Antrag - 2014/AN/0075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin im Verfahren Indetzki gegen Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock (gerichtl. Az.: 1 B 599/14) fristgerecht Beschwerde einzulegen.

 

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Begründung:

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 5. März 2014 Steffen Bockhahn zum Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport gewählt. Die laut Kommunalverfassung MV

§ 40 (5) für das Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde wurde vom Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

Der Beschluss des VG Schwerin hätte weit reichende Konsequenzen für die kommunale Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern und würde eine Zäsur in der bisherigen Praxis darstellen. Daher sollte der Sachverhalt einer obergerichtlichen Prüfung unterzogen werden.

 

 

 

 

 

Karsten Steffen

1. stellv. Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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22.07.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen