Stellungnahme - 2014/AN/0292-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die B-Plan-Verfahren Mittelmole und Werftdreieck folgende Prozesse und Bestimmungen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) in einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren zu qualifzieren:

 

1. Das Beteiligungsverfahren erfolgt prozessbegleitend und mehrstufig. Die Bürgerinnen und Bürger werden über alle Projektstufen entsprechend der Detaillierungsstufe miteinbezogen. Je nach Stand des Planungsprozesses und je nach Bedürfnissen der Beteiligten sind dafür verschiedene Formate der Beteiligung (z. B. Planungswerkstätten, Mediation, Planungszellen) zu entwickeln.

 

2. Erhöhung der Planungssicherheit: Mit einer Meilensteinplanung wird das Beteiligungsverfahren zeitlich derart strukturiert, dass Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit zur Erfassung, Bearbeitung und Übermittlung von Vorschlägen haben.

 

3. Transparenz herstellen: Die verschiedenen Stufen der Beteiligung, der jeweiligen Ergebnisse und auch der Verfahrensschritte im B-Plan-Verfahren sind prozessbegleitend sowie niedrigschwellig auf einer geeigneten Inettplattform (im Sinne eines Beteiligungsservers) zu dokumentieren. Hierbei sind die Möglichkeiten zur Akteneinsicht, derart zu qualifizieren, dass Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Beteiligung keinen Informationsnachteil hinnehmen müssen. Fachsprache ist mindestens durch Glossar allgemeinverständlich zu übersetzen, Pläne entsprechend ihrer Entwicklungstiefe zu vereinfachen.

 

4. Integration bisheriger Ergebnisse: Der aktuelle Stand nach Zeit, Stufe, Inhalt, Qualität der Planung ist mit Start der Plattform aufzunehmen.

 

5. Koordination der Kommunikation: Die Verwaltung stellt das Annahmen der Vorschläge über eine zentrale Anlaufstelle, die mit der Plattform verknüpft ist, sicher. Dabei ist die Kommunikation wertschätzend, gleichberechtigt und gewaltfrei anzustreben.

 

6. Zudem sollen die Ergebnisse aus gemeinsamer Planungsarbeit und Abwägungsentscheidungen verbindlich festgeschrieben werden. Die Planungshoheit der Kommune bleibt dabei unberührt. Die Inhalte der Abwägung einzelner Entscheidungen sind transparent darzustellen. (Darstellung der Übernahme, teilw. Übernahme oder der Nichtberücksichtigung von Forderungen, Ideen, Vorschlägen mit Begründung in ordentlicher Sichtung bzw. auf der Plattform).

 

7. Sofern seitens der Planungswerkstätten die Notwendigkeit besteht, Dritte in das Verfahren einzubinden (gemäß § 4b BauGB, z. B. Mediation, Prozessbegleitung), so entscheidet darüber bei Uneinigkeit in der Planungswerkstatt zwischen BürgerInnen und Stadtverwaltung die Bürgerschaft.

 

 

Stellungnahme:

 

 

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Stellungnahme:

In dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird durch die Fraktion DIE LINKE beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, für die B-Plan-Verfahren Mittelmole und Werftdreick die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) in einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren zu qualifizieren. Das angestrebte Verfahren wird in sieben Punkten weiter konkretisiert.

Grundsätzlich wird aus Sicht der Verwaltung bei der Komplexität von Beteiligungsverfahren eine gleiche Behandlung der sehr unterschiedlichen Planungsbereiche in Warnemünde auf der Mittelmole und in der Innenstadt am Werftdreieck kritisch gesehen. U.E. ist es grundsätzlich sinnvoll, bei solchen besonderen Plangebieten mit ganz spezifischen Problemlagen konkrete Maßnahmen der Bürgerbeteiligung vorhabenbezogen festzulegen.

Für das Werftdreieck sollte dies nicht zum jetzigen Zeitpunkt pauschal erfolgen, sondern vielmehr in Vorbereitung des B-Plan-Verfahrens mit dem Eigentümer und im Hinblick auf die mit den Fraktionen der Bürgerschaft vereinbarten Zielen (Wohungsbau) geregelt werden.

Für die Mittelmole wird zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.

Ja, dies ist vorgesehen bzw. wurde bereits begonnen.

 

Zu 2.

Ja, im Zuge der Projektsteuerung für den Planungsprozess Mittelmole bilden zunächst die im Rahmen der Bauleitplanung definierten Meilensteine den strukturellen Rahmen für das Verfahren. Diese Meilensteine, zu denen im Rahmen der Bauleitplanung z.B. Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss und Satzungsbeschluss gehören, werden zeitlich in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens derart strukturiert, dass ausreichend Zeit zur Erfassung, Bearbeitung und Übermittlung von Vorschlägen ist.


Darüber hinaus werden weitere Meilensteine definiert und kommuniziert, z.B. Funktionsplan als Vorlauf für den Bebauungsplan, die umfängliche Beteiligungsmöglichkeiten einschließen. Die Beteiligung findet somit prozessbegleitend statt.

 

Zu 3.

Transparenz herstellen: Zu unterscheiden ist zwischen Akteneinsicht und verschiedenen Methoden zur allgemeinen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Akteneinsicht wird im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetztes ermöglicht. Hierbei wird die Akte bzw. werden die Akten eingesehen. Dies ist nach Anmeldung jederzeit möglich. Eine zusätzliche Aufarbeitung der Akten erfolgt nicht.

Die darüber hinaus gehende allgemeine Information und Beteiligung der Öffentlichkeit kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Die Nutzung des Internets als Informations- und Beteiligungsplattform ist eine Methode zur Information bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit. Wie niedrigschwellig dieses Angebot tatsächlich ist, hängt vom jeweiligen Planungsinhalt und von der jeweiligen Zielgruppe ab. Die Darstellung und Übermittlung von Informationen in einem Beteiligungsprozess muss entsprechend der jeweiligen Methode und der Zielgruppe angepasst werden.

Mit der Veröffentlichung der Dokumentationen und der jeweiligen Planungsstände auf der Internetseite der Hansestadt Rostock wurde und wird der Planungsprozess für die Mittelmole öffentlich zugänglich dokumentiert, so dass das Internet hier bereits als Informationsplattform genutzt wird. Darüber hinaus wird die Versendung von Druckerzeugnissen gern angenommen, das Internet ersetzt hier nicht die Herausgabe von Papierexemplaren. Für die Entwicklung der Mittelmole kann eine Onlinebeteiligung u.E. Vor-Ort-Veranstaltungen, direkte Gespräche und die Herausgabe von Druckerzeugnissen nicht ersetzen. Aus Sicht der Verwaltung hat die unmittelbare Beteiligung der Bevölkerung durch Informations- und Beteiligungsveranstaltungen einschließlich entsprechender Dokumentationen in Warnemünde Priorität.

Eine darüber hinaus gehende Information und Beteiligung über das Internet z.B in Form der Anlage einer entsprechenden eigenen Plattform ist denkbar, erfordert jedoch eine weitergehende Aufarbeitung der Inhalte sowie konsequente qualifizierte Datenpflege und ist daher mit zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Voraussetzungen hierfür müssten durch einen entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss geschaffen werden. Ohne die Schaffung dieser Voraussetzungen ist der Punkt 3 des Antrages nicht umsetzbar und demzufolge abzulehnen.

 

Zu 4.

Integration bisheriger Ergebnisse: Die Dokumentationen des bisherigen Planungsprozesses für die Mittelmole wurden entsprechend dem jeweiligen Planungsstand im Internet veröffentlicht und somit den Nutzern dieses Mediums zugänglich gemacht. Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung und Integration bisheriger Ergebnisse bzw. die Anlage einer eigenen Plattform ist denkbar, erfordert jedoch eine weitergehende Aufarbeitung der Inhalte sowie konsequente qualifizierte Datenpflege und ist daher mit zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwendungen verbunden (Voraussetzungen siehe Pkt. 3). Ohne die Schaffung dieser Voraussetzungen ist der Punkt 4 des Antrages nicht umsetzbar und demzufolge abzulehnen.

 

Zu 5.

Koordination der Kommunikation: Die Annahme und Darstellung aller eingehenden Vorschläge auf einer geeigneten Plattform ist vorstellbar. Erforderlich ist hier eine Aufarbeitung der Beiträge, um die jeweiligen Informationen und ggf. Abwägungen im Kontext bisher gefasster Beschlüsse und unter Berücksichtigung fachlicher Belange nachvollziehbar darzustellen. Dies erfordert allerdings ebenfalls personelle und finanzielle Mittel (Voraussetzungen siehe Pkt. 3).

Die Plattform „Klar Schiff“ der Hansestadt Rostock ist ein Medium, in dem dies bereits für bestimmte Themen genutzt wird. Ohne die Schaffung dieser Voraussetzungen ist der Punkt 5 des Antrages nicht umsetzbar und demzufolge abzulehnen.

 

Zu 6.

Das Ergebnis eines Planungsprozesses sowie die Ergebnisse eines Abwägungsprozesses können verbindlich nur durch einen Beschluss der Bürgerschaft festgeschrieben werden. Der Punkt 6 des Antrages ist demzufolge abzulehnen.

Das Ergebnis eines Planungsprozesses ist das Resultat aus einem Arbeitsprozess, der die durch die Gemeinde formulierten Planungsziele unter Berücksichtigung des § 1 BauGB in der gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange umsetzt. Die Einbeziehung der BürgerInnen und Bürger in den Planungsprozess und damit die frühzeitige Einbeziehung der unterschiedlichsten Interessen dient der Verbesserung der Planung. Dies bedeutet nicht, dass einzelne Interessen oder die Interessen einer Initiative ohne eine entsprechende demokratische Legitimation höher bewertet werden als andere. Dies kann auch bedeuten, dass das Ergebnis einer Abwägung nicht den Planungszielen einer Initiative entspricht.

Die Formulierung „gemeinsame Planungsarbeit“ lässt darauf schließen, dass hier eine Initiative bzw. eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürger als Planungspartner der Hansestadt Rostock behandelt werden soll. Eine solche Gruppe oder verschiedene Gruppen, die sich im Rahmen eines Planungsprozesse bilden, haben keine demokratische Legitimation, wie sie z.B. ein Ortsbeirat hat. Die verbindliche Festschreibung von Ergebnissen ist in einem Planungsprozess nur durch den Beschluss der Bürgerschaft möglich.

 

Zu 7.

Hier ist zunächst eine Begriffsklärung erforderlich: Bei einer Planungswerkstatt handelt es sich um eine Methode der Bürgerbeteiligung. Eine Planungswerkstatt ist keine dauerhafte oder prozessbegleitende feste Einrichtung oder eine Initiative. Die Hinzuziehung von Dritten gemäß § 4b BauGB kann nur durch die Gemeinde erfolgen. Grundlage ist in der Regel ein Beschluss der Bürgerschaft. Die Verwaltung kann dieses Verfahren vorschlagen, ebenso wie die Bürgerschaft (auch auf Initiative Dritter). Der Punkt 7 in der Form des Antrages ist daher abzulehnen.

 

Bürgerbeteiligung ist ein sinnvoller und notwendiger Bestandteil eines Planungsprozesses. Bürgerbeteiligung wird projektbezogen durch die Verwaltung durchgeführt.

Gleichzeitig ist die verbindliche Formulierung von Grundsätzen der Bürgerbeteiligung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock eine für die Verwaltung sinnvolle Voraussetzung, die Planungs- und Beteiligungsprozesse weiter zu qualifizieren. Diese Qualifizierung auch im Sinne der Verstetigung und Verlässlichkeit benötigt jedoch die dauerhafte Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen.

 

 

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bürgerschaft - überwiesen

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11.11.2014 - Bau- und Planungsausschuss

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12.11.2014 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - zur Kenntnis gegeben

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13.11.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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03.12.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben