für Jugend und Soziales zu deckenden Finanzbedarf nicht gefolgt werden. Mit Stand per 31.05.2016 werden durch das Amt für Jugend und Soziales (ohne Berücksichtigung des o.g. zu verteilenden Betrages) bis zum Jahresende nicht ausgeglichene Mehraufwendungen in Höhe von 1,2 Mio. EUR prognostiziert.

 

Die Hansestadt Rostock ist Haushaltskonsolidierungsgemeinde und hat derzeit einen negativen Finanzierungsvortrag von 146 Mio. EUR im Finanzhaushalt zu erwirtschaften, um den gesetzlich erforderlichen Haushaltsausgleich darzustellen. Regelmäßige Auflage zur Haushaltsplanung und Durchführung ist ein durchschnittlicher jährlicher Abbau der Verschuldung der Hansestadt Rostock um 10 Mio. EUR. Dadurch ist der Handlungsspielraum für zusätzliche freiwillige Leistungen beschränkt.

 

 

 

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Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung Ordnung

und 1. Stellv. des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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08.06.2016 - Bürgerschaft - überwiesen

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23.06.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben