Stellungnahme - 2016/AN/1697-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag findet die Zustimmung der Verwaltung. Die Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ des Landtages M-V empfiehlt den Aufbau einer neutralen, mobilen und aufsuchend tätigen Wohnraumberatungsstelle unter An- bzw. Einbindung des Pflegestützpunktes (PSP). Ein Bedarf an diesem Angebot wird ergänzend durch die Pflegesozialplanung der Hansestadt Rostock formuliert.

 

In der Vorbereitungsphase erfolgt die Übernahme der für die Koordination notwendigen Personalkosten durch den Förderverein Gemeindepsychiatrie Rostock e.V., Träger des Projektes „Länger leben im Quartier“ in der Rostocker Südstadt. Neben der Hansestadt Rostock ist der Förderverein Gemeindepsychiatrie Rostock e.V. somit mit einer federführend koordinierenden Rolle innerhalb der Vorbereitungsphase zu versehen.

 

Die Projektkonzeption unterscheidet zwischen einer Vorbereitungs- und einer Umsetzungsphase. Die Vorbereitungsphase dient vornehmlich dem Gewinn der Rostocker Wohnungsunternehmen als  Kooperationspartner, der inhaltlichen Ausgestaltung durch eine interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe, der Entwicklung eines Beratungskonzeptes sowie der Erstellung eines Kooperations- und Trägermodells.

 

Folgend fachlich-inhaltliche Anmerkungen, welche im Rahmen der Vorbereitungsphase zur Errichtung einer „Beratungsstelle für Wohnraumanpassung und technische Hilfen“ dringend zu berücksichtigen sind:

 

1. Der PSP dient innerhalb des pflegerischen Versorgungs- und Unterstützungssystems als erste Anlaufstelle für Ratsuchende. Somit ist dem Pflegestützpunkt in der konzeptionellen Ausgestaltung weiterhin eine zentrale Rolle innerhalb der Wohnraumberatung zuzuschreiben. Diese besondere Rolle des PSP in der Wohnberatung wird ebenfalls durch oben genannte Enquete-Kommission eingefordert.

 

2. Eine enge Vernetzung der Wohnraumberatungsstelle mit dem Pflegestützpunkt der HRO ist unabdingbar. Eine Wohnraumberatung, welche Pflegebedürftige sowie von Pflege bedrohte Menschen ohne Einbindung des Pflegestützpunktes informiert, führt bereits an dieser Stelle zu einer Doppelstruktur. Der  PSP berät im Rahmen des umfassenden Assessments bereits zu Maßnahmen der Wohnraumanpassung sowie zu spezifischen Wohnformen. Schnittstellen der inhaltlichen Zusammenarbeit sowie Abgrenzungen sind zu definieren.

 

3. Die Wohnraumberatungsstelle muss neutral und unabhängig agieren. Das Angebot ist kostenfrei zu gestalten und muss der Zielgruppe barrierefrei zugänglich sein.

 

4. Zu prüfen ist, ob Berater/innen des PSP in spezifische Schulungsmodule der Ausbildung zur/m Wohnraumberater/in einzubeziehen sind. Dies stärkt die Beratungskompetenz der Mitarbeiter/innen und somit – letztlich – das Assessment in der Häuslichkeit zum Nutzen des Ratsuchenden.

 

5. Die Qualitätsstandards des Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. sind zwingend zu berücksichtigen.

 

6. Eine Einbindung der Kreishandwerkerschaft Rostock – Bad Doberan ist zu prüfen. Die Kreishandwerkerschaft bietet die Möglichkeiten, Gewerke entsprechend der wohnräumlichen Standards zu schulen, Wohnraumberater im Ehrenamt auszubilden, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten sowie zielgruppenspezifische Projekte zu initiieren.

 

7. Das Konzept richtete sich derzeit an Menschen mit (körperlichen, geistigen und/oder psychischen) Einschränkungen. Um den präventiven Charakter dieser Beratungsinstitution zu unterstreichen und alle Rostocker Bürger/innen in Ihrem Ansinnen, lang, unabhängig und selbständig im häuslichen Wohnumfeld zu leben, zu bestärken, ist eine zielgruppenunabhängige Beratungsinstitution anzudenken. Insbesondere Menschen, welche Um- oder Neubauten ihres Wohneigentums planen, fänden hier eine fachkundige Beratung. Die Qualität des Rostocker Haus- und Wohnungsbestandes würde gestärkt werden. Die Anzahl barrierefreier sowie barrierearmer Wohnformen erhöht sich.

 

Ergänzend wird informiert, dass dem Aufbau einer Beratungsstelle für Wohnraumanpassung und technische Hilfen unter koordinierender Mitwirkung des Pflegestützpunktes durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock sehr wohl empfohlen werden kann, die Entscheidung jedoch der AOK Nordost, den Ersatzkassen, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der IKK Nord, der Knappschaft sowie der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland obliegt. Diese, im Zuge des Pflegestützpunktvertrages gem. § 92c Abs. 1 SGB XI gemeinsam handelnden Kranken- und/oder Pflegekassen, haben der inhaltlichen Einbindung des Pflegestützpunktes in die Koordination o.g. Vorbereitungsphase zur Errichtung einer Wohnraumberatungsstelle grundsätzlich zuzustimmen.

 

Für die Hansestadt Rostock entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Das Konzept sieht vor, den Betrieb der Beratungsstelle lastenteilig durch die beteiligten Wohnungsunternehmen zu finanzieren.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug zum HaSiKo

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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08.06.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben