Beschlussvorlage - 2014/BV/5606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die durch nachfolgende Institutionen benannten Personen werden als beratende und stellvertretende beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durch die Bürgerschaft berufen:

 

Landgericht Rostock:                            Frau Richterin Dagmar Lüthke              - als beratendes Mitglied

                                                        Frau Richterin Andrea Ritter                            - als Stellvertreterin

 

Agentur für Arbeit:                            Frau Ester Land                                          - als beratendes Mitglied

                                                        Frau Sabine Hett                                          - als Stellvertreterin

 

Hanse-Jobcenter:                            Herr Tom Arendt                                          - als beratendes Mitglied

                                                        Herr Frank Junghans                                          - als Stellvertreter

 

Staatliches Schulamt:                            Frau Karin Kunze                                          - als beratendes Mitglied

                                                        Frau Ulrike Wiese                                          - als Stellvertreterin

 

Polizeiinspektion:                            Herr Polizeioberrat Michael Ebert              - als beratendes Mitglied

                                                        Frau Dörte Lembke                                          - als Stellvertreterin             

 

Unter Vorbehalt:

Rostocker Stadtjugendring:              Frau Katrin Schankin                                          - als beratendes Mitglied

                                                        Frau Mandy Kröppelin                            - als Stellvertreterin             

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Beschlussvorschriften:

§ 71 SGB VIII, § 6 Landesjugendhilfeorganisationsgesetz – KJHG-Org M-V; §§ 2 (3) und 3 (4) der Satzung des Jugendamtes

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

 

Sachverhalt:

 

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss sind auf der Grundlage der §§ 2 (3) und 3 (4) der Satzung des Jugendamtes, § 6 Landesjugendhilfeorganisations-gesetz – KJHG-Org M-V, § 71 SGB VIII beratende Mitglieder und deren Stellvertreter aus nachfolgenden Institutionen durch die Bürgerschaft zu berufen:

 

- ein Richter des Jugend-, Vormundschafts- oder Familiengerichts, der von dem Präsidenten

  des zuständigen Landgerichtes bestellt wird,

 

- ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der von der jeweiligen Agentur für Arbeit bestimmt wird,

 

- sowie ein Vertreter des jeweiligen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach

  dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,

 

- ein Vertreter der Schulen, der vom Schulamt bestimmt wird,

 

- ein Vertreter der Polizei, der von der zuständigen örtlichen Stelle bestimmt wird,

 

- ein Vertreter der Jugendorganisation, der durch den jeweiligen Stadtjugendring bestimmt

  wird, sofern dem Jugendhilfeausschuss nicht mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied 

  des jeweiligen Stadtjugendringes angehört.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-

 

 

 

 

 

Roland Methling

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02.07.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen