Antrag - 2015/AN/0881

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Rostock Möglichkeiten einer weiterführenden Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Rostock in rechtlicher, technischer und finanzieller Hinsicht zu prüfen. Dabei sollen belebte Plätze und Kriminalitätsschwerpunkte eine besondere Berücksichtigung erfahren. Hierzu muss ebenso geprüft werden, inwieweit Gebäude und Liegenschaften im Eigentum der Hansestadt Rostock und ihrer kommunalen Gesellschaften für die Installation entsprechender Videotechnik der Polizei genutzt werden können. Die Ergebnisse der Prüfung sind der Bürgerschaft in ihrer Oktober-Sitzung vorzustellen.

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Sachverhalt:

 

Das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger muss auch ein bestimmendes Thema der Rostocker Kommunalpolitik sein. Neben einer umfassenden Beleuchtung von Straßen und öffentlichen Plätzen sollte die Videoüberwachung, die nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an geeigneten Stellen eingesetzt werden kann, als Instrument zum Einsatz kommen.  Videoüberwachung  erzielt einen hohen Nutzen im Bereich der Prävention und Repression von Straftaten. Vor allem Vandalismus, aber auch Gewalt gegenüber Personen kann hierdurch wirksam begegnet werden. Zudem ermöglicht die Videoüberwachung eine verbesserte und effektivere Aufklärung von Straftaten im öffentlichen Raum. So konnte beispielsweise der im März 2015 ein aus der Forensischen Klinik geflohener Straftäter durch Videoaufzeichnungen erkannt und in Berlin aufgegriffen werden.

In Rostock sind bisweilen nur drei Videokameras der Polizei geschaltet, die nur unter bestimmten Bedingungen zum Einsatz kommen dürfen. Durch die technische Entwicklung und die Zunahme von Videokameras im privaten Bereich, insbesondere zum Schutz des privaten Eigentums erfährt die Videoüberwachung eine immer größere Akzeptanz.

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Berthold F. Majerus

Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion

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Beschlüsse

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21.05.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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26.05.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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03.06.2015 - Bürgerschaft - abgelehnt