Beschlussvorlage - 2015/BV/0757
Grunddaten
- Betreff:
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Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.04.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechnungsprüfungsamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Klinikausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.05.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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08.07.2015
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Kommunalverfassung i.V.m. § 5 (1) Nr. 2 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Gegenstand des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Der Eigenbetrieb betreibt zudem ein Hospiz.
Der Wirtschaftsplan ist entsprechend für die Bereiche Krankenhaus und Hospiz aufgestellt. Er entspricht hinsichtlich Ergebnis und Abführung an die Hansestadt Rostock dem HASIKO 2014 bis 2025 in der Beschlusslage vom 14.05.2014.
Unter den Bedingungen des Krankenhausfinanzierungrechts plant der Eigenbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss von TEUR 2.500. Der Träger plant, diesen Betrag gemäß HASIKO in der Hansestadt gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.
Für das Planjahr 2015 ist zum Zweck der Zwischenfinanzierung von 1,5 Mio EUR für die Errichtung eines Eltern-Kind-Zentrums am Standort Klinikum Südstadt Rostock die Aufnahme eines Investitionsdarlehens geplant, welches vorrangig für Planungskosten eingesetzt werden soll. Das Vorhaben soll weitestgehend aus Einzelfördermitteln des Landes finanziert werden. Bis zu deren Bereitstellung wird die kurzfristige Inanspruchnahme eines Darlehens notwendig werden.
Finanziell ist der Eigenbetrieb mittelfristig mit einem negativen Finanzmittelbestand konfrontiert. Finanzielle Reserven sind nicht vorhanden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 12 für Ergebnishaushalt / 45 für Finanzhaushalt
Produkt: 62303/25101 Bezeichnung: Eigenbetrieb Krankenhaus/
Kulturhistorisches Museum
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushaltsjahr | Konto/Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einnahmen | Ausgaben |
2015 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 2.500.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 2.200.000 |
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2016 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 2.500.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 2.500.000 |
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2017 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 2.500.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 2.500.000 |
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2018 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 2.500.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 2.500.000 |
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept |
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Maß.-Nr. | Maßnahme | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
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| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
2014/2.06 Ergebnishaushalt |
| 2.500 | 2.500 | 2.500 | 2.500 |
2014/2.06 Finanzhaushalt | Abführung des Eigenbetriebes (TH 12) | 2.200 | 2.500 | 2.500 | 2.500 |
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Damit ist die Maßnahme 2014/2.06 aus dem HASIKO 2014 bis 2025 (2014/BV/5420) umgesetzt. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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351,4 kB
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